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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-12-18 · Heft 52 (18.12.1848) · p. Seite 745

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 52 (18.12.1848)
Date
1848-12-18
Page
Seite 745 (sequence 5)
Language
German
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745 jede Beschränkung der Religionsfreiheit aufheben kann, ist es durch diese oktroyirte Charte Friedrich Wilhelms IV. geschehen. Nur der einzige Punkt ist dunkel geblieben, inwiefern die jüdische Gemeinde ans einen verhaltnißmäßigen Zuschuß aus Staatsmitteln Anspruch hat, Falls die christlichen Kirchen noch Unterstützung aus der Staatskasse ziehen. Jndeß auchdiese Konsequenz der Gleichstellung wird zur Zeit ihre Erledigung finden. Außer der Verfassung >ist unter demselben Datum, dem 5. Dezember, ein königliches Patent erschienen, welches unter Anderm auch die der nächsten Volksvertretung zu machenden Vorlagen aufzahlt. Unter diesen interessiren uns: „1) ein Gesetz, betreffend das Recht der Eltern zur Bestimmung der Religion ihrer Kinder" — es kann dies nur insonders die gemischten Ehen betreffen. Man wird sich erinnern, daß die braunschweiger Rabbinerversammlung die. Ehe von Juden mit Monotheisten dann für erlaubt erklärt hat, wenn das Landesgesetz den Eltern nicht verbietet, ihre Kinder in der jüdischen Religion zu erziehen. Für diesen Fall überhaupt ist dieses Gesetz von Wichtigkeit. In Preußen hat bei unehelichen Geburten die Regierung immer zu der Erziehung des Kindes in der christlichen Religion gezwungen, wenn ein Theil der Eltern christlich war. „9) eine Verordnung, betreffend die Aufhebung einiger Ehehinderniffe;" auch diese muß insonders die gemischte Ehe zwischen Juden und Christen betreffen. „10) eine Verordnung über die Form der Eide" — daß hier der veraltete Eid more judaico endlich auch in Preußen fallen muß, ist ersichtlich. Wir können diesen Artikel wol nicht schließen, ohne die Befriedigung auszusprechen, daß wir in Preußen nun endlich auf positivem Boden angelangt sind. Aus Westphalen, -im Dezember. (Privatmitth.) Während überall im deutschen Vaterlande unter den besser gesinnten Gemeinden Israels sich das Streben kund giebt, die jüdischen Schulen und ihre Lehrer je mehr und mehr zu heben, der Wirksamkeit der Letzteren thätig unter die Arme zu greifen, um dadurch überhaupt das Judenthum seiner Bestimmung näher bringen zu helfen, finden wir in No. 49 der A. Z. d. I. einen Kämpfer für die entgegengesetzte Ansicht seine vergifteten Pfeile verschießen, um das erwähnte Streben in seiner Nichtigkeit darzustellen, mit einem Worte den Ueberfluß und die Ueberflüssigkeit jüdischer Elementarlehrer nachzuweisen. . Obwol Sie, geehrtester Herr Redakteur, den Herrn Rothschild in Ihrer Bemerkung zu dem betreffenden Artikel gerecht und gebührend zurechtgewiesen, glauben wir doch in seine Worte, soweit sie die jüdischen Schulen und ihre Lehrer betreffen, etwas tiefer eingehen zu müssen. Denn wenngleich vorauszusetzen ist, daß die von Herrn Rothschild ausgesprochene Ansicht keineswegs die Sympathie des Judenthums für sich hat, so pflegt ja wol jeder Same, auch der schlechte, hin und wieder seine Frucht zu tragen, und dieses möge unsere Entschuldigung sein, wenn wir die Sache etwas näher beleuchten. Wenn Herr vr. R. Seite 704 sagt, „daß die in den Gemeinden bestellten Lehrer für die religiöse Ausbildung der Jugend in Schulen, und für Predigten in Synagogen zur Erzeugung und Erhaltung eines religiösen Sinnes bei den Erwachsenen nur nothdürftig oder gar nicht sorgen, indem der Religionsunterricht bei den primären Elementen stehen bleibe und für die Predigten ihnen mit sehr seltenen Ausnahmen das Latent oder umfassende Vorbildung fehle": so können wir ihm'freilich zugeben, daß dieses beider Mehrzahl der ihm näher bekannt gewordenen Subjekte allerdings seine Richtigkeit finden möge; sollten aber in dem angeführten Satze die jüdischen Lehrer im Allgemeinen gezeichnet sein, so bedauern wir, dem Herrn R. seine Unkenntniß von den jüdischen Lehrern und ihrer Wirksamkeit vorwerfen zu müssen, da eine, auch nur oberflächliche Kenntniß der Schulen z. B. seines Heimathlandes ihn eines Bessern belehren könnte. Man findet hier die Lehrer, welche einen gediegenen Religionsunterricht in Schulen zu ertheilen, so wie ansprechende Predigten in der Synagoge zu halten im Stande sind, nicht etwa als sehr seltene Ausnahmen, sondern möchten gerade diejenigen, welche den erwähnten Anforderungen nicht entsprechen, als Ausnahmen zu bezeichnen fein und können wir sicher voraussetzen, daß in den meisten Gemeinden Deutschlands dasselbe Verhaltniß sich Herausstellen werde. Es muß die strebsamen, gewissenhaften Lehrer, deren es, obgleich Herr R. es nicht einsehen mag, nicht Wenige giebt (wie dies die Resultate der immer fleißiger besuchten Lehrerkonferenzen, die Opfer der Lehrer zur Erlangunglieferer Kenntniß ihrer Religion,—was wir mit Beispielen belegen könnten — bestätigen) auf's Tiefste

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