Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 52 (18.12.1848)
- Date
- 1848-12-18
- Page
- Seite 748 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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748 Abgränzüng der einzelnen deutschen Staaten für die Deutschen jüdischen Glaubens, ja die in vielen deutschen Staaten noch bestehenden Beschränkungen in der Niederlassung für die Juden desselben Staates, ja noch mehr desselben Staates — würde damit gefallen sein; und auch die Deutschen jüdischen Glaubens würden fortan durch das ganze deutsche Vaterland sich frei bewegen können. Die Barrieren würden zerbrochen sein, welche den Juden in den Winkel bannten, in welchem er das Licht der Welt erblickt hatte. Daß dies ebenso zum Heile des ganzen Vaterlandes, wie der Juden gereichen würde, sieht man leicht ein, denn die Anhäufung derselben an einigen Orten würde dadurch am Ehesten aufhören. Wir sprechen allerdings noch im Konditionel, „würde", „hätte" — denn erst müssen wir sehen, wie Sachsen, Baiern, Böhmen, Mahren rc. sich dabei verhalten werden. ' Wenn dies hon der Freizügigkeit gilt, so spricht §. 7 diese Gleichheit vor dem Gesetze in allen politischen und bürgerlichen Rechten und Wichten aus. Es heißt da: „vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Der Adel als Stand ist abgeschafft. Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Dieöffent-' lichen Aemter sind für alleBefahigten gleich zugänglich." Mit §. 14 beginnt der Artikel über Glaubens¬ und Gewissensfreiheit; die vorgerückte Zeit ließ aber ^die Vertagung nach §.14 eintreten. Von dem- ‘ selben wird angenommen: „Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren." Der Schlußsatz wurde nur mit 226 gegen 210 Stimmen angenommen; große Bewegung und Heiterkeit erweckte es, als der folgende Passus „oder sich irgend einer religiösen Genossenschaft anzuschließen" mit 227 gegen 198 Stimmen verworfen wurde. Die Inkonsequenz ist handgreiflich, denn wenn jedem Individuum volle Glaubens- und Gewissensfreiheit verbürgt ist, wenn. Niemand seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren braucht — so kann man ihn auch nicht verpflichten, einer religiösen Genossenschaft anzugehörem. Denn er braucht ja Niemandem, auch dem Staate nicht, zu sagen, welcher religiösen Genossenschaft er angehöre, und wenn er keiner angehören will, so muß man ihm auch darin Freiheit lassen, weil sonst die Gewissensfreiheit beeinträchtigt wäre. - Aus Oesterreich, im Dezember. (Privatmitth.) So wie das Programm des Ministeriums Schwarzenberg, so hat auch die Proklamation des neuen Kaisers, Franz Josephs I., ausgesprochen, daß im österreichischen Kaiserstaate die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze Prinzip sein soll. Auf dieses Prinzip hin hätten die Juden im ganzen Kaiferstaate der Gleichstellung in bürgerlichen und politischen Rechten und Pflichten entgegenzusehen.' Es würde dann mit der Pazisirung des ganzen Kaiserstaates ein segensreicher, glücklicher Zustand auch für die Juden eintreten, und sie ihre Erlösung nicht von den einzelnen Machthabernwie von den Ungarn, so oft vergebens zu erwarten haben. Großbritanieü. London, im November. Während in Deutschland die jüdische Schule von Vielen angefochten und heruntergedrückt wird, geschieht in England immer Bedeutenderes zur Hebung der jüdischen Schule und werden alle mit großen Ehren gehalten, welche für dieselbe thätig sind. Die englischen Journale berichten stets weitläufig über die Schülfeierlichkeiten, die Prüfungen, und wer zugegen, die Festessen, und welche Reden dabei geführt wurden, und welche große Geldspenden dabei vorkamen. Dafür sind die Engländer überall praktisch, wohingegen wir Deutsche theoretische Träumer. Wir suchen irgend einen theoretischen Satz, der in der Idee recht gut, in der Praxis Haltungslos ist, und machen daraus einen Hebel, um die Welt aus ihren Angeln zu heben — was freilich zuletzt doch nicht gelingt. Der Engländer sucht weiter Nichts, als die Bildung unter der Volksmaffe zu vermehren, und wo sich ihm dafür ein taugliches Werkzeug bietet, benutzt er es. Darum ist ihm die jüdische Schule von außerordentlicher Bedeutung, da jedenfalls die Jugend in ihr gebildet wird, während wir aus dem theoretischen Satze, allen Konfessionsunterschied aufhören zu lassen, die jüdischen Schulbänke mit Einem Male zerschlagen möchten.— So enthält auch das zweite Heft des Anglo-Jewisli Magazine Beschreibungen von Schulfestlichkeiten. So wurde in B irm i ngham dem Herrn David Barnet Esq. wegen seiner Verdienste um die Hebrew National School;—man möchte einmal diesen Namen in Deutschland wagen — ein Fest bereitet und ein herrliches silbernes Theeservice dar-