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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-12-18 · Heft 52 (18.12.1848) · p. Seite 743

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 52 (18.12.1848)
Date
1848-12-18
Page
Seite 743 (sequence 3)
Language
German
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743 lichst in Ausführung gebracht sind, trittdie beschlossene vollständige Organisation in's Leben, und die nächsten regelmäßigen Abgeordnetenversammlungen haben eine allgemeine Kultusreform und Religionsunterrichtsordnung zu berathen und zu beschließen. Wenn wir den Geist der Vereinigung bedenken, der jetzt überall, auf allen Gebieten waltet, der Alles durchdringt und in Bewegung setzt, so will es uns bedünßen, als ob die Ausführung dieses Entwurfes nicht unmöglich, als ob sie leicht wäre! Ob wir uns darin täuschen — nun, das enthebt uns nicht der Pflicht^ ihn auszusprechen, ihn Euch vorzulegen, ihn mit aller Kraft zu verfolgen. Vorsteher, Gemeindeglieder, Rabbinen, Prediger, Lehrer! prüfet ihn ernstlich, und fasset einen ernsten, männlichen Beschluß^ Ja, es ist unsere heilige Pflicht, was in unseren Kräften steht, die uns gewordene Freiheit würdig zu benutzen, und für den Bestand und die Erhebung unserer Religion, zu eifern! Lasset uns die Hand, die Bruderhand uns reichen: wie sollt' es uns dann nicht gelingen?! Wir werden diesen Aufruf möglichst verbreiten. Wir fordern Jedweden auf, zu seiner Verbreitung möglichst beizutragen; wir werden besondere Abzüge von ihm machen lassen, und Jedem Exemplare zur Verfügung stellen. Wir bitten Jedweden, über diesen Gegenstand mit uns in Verbindung zu treten. Wir ersuchen insonders alle Gemeinden, uns ihre Zustimmung schriftlich zukommen zu lassen. Wir werden diese fortlaufend in der Allgemeinen Zeitung des Judenthums veröffentlichen, und sobald sich eine bedeutende Zahl Gemeinden erklärt haben, das Weitere vorbereiten. Gemeinden Jeschuruns! Schon mehrere Male habt Ihr mich mit Eurem Vertrauen, mit Eurer Zustimmung beglückt! Es waren dies Gelegenheiten, wo es sich um Euer äußeres Wohl handelte. Diesmal gilt es das innere Wachsthum, das innere Heil, den Bestand und eine neue Blüte unserer Religion! Lasset den Ruf nicht vergeblich an Euch ergehen! Dr. Ludwig Philippson, Rabbiner. Magdeburg, den 11. Dezember 1848. Zeit»«gs»achrichte«. Deutschland. Berlin, 10. Dezember. (Privatmitth.) Die preußische Nationalversammlung ist aufgelöst, die Verfassung ist gegeben. Es ist hier nicht der Ort, die Bedeutung dieser beiden Akte näher zu bezeichnen, und vom konstitutionellen Rechtsboden aus zu beurtheilen. Wir Haben hier nur die Sache selbst der Erwägung zu unterziehen. Am Ende ist ein Positives, wenn es nur dem Bedürfniß und der Forderung der Zeit Rechnung trägt, allem in der Luft^Schwebenden vorzuziehen. Danken wir Gott, daß die Kontrarevolution keinen schärfern Streich geführt hat. Man kann der oktroyirten Verfassung nicht nachsagen, daß sie nichtdie wesentlichsten Volksrechte ausgenommen habe. Ist dies auch im politischen Theile weniger der Fall, nun so müssen wir uns da auf die weitere Entwickelung verlassen. Gestatten wir uns die Verfassung durchzugehen, inwiefern sie eine besondere Bedeutung für unsere Glaubensgenossen hat. Zuerst begegnen wir Art. 4: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." An diesen schließt sich Art. 11: „Die Freiheit des religiösen'Bekenntnissesder.Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und derTheilnahnie an irgend einer Religionsgesellschast. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Diese beiden Paragraphen enthalten die Gleichstellung aller Bekenntnisse, die Nichtberücksichtigung der Bekenntnisse in bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, also auch die Gleichstellung der Juden vollkommen und unumwunden und unbedingt. Somit ist es vom Könige noch einmal auf's Feierlichste ausgesprochen, proklamirt und sanktionirt, daß fortan in Preußen kein Unterschied zwischen Preußen jüdischer und Preußen christlicher Religion, daß den Juden alle Bahnen offen stehen, daß ihnen Nichts verschlossen, Nichts verwehrt ist, was nicht ihren christlichen^Mitbürgem ebenfalls verschlossen und verwehrt

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