Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 45 (30.10.1848)
- Date
- 1848-10-30
- Page
- Seite 649 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225597--09760-3238040- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
649 und auf diese Stelle gehoben nicht allein durch seine Talente sondern vor Allem durch seine edle Gesinnung; der Verkündiger des Reichs der Sittlichkeit, der Freiheit und der Humanität, mit einem Worte, der wahren -echten, jüdischen Religionslehren auf dem Olymp Deutschlands.' Erst eine spatere Zeit wird es ganz.erfassen, welchen Triumph hier das Judenthum über die Systeme feierte, die. es so lange in feiger Transaktion mit seinen Gegensätzen fälschend gemischt haben. , Was nun die Wahlen zu der hiesigen konstituirenden Versammlung anbelangt so sind bis heute (den 19.) bereits fünf Juden zu Abgeordneten und drei zu Ersatzmännern gewählt; unter jenen Dr. Frankfurter, der erste Prediger der überhaupt auf die Listen gebracht war, gewählt mit fast der größten Stimmenzahl die noch'hier erzielt ist. Andere Koryphäen der Liberalen, namentlich die Doktoren Wolffson und Ree werden ohne Zweifel. mit eben solcher Allgemeinheit durchkommen. In der Gemeinde ist noch gar Nichts als Vorbereitung auf die neuen Zustände geschehen: man fürchtet rechts oder.'links anzustoßen und mit Gewißheit läßt sich nicht sagen ob Sinn für Erhaltung des Gemeindeverbandes da ist oder nicht. Für Erhaltung der jüdischen Religion, selbst in ihrer äußern Erscheinung, ist mir übrigens gar nicht bang. Sobald die Welt nur ein Wenig aufathmet, vielleicht auch schon früher, tritt bestimmt das Religionsleben noch viel entschiedener auf als bisher, und das nicht nur weil dies eine bekannte psycholvgische Erfahrung ist, sondern weil halb Deutschland, nämlich das ganze weibliche Geschlecht im Interesse seiner Stellung in der Welt, in der Gesellschaft und selbst in der Familie dafür zu sorgen gezwungen ist; denn nur auf dem Boden der Religion steht das Weib dem Manne gleichberechtigt da, auf dem der Politik, sie sei nun friedlich oder kriegerisch, ist es verloren und versinkt nach kurzem Freiheitsrausche in Sklaverei. ' Hier ist schon wieder ein „wellerschütterndes Ereigniß" im Gange. Eine kinderlose Wittwe will heirathen ohne sich der Chaliza zu unterwerfen. Die Sache ist noch im ersten Stadium und es handelt sich noch um die Proklamation und den zu erhebenden Einspruch. Hoffentlich wird diese Sache diesmal ehrlich, durchgesochten werden. Die Frage war nach meiner Meinung bisher überall unrichtig gestellt. Nicht um Erläßlichkeit oder Unerläßlichkeit, sondern (da die Giltigkeit der Ehe auch bei unterlassener Chaliza feststeht, der Fall mithin einer Ehe in verbotenem Grade oder einer Polyandrie nicht gleich zu setzen ist) sondern es frägt sich lediglich: ist Heirathen ohne Chaliza ein religiöses Privatvergehen, das mithin dem Gewissen jedes Einzelnen, anheim gegeben bleibt, oder ist es eine der Gesammtheit, der Gemeinde, zuzurechnende Uebertretung? 'Im ersten Fall wäre die Unterlassung jener Gesetzumgehungsformalität ganz gleich zu stellen einem Zinsgeschäft bei unterlassenem Stähr Jßka, an welchen in Deutschland ebenfalls kein Mensch mehr denkt. Dünn wäre noch ein Kopulant zu suchen, aber ich denke, ein Jude-kann um einen Solchen, sobald bei der Staatsbehörde Alles in Ordnung ist, nicht in Verlegenheit gerathen, wenn es auch kein Rabbiner thut. Was die Bestimmung, in den deutschen Grundrechten, „jede Religionsgesellschaft besorgt ihre Angelegenheiten selbst", anbelangt, so erbeben sich daraus für die Juden manche -wichtige Fragen. Hat eine Gemeinde, oder ein Komplex mehrerer Gemeinden das Recht, Jemand auszuschließen oder auszustoßen, etwa auf den Grund nicht beobachteter religiöser Gesetze oder gar nicht geleisteter Geldbeiträge?' Hat die jüdische Gemeinde das Recht, sich per majora giltige Steuern aufzulegen? Kann sie die Bildung neuer Gemeinden, etwa aus ihren eigenen Dissidenten behindern? Kann sie etwa solchen Dissidenten, denen ja das Recht zusteht sich als neue Sekte zu konstituiren, oder auch gar keiner Kirche anzugehören, verwehren den Namen einer jüdischen Gemeinde zu .führen? Ist überhaupt bei religiösen Assoziationen das Entscheidungsrecht der Majorität anwendbar? Und sind alle diese Fragen auf. theorischem Wege zu lösen? Berlin, 20. Oktober. In der heutigen Sitzung richtete der Abg. Gladbach wegen des in diesen Blättern vielfach erwähnten Reskripts der Regierung zu Arnsb erg Betreffs der Amtstracht jüdischer Lehrer und Vorsänger beim Gottesdienste eine Interpellation an den Minister des Kultusi Er frug: Ich frage das Ministerium des^ Kultus, ob es geneigt fei, die nachstehende mitgetheilte Verfügung der Regierung zu Arnsberg, außer Kraft zu setzen? Hkeraufwerlas er das Reskript (s. No. 38). Der Interpellant zieht seine Interpellation zurück, da der Unterrichtsministerverwefer 45* '