Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 41 (2.10.1848)
- Date
- 1848-10-02
- Page
- Seite 589 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225593--09696-3237972- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
m Ist es. wirklich „die Prüfung und das Probejahr", was dem Westfl Merkur und der Köln. Zeit, diesen Stoßseufzer.auspreßt? Doch ml nicht. Denn so verdummt sind wol diese Blätter nicht, um nicht zu wissen, daß man auch ohne Prüfung und Probejahr im Jünglingsalter abgelegt zu haben, ein tüchtiger Linguist und Gymnasialdirektor sein kann. Und wenn diese Zeitungen nicht ganz unwissend sind, so werden sie wiffen, daß Freund's lexikographische Arbeiten wol so viel werth sind wie eine Prüfüng. Nein! diese Blätter sind weder so dumm, noch so unwissend, wie sie sich anstellen — vielmehr gilt ihr Stoßseufzer den in zwei Gedankenstriche eingewickelten „Juden"! Und warum nennen sie dies Faktum eine „in jetziger Zeit bedeutungsvolle Thatsache"? Ist die „jetzige Zeit" so bedeutungsarm, daß es erst des interimistischen Direktorats eines Juden bedarf, um ihr eine „bedeutungsvolle Thatsache" zu verschaffen? Wiederum nein! Sie meinen mit der „jetzigen Zeit" nichts anders, als die Schulfrage, die jetzt ventilirt wird. O, ihr Feiglinge, warum nicht mit der Sprache Heraus?! . . Lübeck, 19. September. Die alte „vertretende Bürgerschaft" hat den Antrag des Senats auf freies Wahlrecht abgelehnt. - Unter den Motiven der Ablehnung finden sich die unverständlichen Worte:-„daß über die Verhältnisse der Juden nicht gleichzeitig mit einer Trennung von Staat und Kirche und mit Feststellung der Verhältnisse des Staates zu den verschiedenen Religionsgesellschaften beschlossen werden könne, wenn nicht gegen die Juden selbst Glaubenszwang geübt werden solle." Wer kann uns hierüber Aufschluß geben? Frankreich. Paris, 18. September. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung gelangte die Diskussion des Verfaffungsentwurfes zu Art. 7. Derselbe lautete: „Jeder bekennt frei seine Religion und empfängt vom Staate sür die Ausübung seines Kultus gleichen Schutz. Blos die Geistlichen der vom Staate anerkannten Kulte sind berechtigt, vom Staate eine Besoldung zu empfangen." Es tagen sechs Amendements vor. P. Leroux schlug vor, den Artikel auf dw Worte zu beschränken: „Jeder bekennt frei seine Religion." Er behauptete, der republikanisch-demokratischen Regierung liege es ob, endlich die so lange erwartete Trennung des Staates und der Kirche M vollbringen. Durch Art. 7 des Entwurfs geschehe dies aber keineswegs; denn er lasse zwischen.Beiden noch ein sehr einflußreiches Band bestehen, das der Bezahlung, des Geldes. Wie bisher, würde es dem Staate fortwährend fteistehen, zu besolden, oder nicht zu besolden, je nachdem es ihm gefalle, eine Religion für anerkannt oder nicht anerkannt ^zu erklären. Ueberdies erhalte die Staatsbesoldung den Klerus in einer Abhängigkeit, die sich mit dem Reiche der Freiheit und Gleichheit nicht mehr vertrage. Zur Freimachung der Kirche sei das Wegfallen der Besoldung ihrer Priester durch den Staat nothwendig. Die Religion könne nicht fortschreiten, wenn ihre Priester durch materielle Bande zurückgehalten würden. Auch werde die Besoldung stets zu Hader zwischen den verschiedenen Priesterschaften führen. Im Namen der Kommission bekämpft Co quere l (protestantischer Pastor) das Amendement Leroux's und Lh erb ette spricht ebenfalls gegen dasselbe:- Bei der Abstimmung wird es mit großer Majorität verworfen, jedoch die Frage der Besoldung der Geistlichen durch, den Staat für die anderen Amendements reservirt. Boursac bringt ein Amendement gegen alle religiöse Kongregationen und Assoziationen (gegen die Jesuiten gerichtet) einwonach diese der Autorisation durch ein besonderes Gesetz für jeden Fall bedürfen sollen. Charles Dup in bekämpft das Amendement und zugleich ein anderes Lavallö's, welcher verlangt, daß der Staat sich durchaus nicht mit der Besoldung der Geistlichen befasse. Boursac's Amendement wird verworfen, wobei aber ausdrücklich bemerkt wird, daß diese Frage den organischen Gesetzen Vorbehalten bleibt. Die Kommission schlug hierauf vor, dem letzten Theile des Artikels folgende Fassung zu geben: „Die Geistlichen der gegenwärtig durch das Gesetz anerkannten Kulte, so wie jener, die in Zukunft etwa anerkannt werden, sind berechtigt, vom Staate eine Besoldung . zu empfangen." Der Art. 7 wurde in dieser Fassung angenommen. —. 21. September. Achille Foüld (Jude) ist mit 78,000 Stimmen in Paris in die Nationalversammlung, gewählt.