Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 48 (20.11.1848)
- Date
- 1848-11-20
- Page
- Seite 688 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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es den beobachtenden Menschenfreund mehr denn je schmerzen, wenn er sieht, daß Männer, in deren Händen es zumeist liegt, den Geist der Liebe zu entwickeln und zur Thatkraft zu bringen, nicht allein dieses unterlassen, sondern sogar Alles aufbieten, um den Samen der Zwietracht auf eine gar niedrige Weise auszustreuen. — In Gesecke sollte am 16. Oktober die 8te jüdische Lehrerkonferenz abgehalten werden. Da erhielt der Konferenzvorsteher, Herr Wolff in Lübbecke, ein von Menden aus datirtes, mit „M. Schüler" versiegeltes -anonymes Schreiben, worin vor der Theilnahme an der quäst. Konferenz gewarnt wird, weil „die christliche Bevölkerung G.'s so sehr gegen den Herrn Lehrer Rothschild" — in Gesecke ist nämlich auch der Herr Cohn jüdischer Lehrer — „eingenommen sei, daß das Leben der übrigen Lehrer gefährdet wäre." Der Magistrat daselbst erklärte auf die Nachfrage des Konferenzvorftehers, daß ihm von einer Mißstimmung gegen den Herrn Lehrer R. Nichts bekannt wäre, und demnach ein derartiger Aufruhr höchstens ein künstlich hervorgebrachter sein könne. In Folge dieser Erklärung ward die Konferenz am 27. und 28. d. M. abgehalten, wobei wir Gelegenheit hatten, zu bemerken, daß nicht allein der christliche Bürger zu G. zu liberal gesinnt ist,-als daß er, wenn auch von Anderen verleitet, einer harmlosen Versammlung Hindernisse in den Weg legen könnte: sondern auch, daß gewissen, tief gesunkenen jüdischen Subjekten kein Mittel zu schlecht ist, wenn es gilt, auf Unkosten des unbescholtenen Charakters eines Andern, einen auf Eigennutz basirten Zweck zu erreichen. Nur einem gewissen liebenswürdigen israelitischen Jünglinge konnte es einfallen, den Hausern, worin die fremden Lehrer gastfrei ausgenommen worden waren, seinen und der Seinigen schmutzigen Charakter -handgreiflich mitzutheilen; nur solchen Subjekten ist's vielleicht eine Lieblingsbeschäftigung, einen Lehrer, dessen Schule wirklich musterhaft genannt werden kann, zu verdächtigen; uns aber, die wir dies der Wahrheit getreu mittheilen, wird'es nicht einfallen, aus solcher moralischen Verderbtheit öffentlich Schlüffe zu ziehen, und überlassen wir das desfallsige Urtheil dem denkenden Publikum. Münster. Im Namen der Konferenzmitglieder, -y-. Krefeld, 7. November. (Privatmitth.) Vor Kurzem wurde bei den Erneuerungswahlen zum hie; sigen Handelsgericht zum erstenmall ein Jude, der Herr Seidenmanufakturist Meyer hier, als Ergänzungsrichter erwählt. Diese Wahl unterliegt der Bestätigung des Königs. Oestinghaufett (Westphalen), 8. November. (Privatmitth.) Meinem Versprechen gemäß (No. 36) theile ich hiermit den weitern Erfolg meiner Bemühung in Betreff der Verfügung der Regierung zu Arnsberg vom 20. Juli o., „die Amtstracht der jüdischen Kantoren betreffend" mit. Die Antwort auf meinen Protest abwartend, zog ich mir Zeugnisse von den Herren Rabbinen Bodenheimer aus Krefeld und Cahn aus Trier ein, welche Herren meine Behauptungen der Regierung gegenüber bekräftigten, und namentlich wies Herr Oberrahbine Bodenheimer nach, daß sogar die Regierungen des Rheinlandes bei Konstituirung der israelitischen Konsistorien eine Amtstracht vorgeschrieben. Unterdeß mir nun die Regierung, auf den Grund hin, daß meine Beweise zu wenig geschichtlich erweisbar wären, eine abschlägige Antwort auf mein Gesuch übermachte, hatte der Abgeordnete Herr Gladbach den Minister wegen dieser Angelegenheit interpellirt, weswegen ich es denn vorzog, mich nicht mehr an die Behörden, sondern direkt an den Abgeordneten-zu wenden. Nachdem ich denselben unter Beifügung der eingegangenen Schriftstücke von den von mir gethanen Schritte in Kenntniß gesetzt, erhielt ich die Versicherung , daß seiner Seits alles Mögliche gethan werden würde, diese ungerechte Verfügung rückgängig zu machen. In einem soeben von demselben erhaltenen Schreiben, ersehe ich nun zu meiner größten Freude, daß unter dem 1. d. M. durch den Ministerverweser v. Ladenberg nicht nur diese Verfügung, sondern auch ein gegen den Lehrer Bonin in Kamen „wegen unbefugten Tragens" eines Talars über fünf Thaler sprechendes Straferkenntniß außer Kraft gesetzt worden ist. So hätten wir denn einen abermaligen Sieg über die judenfeindliche Regierung errungen, so hätten wir denn dem ehrwürdigen Sutro gezeigt, daß seine Machinationen nunmehr gegen das Einbrechen des Lichtes durch alle Luken des morschen Gebäudes nicht mehr Stand halten wollen! Möchte man doch den, von so vielen Mühsalen bedrängten Lehrern solche Unan-