Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 46 (6.11.1848)
- Date
- 1848-11-06
- Page
- Seite 660 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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660 Kultus, des Unterrichts und des Gemeindewesens. Unerläßlich dabei ist eine lebendige Betheiligung der Gemeinden durch Männer ihres Vertrauens und bewährter Gesinnung, und die Aufstellung einer Organisation, welche die Mitwirkung der Gemeinden sür immer als wesentliches Moment enthalte. — Es wird demgemäß eine allgemeineSynodalversammlüng aller deutschen Israeliten berufen werden. — Eine vorberathende Versammlung vieler hiesigen und auswärtigen Israeliten, theils Rabbiner, theils Gelehrte, theils Sachkundige verschiedenen Berufes, welche sich schon bereit erklärt haben, und wozu noch Vertreter mancher Gemeinden erwartet werden, soll hier am 23. d. stattft'nden. Ueber den Erfolg derselben werden wir seiner Zeit berichten." Am andern Tage enthielt das Franks. I. folgende Bekanntmachung: „An die israelitischen Religionsgemeinden Deutschlands. Vielfach hat sich in neuester. Zeit das Verlangen nach einer aus freier Wahl der Gemeinden hervorgegangenen israelitischen Synode zur Ordnung und Gestaltung, unserer religiösen Zustände kund gegeben. Der Gemeinde- Wille, von jeher und zu allen Leiten unter uns maßgebend, soll sich auf entscheidende Weise geltend machen; die Synode, ein uraltes jüdisches Institut, soll wieder belebt werden; und, wie höchst nothwendig es sei, daß dieses gerade jetzt geschehe, damit in einer frei gewählten Versammlung das religiöse Bewußtsein der Gemeinden, so wie das lebendige Bewußtsein der Zeit sich kund gebe, das wird Jedermann, der die jüdischen Gemeindeverhältnisse kennt und beherzigt, klar einsehen. Die äußerliche Stellung der israelitischen Gemeinden-dem Staate gegenüber, nachdem die Grundrechte des deutschen Volkes werden festgesetzt sein; die vielfältig hervorgetretenen Spaltungen innerhalb der Gemeinden und die dadurch dringend gebotene Nothwendigkeit, auf Mittel zu denken, wie den verschiedenen Ansprüchen und Bedürfnissen freier Raum zu gewähren sei,, ohne den Gemeindeverband aufzulösen; die Herausarbeitung und Hinstellung des geistigen Inhalts und Wesens der israelitischen Religion, damit ihre Grundwahrheiten, in welchen Alle übereinstimmen, als ein Gemeinsames nach Innen zu begeisterter Erfassung und nach Außen zu anerkennender Würdigung gebracht werden; die Regelung des KultuS nach den Anforderungen, der Religion, der Zeit und des Ortes; die Bildung von Zentral- und Zweigvereinen, zur allseitigen Förderung der religiösen Reform, in Scadt und- Land; diese und noch so manche andere wichtigen Gegenstände bieten für eine zu berufende israelitische Synode ebenso inhaltschwere als dringende Arbeiten dar,, und es erwächst daraus für alle wahren Freunde der Religion die heilige Verpflichtung, für die Förderung der in Rede stehenden, bedeutsamen Angelegenheit, der Berufung einer allgemeinen israelitischen Synodalversammlung, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel in Thätigkeit zu setzen. Allein ein solches Werk bedarf, wenn es gedeihen soll, der grundlegenden Vorbereitung. Man hat sich deshalb von hier aus mit achtbaren Männern nahe und fern in Verbindung gesetzt, um auf den 23. Oktober d. I. eine vorberathende Versammlung über diesen Gegenstand am hiesigen Orte zu bewerkstelligen. Briefe, voll der wärmsten Theilnahme, mit der bestimmten Zusage der Betheiligung, sind uns zugegangen, nur zu unserm Bedauern nicht zeitig genug, um diesen Aufruf früher erlassen zu können. Da jedoch durch jene Zuschriften das Zustandekommen der betreffenden Vorversammlung gesichert ist, so ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung: die deutschen israelitischen Gemeinden möchten sich an der vorberathendeu Versammlung, welche am 23. Oktober d. I. und den folgenden Tagen hier abgehalten werden wird, und auf deren Grunde später eine allgemeine israelitische Synode berufen werden soll, durch Deputationen betheiligen. Als vorkommende Gegenstände der Berathung bezeichnen wir vorläufig: Bestimmung des Wahlmodus für die Synode, Vorlage von Statuten für dieselbe, Berufung von Bezirksversammlungen zu Erweckung derTheilnahme für diebetreffende Angelegenheit, Besprechung einzelner, der Synode zur Entscheidung vorzulegenden Gegenstände, Anträge der erscheinenden Mitglieder. So tretet denn heran, Ihr Gemeinden, zur Förderung dieses heiligen Werkes, und die Sache Gottes möge durch Euere Hand gelingen! Frankfurt a. M., den 11. Oktober 1848. Das Komitö zur Vorbereitung einer israel. Synode."