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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-12-11 · Heft 51 (11.12.1848) · p. Seite 728

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 51 (11.12.1848)
Date
1848-12-11
Page
Seite 728 (sequence 4)
Language
German
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Republik nicht anders sein kann, immer Mehr beseitigtdann wird es auch da stocken. Aus diesen Ursachen wird es erklärlich sein, warum die französische Synagoge immerfort auf demselben Punkte stehen bleibt. Alle neueren Versuche der Reform schlagen fehl, weilsie keinen fruchtbaren Boden finden. Daß dies natürlich mit der Zeit dem Juden- Lhume sehr vielen Nachtheil bringen wird, da die Zeit auch hier die Reihen des alten Geschlechts immer mehr lichtet, ist unausbleiblich; was die eine Seite verliert, springt gleich völlig zur andern über. Allein was soll man machen? Geben Sie uns an, wie man Feuer weckt, wo kein Zunder vorhanden — und Sie sollen sich sehr verdient gemacht haben. Deatschland. Bützow (Mecklenburg), im November. '(Pkivatmitth.) Vor kurzer Zeit fand hier auf eine Veranlassung, die den Hergang für diese Blätter eignet, ein Auflauf statt. Es hatte sich nämlich der evangelische Prediger Chrestien erlaubt, eine Predigt über die Trennung der Schule von der Kirche nicht nur zu Hallen, sondern auch drucken zu lassen. In derselben wurde eine sehr heftige Sprache gegen jede Neuerung, wol aber das Wort für entschiedene Fest- Haltung der geistlichen Knechtschaft geführt. Die „Juden und Heiden" wurden in eine Rubrik gebracht und wiederholt mit empörender Geringschätzung behandelt. Dies veranlaßte den israelitischen Prediger Dr. Rosenthal, eine „Beleuchtung" zu schreiben. Einige Ausdrücke wurden von der Gegenpartei zu hart gefunden und zu einer Aufwiegelung benutzt, was um so leichter gelang, als Bützow wegen seines Adels und seiner übergroßen Beamtenschaar (Kriminalgericht und Landes-Strafanstalt) den Heerd der Reaktion bildet. Eine Menge von vier- bis fünfhundert Menschen suchten den Verfasser der Beleuchtung, welcher jedoch schon früher Gelegenheit gefunden hatte, Bützow zu verlassen. Man bedauert allgemein, diesen jungen strebsamen Mann verloren zu haben, dem es noch zu besonderen Lobe angerechnet zu werden verdient, daß er später selbst auf die Stelle Verzicht leistete, um keine Kollision zwischen den christlichen und jüdischen Bewohnern zu veranlassen. Möge der Dr. Rosenthal nicht im Kampfe für unser Recht ermüden! Möge er bedenken, daß NichÄ Ätoßös HhnsDDt Weicht werden kann! Berlin, im November. Das neueste Ministerialblatt des Innern enthalt folgende zwei Ministerialreskripte, die von dem vorigen Ministerium ausgegangen sind, über die zwar in der Allg. Zeit. des Jud. berichtet worden, deren genaue ÄZortfassung aber Vielen angenehm sein wird. 351) Zirkularverfügung an sämmtliche königl. Regierungen, so wie an das königl. Polizeipräsidium Hieselbst, die Bildung jüdischer Synagogengemeinden betreffend, vom 24. August 1848. Der königl. Regierung eröffnen wir auf die Anfrage in dem Berichte vom 13. v. M., daß da, wo die Bildung von Synagogengemeinden in Folge der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli v. I. bereits vollendet ist, es bei den getroffenen Anordnungen für jetzt sein Bewenden behalten muß. Ebenso wenig unterliegt es einem Bedenkendie in'anderen Bezirken bereits eingeleitete Konstituirung von Synagogengemeinden,' insofern nicht von den Betheiligten selbst Widerspruch erhoben wird, zu Ende zu führen. Die im §. 35 des Gesetzes dom 23. Juli v. I. ausgesprochene Zwangspflicht der einzelnen jüdischen Glaubensgenossen, Mitglied einer bestimmten Synagvgengemeinde zu sein, läßt sich dagegen unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht durchführen. Die königl. Regierung hat daher davon Abstand zu nehmen und in gleicher Weise auch die durch den §. 50 des mehrgedachten Gesetzes vorgeschriebenen Ausarbeitung des Statuts für eine jede eingerichtete Synagogengemeittde vorläufig auf sich beruhen zu lassen. Berlin, den 24. August 1848. Der Minister des Innern. Im Aufträge. v. Puttkammer. Für den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheilem Im allerh. Aufträge, v. Laden berg. An die königl. Regierung zu Köslin und Abschrift an sämmtliche übrige königl. Regierungen, so wie an das königl. Polizeipräsidium Hieselbst, in Verfolg des Erlasses vom 15. Juni d.J. zur Nachricht und Nachachtung. 354) Zirkularverfügung an sämmtliche königl. Provin- Mlschulkollegien, betreffend die Ausbildung jüd. Schulamtspraparanden in Seminarien, Pom 19. Sept» 1848. Nach dem Betichte des königl. Pwvinzialschlllkol-

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