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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-11-20 · Heft 48 (20.11.1848) · p. Seite 689

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 48 (20.11.1848)
Date
1848-11-20
Page
Seite 689 (sequence 5)
Language
German
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nehmlichkeiten ersparen, möchte doch überhaupt sowol Seitens der antiken, als der modernen Partei (welche -Letztere auch in jüngster Zeit durch einen Stimmführer zur Bekämpfung, der Lehrerwirksamkeit bereichert worden) das -Streßen der jüdischen Lehrer zur Beförderung des Guten und Nützlichen die gebührende Anerkennung verdienen, und ihnen die Stellung im Leben werden, die sie mit Recht beanspruchen dürfen. Alexander Cohn. Magdeburg, im November. Die „Köln. Ztg.", die zwar sehr klug ist, aber doch auch nicht allzuviel zugelernt, und sehr wenig vergessen hat, brachte neulich einen Artikel „über die Nationalitäten in Oesterreich". Nach weitläufiger Auseinandersetzung fügt sie am Schlüsse hinzu: „Dazu endlich Zigeuner 128,000, Juden 475,000." In gewissen Regionen herrscht jetzt eine namenlose Erbitterung gegen die Juden, daß daselbst die Zigeuner allerdings angenehmer sind, nur, weil sich einige Juden auch die Freiheit genommen, an Bewegungen Theil zu nehmen, welche ihre alten Ketten sprengten. Ob zehnmal mehr Juden reaktionär sind, darauf wird nicht gesehen — es waren Juden dabei, folglich müssen alle gehängt werden. Magdeburg, 12. November. (Privatmitth.) Daß die Reaktion jetzt große Siege feiert, daß sie die eisenbewehrte Hand nicht blos ausgestreckt, sondern bereits dem Volke auf den Nacken gelegt hat, wer weiß es nicht? In Wien hat sie den Kampf beendet; in Berlin scheint sie zum Kampfe nicht kommen zu können, weil das Volk Besonnenheit und Mäßigung entgegenstellt. Aber jedenfalls wehe uns, Juden, wenn sie Sieger bleibt! Nicht allein daß uns Alles wieder genommen wird, was wir erlangt haben; wir würden auch die Sündenböcke für Alle sein. Vergessen wir nur niemals an die Solidarität, die nun einmal unser Loos ist. Niemand außerhalb unserer Glaubensgenoffenschast kann sich davon frei machen. Sobald man zwei, drei Juden Etwas thun sieht, so heißt es „die Juden thun das und das". Ob zehn .Juden das. Entgegengesetzte thun, hilft Nichts. Freund und Feind macht hierin keinen Unterschied. Schlagt die radikale „Berliner Zeitungshalle" auf, was findet Ihr? „Juden spielen jetzt in Wien die Verräther." „Juden Hetzen Deutsche und Polen gegeneinander." Schlagt die reaktionäre Kreuzzeitung auf, was findet Ihr? „Juden, jüdische Literaten sind die Wühler, sie haben sich revierweise in Berlin vertheilt." Also darin stimmen Alle, überein; wenn sie in Nichts Harmoniken, darin ist unter Todfeinden eine Harmonie wie unter den Engeln vorhanden — daß sie die gesammte Judenheit für Alles verantwortlich machen, was irgend Juden thun. Nun, .Ihr seht doch, beide Parteien klagen die Juden an; daraus folgt doch, daß in allen Parteien Juden sind — schadet Nichts, die Demokraten hängen .die Juden, weil unter den Reaktionären Juden sind, die Reaktionäre hängen die Juden, weil unter den Demokraten Juden sind; und wenn unter beiden keine Juden sind, hängt man die Juden doch, weil sie eben nicht darunter sind. Nun, was ist da zu thun? Sich nicht irre machen lassen, das ist zu thun. Seiner Ueberzeugung treu zu leben, und durch äußere Motive sich nicht abbringen zu lassen. Die wahrhafte jüdische Ueberzeugung ist einerseits die der Freiheit und des Rechtes,, andererseits die des geistigen Kampfes und der Verwerfung alles brutalen Kampfes. Was hierüber hinausgeht, was etwa auch einzelne Juden, ja viele Juden Anderes, davon Abweichendes thun mögen — das ist nicht jüdisch. Leben und wirken wir also in dieser Ueberzeugung, und tragen dann was da geschehe in dem Geiste, in welchem wir achtzehn Jahrhunderte bereits getragen haben. Dresden, 10. November. (Privatmitth.) Das neue Gesetz, die Wahl der Abgeordneten zum Landtage betreffend, ist nun von beiden Kammern genehmigt und wird jetzt publizirt; es enthält im §.5 die Bestimmung, daß der Unterschied der Religion und des Glaubensbekenntnisses durchaus keinen Unterschied in derBefugniß zur aktiven und passiven Wahlfähigkeit fortan bedinge. — Auch wurde von Seiten der Regierung den Ständen ein Gesetzentwurf, einige Abänderungen der Städteordnung betreffend, vorgelegt; §. 7 dieses Gesetzentwurfs enthält ausdrücklich die Bestimmung, daß die im Gesetze vom 16. August 1838 verfügte Ausschließung der Juden von den städtischen bürgerlichen Ehrenrechten aufgehoben sei. Dieser §. ward am 6. d. in der zweiten Kammer ohne,alle Diskussion einstimmig angenommen. So ändern sich die

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