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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-10-16 · Heft 43 (16.10.1848) · p. Seite 627

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 43 (16.10.1848)
Date
1848-10-16
Page
Seite 627 (sequence 15)
Language
German
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627 deihliches Wirken so sehr nothwendige Berufsfreudkgkeit finden? Wenn die Wolken des Kummers seine Stirne verfinstern, wie kann er dann den Kleinen, die noch keinen Gram kennen, deren Herz sich nur dem freundlichen Blicke des Lehrers erschließt, mit heiterem Antlitze entgegentreten? Wie ist es ihm möglich, seine ganze Kraft ungetheilt seinem Berufe zu widmen, wenn er, um den Unterhalt für sich und die Seinigen zu erwerben, zu Nebenbeschäftigungen seine Zuflucht nehmen muß? Wie kann er überhaupt mit Lust und Liebe an seine Tage? werk gehen, wenn ihn seine geschwächte, im Berufe aufgeopferte Gesundheit an ein hilfloses Alter, an seine nach seinem Tode vielleicht dem Elende preisgegebene Familie erinnert? Wenn schon unsere Kollegen christlicher Konfession bittere Klagen führen über ihr allzugeringes Einkommen, — wenn sie mit Kummer und Nahrungssorgen zu kämpfen haben; um wie viel schmerzlichere Erfahrungen haben wir erst gemacht: uns wurden niemals Gratifikationen oder Zuschüsse aus Schulfonds zu Theil,— wir hatten selten oder nie Aussicht, in eine höhere Gehaltsklasse, noch auch in eine besser dotirte Schulstelle vorzurücken. Wo uns der Zufall bei unserm Austritte aus dem Seminare hinschleuderte, da blieben wir hangen, wenn wir es nicht vorzogen, auf eigene Faust um eine andere, am Ende ebenfalls nicht bessere Stelle zu unterhandeln, oder gar im Auslande ein sorgenfreieres Unterkommen zu suchen. Wir sind Alle über ein Dezennium im Amte, in dieser Zeit hat das Leben einen außerordentlichen Umschwung genommen, die Anforderungen an den Lehrerstand haben sich gesteigert, geistige und körperliche Bedürfnisse sich gemehrt, die Lebensmittel sind im Preise gestiegen, kurz alle Verhältnisse haben sich verändert, •— nur unser. Gehalt ist derselbe geblieben. Den jüdischen Gemeinden aber sind bei ihrer numerischen Schwäche und bei ihren anderweitigen drückenden Kosten für Erhaltung ihres Kultus und ihrer Kultusbeamten kaum größere Ausgaben zuzumuthen. Wir bitten deshalb: 1) um Gleichstellung hinsichtlich des Gehaltes mit den christlichen Lehrern vermittelst angemessener Gehaltszulagen aus Staatsmitteln; 2) um Errichtung von verschiedenen Gehaltsklassen und Hinaufrücken in dieselben nach Würdigkeit, Anziennetät und örtlichen Verhältnissen, ohne daß damit ein Stellenwechsel nothwendig verbunden ist; 3) um Sicherstellung der Pensionen für den Lehrer, so wie für seine Hinterbliebenen. Hinsichtlich der Hebung unserer moralischen Stellung, die von nicht geringerem Einfluß auf des Lehrers ganzes Wirken ist, als seine materiellen Verhältnisse, bitten wir, daß wir 4) mit unseren christlichen Kollegen unter eine und dieselbe Behörde, und nur unter diese, gestellt werden, damit wir denselben in jeder Beziehung gleichstehen, — daß wir wie jene gleiche Pflichten und gleiche Rechte, gleiche Anzahl von Unterrichtsstunden so wie gleiche Ferien haben. Daß demnach aller Einfluß der Vorsteherämter, so wie der Synagogenältesten auf den Lehrer und die Schule, gleichviel, ob Elementar- oder Religionsschule, gänzlich aufhöre. Man wird es uns nicht verargen, wenn wir uns von der Einwirkung erwähnter Behörden, die in der Regel aus gewöhnlichen Geschäftsleuten zusammengesetzt, folglich von der Schule durchaus Nichts verstehen, von einem zeitgemäßen Unterrichtkeine Ahnung haben, nie eine Gelegenheit hatten — wegen ihrer anderweitigen Geschäfte — eine Kindesnatur zu beobachten, emanzipirt sehen möchten. Daß mithin auch der §. 15 des Gesetzes vom 30. Dezember 1823, wonach die Vorsänger den Synagogenältesten untergeordnet sind, seine Anwendung auf solche Vorsänger, die zugleich als Lehrer angestellt sind, verliere, indem die Synagogenältesten jenen gegenüber ihr Amt nicht selten mißbrauchen, sich wie Befehlshaber geriren, und den Lehrer häufig sogar in Gegenwart seiner Schüler herabwürdigen. Zur Feststellung der einzelnen Lehrzweige für den jüdischen Religionsunterricht und der dazu anzuwendenden Zeit dürfte — außer der schon in den allgemeinen Lehrerpetitionen beantragten Errichtung von Kreis- und Landesschulsynoden— 5) die Berufung ähnlicher Synoden aus jüdischen Schulmännern mit entsprechenden Tagegeldern zur gemeinschaftlichen Berathung mit dem Landrabbinate das zweckdienlichste Mittel sein, so wie 6) die Kontrolirung des speziell jüdischen Unterrichts durch die betreffenden Rabbinen oder auch durch Schulräthe, die aus dem israelitischen Lehrerstande hervorgegangen, zu bewerkstelligen sein. 7) Wäre den Lehrern eine Mitwirkungbei allen Kultusangelegenheiten einzuräumen. Daß endlich unsere Stellung eine wahrhaft gehobene, unser Stand ein geachteter werde, bitten wir schließlich:

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