Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 42 (9.10.1848)
- Date
- 1848-10-09
- Page
- Seite 602 (sequence 6)
- Language
- German
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602 schuldete oder unverschuldete Veranlassung für die Folge aufhöre. Ein anderes Gebiet, das den Juden zur Thatigkeit auffordert, ist die Läuterung der religiösen Verhältnisse. Unsere Religion, die reine Gottes¬ und Sittenlehre, ward im Laufe der Zeit mit so manchen Formen umgeben, die für uns alle und jede Bedeutung verloren, ja theilweise Anstoß zu geben geeignet sind. Die Ausübung der Religion soll in jener Reinheit hergestellt werden, zu der ihr innerer, unantastbarer Gehalt sie befähigt. Aber nicht religiöse Spaltung möge die neue Bahn bezeichnen. Nur im gemeinsamen Fortschritt blühet Heil für uns. Bereits wurde von vielen Seiten eine allgemeine deutsche Synode angeregt. Dort wird jede Ansicht ihre Würdigung finden; die Gesammtheit unserer deutschen Glaubensgenossen wird durch ihre Vertreter den Weg der Verbesserung unserer religiösen Verhältnisse bestimmen. Das Umfassende all' dieser Aufgaben giebt die Ueberzeugung, daß die Rabbinen und Vorsteher der israelitischen Kultusgemeinden die Interessen der Juden in allen bezeichnten Richtungen nicht allein vertreten können. Die Theilnahme des Einzelnen muß hier Platz greifen; jene wichtigen Fragen müssen von Allen, die Kraft und Willen hierzu besitzen, angeregt und durchsprochen werden. Die gewonnene Ueberzeugung muß mit Rücksicht auf den Zweck ruhiger Einigung verbreitet, sie soll möglichst zum Meinungsausdruck der Gesammtheit werden. In diesem Sinne anregend und vermittelnd sich mit allen jenen Fragen eifrig zu beschäftigen, hat sich in München ein israelitischer Fortschrittsverein gebildet. Möge die Theilnahme an ihm sich stärken; mögen gleichartige Bestrebungen andern Ortö und gleichgesinnten Männer mit uns in Verbindung treten und mithelfen, den Dank für unsere junge Freiheit dem geliebten deutschen Vaterlande auch dadurch darzubringen, daß wir nicht die Letzten bleiben an Sinn für geistigen und religiösen Fortschritt. 'München im August 1848. (Bemerkung der Redaktion.) Wir haben die Nothwendigkeit einer allgemeinen deutschen Synode bereits in den leit. Art. No. 33, 34, 35, 38 besprochen. Höchst willkommen muß essein, wenn sich an einzelnen Orten, in einzelnen Landschaften hierfür Vereine zur" Förderung bilden. Wenn irgend ein Werk, so muß sich die Synode von unten herauf, d. h. aus der Masse unserer Glaubensgenossenschaft heraus, bilden. Nur dadurch wird ihr das Feld geebnet, aus welchem sie lebenskräftig erwachsen kann. Ucbrigens werden schon einige Vorbereitungen getroffen, über deren Erfolg wir nächstens werden berichten können. Von obigem Vereine, den wir herzlich begrüßen, erhoffen wir bald fernere Nachrichten zu erhalten, bitten aber dieselben direkt per Post an uns zu senden sunfrankirtj, damit sie sich nicht abermals verspäten.) Berkin, 22. September. Aus dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten ist folgende Verfügung an das königliche Provinzialschulkollegium in Posen ergangen und den übrigen königlichen Provinzialschulkollegien zur Nachachtung mitgetheilt worden: Nach dem Berichte des königlichen Provinzialschulkollegiums vom 3. d. Mts. (Nr. 1668) hat dasselbe die in neuester Zeit mehrfach vorgekommenen Anträge jüdischer Schulamtsaspiranten um Aufnahme in die nach ihrer jetzigen Einrichtung spezifisch konfessionellen Schullehrerseminare zu Posen und Bromberg, so wie um Theilnahme an der den Zöglingen der Anstalt gewährten freien Wohnung und Stipendienunterstützung, zwar abgelehnt, dagegen den Bittstellern die unentgeldliche Theilnahme an dem Seminarunterrichte gewährt, Solange die Seminarien in ihrer jetzigen Einrichtung als konfessionell verschiedene und den Religionsunterricht, so wie das konfessionell-kirchliche Leben zur Grundlage der Erziehung machende Anstalten fortbestehen, kann ich mich mit dem von dem königlichen Provinzialschulkollegium eingehaltenen Verfahren nur einverstanden erklären. Bis in Folge der bereits eingeleiteten Reorganisation des Volksschulwesens entweder für jüdische Schulamtspräparanden eigene Seminarien eingerichtet oder die bereits vorhandenen so gestaltet worden sind, daß in dieselben, ohne Gefährdung des Zweckes nach beiden Seiten hin, auch jüdische Schulamtspräparanden ihre vollständige Ausbildung für das Schulamt erhalten können, wolle daher das königliche Provinzialschulkollegium, so weit es der Raum und die Lehrkräfte der Seminarien gestatten, jüdischen Aspiranten nicht nur die Benutzung desSeminarunterrichtes gestatten, sondern erforderlichen Falls denselben auch durch Gewährung von Unterstützungen die Erreichung ihres Zweckes erleichtern oder die Ver-