Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 42 (9.10.1848)
- Date
- 1848-10-09
- Page
- Seite 605 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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605 irgend Jemand in den jetzigen unruhigen Zeiten im /Stande sind zu sagen, ob hier <Lm 16. und 17. Oktober Alles ruhig und deshalb den Theilnehmern an der abzuhaltenden Schullehrerkonferenz - keine Gefahr bevorstehe. Wie aufgeregt alle Gemüther, zeigen die fast täglichen Tumulte in irgend einem Orte. Das Kleinste kann oft Veranlassung hierzu geben. Geht Alles in der Welt , seinen ruhigen Fortgang , so wird auch hier wol der stotus quo bestehen bleiben. Eintreten hierfür können wir natürlich nicht. Uebrigens ist uns von einer Mißstimmung der christlichen Bevölkerung gegen - den Herrn Lehrer R. durchaus Nichts bekannt, es möchte denn eine künstlich hervorgerufen werden, welches wir jedoch nicht glauben. > Geseke, den 18. September 1848. Der Magistrat, gez. Pieper. Wir unsers Theils glauben auch nicht an einen künstlich hervorgerufenen Tumult und deshalb erkläre' ich mich für Abhaltung der Konferenz und sehe ich der Erklärung der Konferenzmitglieder entgegen, ob Sie mit mir einverstanden sind, daß, da die Konferenz am 16* und 17. nicht gehalten werden kann, indem dir Erklärungen bis dahin nicht eingelaufen sein können, auf den 27. und 28. verlegt werden soll. Die resp. Erklärungen könnten R. eingesandt werden, und dieser hätte uns das Resultat mitzutheilen. W. Magdeburg, 1. Oktober. (Vermischtes.) In Preußen sind laut Nachrichten, bereits 40 getaufte Juden zum Judenthum zurückgekehrt.—vr. Freund bemerkt in der Köln. Zeit., daß er allerdings schon 1830 das Oberlehrerexamen gemacht, und das Probejahr abgelegt hat (s. vor. Nr.) — Wir. können das Handelsinstitut des Herrn.A. Ochs zu Köln (s.Anz. in No. 39) -dringend empfehlen, da es sich in seinen Leistungen schon seit Jahren bewährt hat. — Wir wünschend dringend, daß die Aufforderung des Herrn Holländer zu Osterode und Blumenreich zuEimbeck, von den israelitischen Predigern und Lehrern der Landdrostei Hildesheim berücksichtigt und ausgeführt werde. Es gilt' jetzt rüstig Hand anzulegen und sich zu schaaren, wenn Etwas.werden soll. „Müssige Hand muß dienstbar werden," sagt Salomo, das mögen besonders die Lehrer bedenken. — Das Jahr 1848 ist für chie jüdischen Zeitschriften kein günstiges. „Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts" ist eingegangen, der „Phönix" zu Hamburg ebenfalls, .der „Zionswächter" soll nach Nachrichten eingehen. Es ist dies allerdings ein trauriges ZeUgniß, wie sehr das Interesse für Religiöses'Und religiöse Bestrebungen immer mehr abstirbt. Rußland. Minsk, 26. August. (Privatmitth.) Die Regierung des hiesigen Gouvernements hat im vorigen Monat folgenden Ukas, die Einrichtung einer Rabbinerkommission in St., Petersburg betreffend, erhalten, von dem ausländische Zeitungen einen kurzen und falschen Bericht gegeben. 1. Die^ Zusammensetzung der Rabbinerkommission. 1) In den hebräischen religiösen Angelegenheiten wird bei dem Ministerium des Innern im Departement der geistlichen Angelegenheiten ausländischer Konfessionen eine besondere Rabbinerkommission angeordnet. 2) Diese Kommission wird von 1 Präsidenten und 4 Mitgliedern gebildet. 3) Die Wahl der Kandidaten für die Glieder der Kommission zu bestimmen wird der hebräischen Gemeinde vorgestellt, und an der Wahl sollen nur Kaufleute, Rabbiner und die Ehrwürdigsten der Hebräer Theil nehmen, mit Dispensation der örtlichen General-Gouverneure. Bei jeder Verwaltung dieser G. G. werden nicht weniger als d rei Kandidaten gewählt, welche nach Beschluß ihrer G. G. dem Minister des Innern zur Bestätigung vorgestellt werden. 4) Nach der Vorstellung der 6 G. G. — wo den Hebräern der beständige Aufenthalt erlaubt ist — 18 Kandidaten, wird der Minister des Innern 1 Präsidenten und 4 Mitglieder der Rabbinerkommission bestimmen. 5) Der Präsident und die Mitglieder werden in der Synagoge zum Schwur herbeigeführt nach hebräischer Zeremonie, in Anwesenheit eines Rathes der Regierung, wenn die Synagoge in der Gouverneur entsftadt, oder in Anwesenheit eines Stadtraths, wenn Solche sich in dem Kreise befindet. 6) Die Frist des Dienstes für die Glieder der Kommission ist nicht festgesetzt, sie können vom Dienste beurlaubt sein bei häuslichen Umständen, Krankheiten oder anderen ähnlichen Ursachen, und anstatt solcher Mitglieder wird der Minister des Innern ein anderes laut Grundsätze der §§. 3 und 4 dieser Einrichtung anordnen. 7) Der Präsident dieser Kommission soll jährlich wechseln, nur 42*