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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-12-18 · Heft 52 (18.12.1848) · p. Seite 742

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 52 (18.12.1848)
Date
1848-12-18
Page
Seite 742 (sequence 2)
Language
German
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742 Jndeß ist es niemals genug, die Freiheit erlangt zu haben — mehr ist es noch, ihrer würdig zu sein, mehr noch, sie angemessen zu benutzen. (■' Das völlige Aufhören aller staatlichen Einwirkung auf unser Gemeindewesen, die unbedingte Selbstständig- . feit nicht blos der Gemeinden, sondern auch der Individuen kann auch ein gefährliches Geschenk sein, wenn es eben nur benutzt wird, um allen Gemeindeverband, um alles Synagoga lleben aufzulösen und zu vernichten. Wir wissen, die Elemente zu einer solchen Auflösung, - Zersplitterung sind unter uns. Die Mittellosigkeit aller Gemeinden,-deren Anstalten''allein auf den jährlichen Beiträgen der Mitglieder beruhen, deren Beamte nur durch Solche besoldet werden, muß, Falls nur ein Theil der Mitglieder die Zahlung verweigert, zur Auflösung der Gemeinde führen. Dann die religiöse Parteiung, welche durch das starre Festhalten,- durch das Verweigern aller Nachgiebigkeit in der unbedingt nothwendigen Umgestal- ' tung unsers Kultus so sehr vermehrt wurde, die religiöse Gleichgiltigkeit, die dadurch in so Vielen genährt und großgezogen worden, weil ihnen der Gottesdienst keine Befriedigung schaffte und darum kein gottesdienstliches Bedürfnis schuf — diese sind es, welche den Bestand der Gemeinde sehr nahe bedrohen! Nun?, wollen wir diese Auflösung? wollen wir das Erbe von vier Jahrtausenden zerfallen lassen, in den Staub, in das Nichts stoßen? soll es in unseren Händen zerfließen? Soll die Stunde der Freiheit auch die Stunde des Todes sein? Soll darin unsere Freiheit bestehen, daß wir uns frei machen von aller religiösen Pflicht, entledigen unseres israelitischen Berufes, die Religion des Einigen zu bekennen und zu erhalten inmitten aller Nationen der Erde und durch alle Zeiten hindurch? Können wir aber glauben, daß dies Bekenntniß bestehen werde, wenn Gemeinde, Synagoge, Religionsschule und alle anderweitigen Anstalten, wenn auch nicht untergehen, doch verfallen und nur ohnmächtig und unwirksam fortvegetkren? Nein! Gerade im Gegentheil, Glaubensgenossen in Preußen! Gerade uns Preußen jüdischen Glaubens standen seit langer Zeit von Seiten der Staatsgewalt desorganisirende, auslösende Tendenzen entgegen. Proselytenmacherei, Misst'onswesen von oben herab begünstigt, den jüdischen Anstalten Verachtung und Hintenansetzung, jede Aushilfe versagt, die innere Bewegung lange Zeit unterdrückt! Nun, da die Stunde der. Freiheit geschlagenda alles dies in Wegfall gekommen, und die Sonne der Freiheit und Selbstständigkeit uns ganz)aufgegangen, uns ganzmit ihren erleuchtüiden und erwärmenden Strahlen bescheint — jetzt müssen wir um so mehr uns erheben. Die erste Stünde der Befreiung muß auch die erste Stunde eines neuen Aufschwungs, einer neuen Begeisterung sein! Gerade das Gegentheil von demwas zu befürchten steht, gerade das Gegentheil lasset uns thun und durchführen. Es droht die Auflösung der Gemeinde im Einzelnen-^-so lasset uns einen neuen, freienVerband um das Ganze schlingen. Die Israeliten Preußens müssen sich allesarnrnt zu einer religiösen Gefammtheit vereinigen! Das wäre ein Großes, eine fürtreffliche That. Das würde Euch adeln, und Euch als würdige Söhne der Freiheit bezeichnen. Das würde unserer Religion zu großem Heile, zu großer Verherrlichung gereichen. Das würde Euch die Achtung der Zeitgenossen und die Verehrung der zukünftigen Geschlechter erwerben! Ihr nennet dies einen kühnen Gedanken — haltet ihn aber nicht für einen unausführbaren. Aeußerlich steht uns Nichts im.Wegedenn die Vereinigung ist jetzt frei, und die religiöse Bereinigung ganz frei. Die Ausführung wäre sogar leicht. Es brauchte nur in Berlin ein Kongreß, eine Versammlung jüdischer Gemeindedeputi rten stattzufinden, und zwar folgendermaßen: 1) Jede preußische Gemeinde schickt, einen Abgeordneten; - 2) kleinere Gemeinden können sich vereinigen, und einen Abgeordneten senden; 3) die Gemeinden verpflichten sich, die Beschlüsse der Mehrheit dieser Versammlung zu vollführen; 4) die Gemeinden versehen daher ihre Abgeordneten mit allgemeinen Instruktionen; 5) .die Abgeordneten werden Seitens ihrer resp. Gemeinden von allen selbstständigen Gemeindemitgliedern gewählt; ' - 6) die Gegenstände der Berathung dieser Versammlung sind: 2) eine zweckmäßige Gemeindeverfassung; d) eine Organisation aller Gemeinden zu einem Gesammtverbande; e) eine angemessene Vertretung der Gemeinden in dieser Organisation zu zukünftigen Versammlungen: 7) Sobald diese Gegenstände erledigt und bald mög-

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