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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-10-02 · Heft 41 (2.10.1848) · p. Seite 587

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 41 (2.10.1848)
Date
1848-10-02
Page
Seite 587 (sequence 3)
Language
German
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587 nommen werde und Alles-im Begriffe Gemeindebürger aufgehe; der §, 3 trete der Freiheit nicht zu nahe; ohne ihn würden die Armem zu kurz kommen. Schmidt verlangt, daß jeder Staatsbürger auch Gemeindebürger sei,-die Gemeinden sollen aber ein Eintrittsgeld bestimmen. — Ueber den Erfolg der Debatte umgehend. Lissa (Großherzogthum Posen), im/September. Die B. 3. H. enthält folgenden Artikel: „In der am 4. d.M. abgehaltenen Nationalversammlung zu Berlin, theilte der Minister des Innern, Herr Kühlwetter, der Versammlung mit, daß er am 14. Juli s. e. einen Erlaß sammtlichen Oberpräsidenten der Provinzen habe zugehen lassen, dessen Hauptinhalt folgender ist: „Es habe bei Erörterung einiger Beschwerden sich ergeben, daß Personen sich noch im Amte befinden, die dem angenommenen Regierungssysteme widerstreben. Dies könne nicht länger geduldet werden, weil die nachherige Mißbilligung solchen Verfahrens . den Stand der Beamten kompromittire, anderseits die Starke der Regierung schwäche. Es solle zwar der Laune der öffentlichen Meinung nicht nachgegeben werden, allein es müssen gesetzliche Maßregeln gegen solche Beamte ergriffen werden, die keine entsprechende Wirksamkeit erwarten lassen. Deshalb sei besonders auf die einzeln stehenden Beamten, namentlich Landrathe und Bürgermeister genau zu achten. Auch Nachsicht mit schwachen und nachlässigen Beamten sei jetzt nicht mehr möglich, daher auch ihre Entfernung zu beschleunigen." — Herr Baron von Heinitz, Landrath des fraustadt-lissaerKreises, scheint — ob zufällig oder absichtlich wollen wir hier nicht untersuchen—von diesem Erlaß keine Kenntniß zu haben. Herr v. Heinitz bewahrt dem Publikum gegenüber noch vollständig den dünkelhaften, hochfahrenden Ton des alten Beamtenthums, setzt in seinen Verfügungen die Formen der gewöhnlichsten Höflichkeit bei Seite, ja er scheut sich nicht, in seinen amtlichen Erlassen auch das religiöse Glaubensbekenntniß derjenigen zu. bezeichnen, an welche die - Verfügungen gerichtet sind. Mehrere Einwohner der Stadt Lissa hatten ihm unter dem 25. August d.J. wegen Gemeindestreitigkeiten eine Beschwerde zugehen lassen; in seinem Bescheide vom 1. September an die Beschwerdeführer lautete die Adresse: „An die jüdischen Einwohner N. N. und Konsorten zu Lissa." Herr v. Heinitz spricht^ darin ferner von einer „jüdischen" Synagogengemeinde, als ob es auch eine christliche oder katholische und evangelische Synagogengemeinde gäbe. Der freiherrliche Landrath Herr v. Heinitz meint auch, daß, wenn man mit den Ansichten einer Behörde nicht übereinstimme, man „einen bösen Willen an den Tag legte". Natürlich haben, „die jüdischen Einwohner und Konsorten" sich solche Sprache nicht gefallen lassen. Sie haben ihn in ihrer Antwort'darauf aufmerksam gemacht, daß schon eine Verfügung des Ministers von Rochow unterm 13. Oktober 1836 den Beamten „dergleichen Unschicklichkeiten", wie sie Herr v. Heinitz begangen, verbietet, sie haben ihm angezeigt, daß sie in Zukunft Erlasse, bei denen das Wort Herr fehle, die Religion aber angegeben sein würde, ihm uneröffnet zurückschicken werden. Zur Zeit werden wir nicht ermangeln zu berichten, welche Chikane Herr Landrath Baron von Heinitz den jüdischen Meßreisenden nach Leipzig bei der Ertheilung von Pässen in den Weg legte. Es wird daraus und aus anderen Zeugnissen der amtlichen Wirksamkeit des Herrn Landrath Baron v. Heinitz, die wir beizubringen gedenken, hervorgehen, daß, wenn derselbe nicht freiwillig von seinem Posten zurücktritt, es Pflicht der Regierung ist, ihn ohne Weiteres davon zu entfernen." Filehne, 17. September. (Privatmitth.) Die aufgehobene Fessel des Gewissenszwanges hat auch der hiesigen israelitischen Gemeinde ein verlorenes Mitglied wieder zugeführt. Der Musikus Michael Schmidt hat seinen Austritt aus der israelitischen Religion bereut und bekennt sich jetzt wieder zu derselben. — Die Gemeinden des Großherzogthums, die mit aufrichtiger Freude den Anschluß an Deutschland begrüßt haben, weil das Andenken an die polnische Freiheit gegen sie ihnen noch sehr wohl im Gedächtnisse liegt, sehen jetzt ängstlicher als je der Dinge, die da kommen werden, entgegen. Sie mißtrauen mit Recht den Bestrebungen der Stockpreußen, die hier von Pommern und Westpreußen aus besonders thatig sind um der Erfüllung der königlichen Worte: „Preußen soll fortan in Deutschland aufgehen" entgegenzuarbeiten. Es wird hoffentlich nicht gelingen, Preußen mit Deutschland zu verfeinden, denn alsdann wäre ein neuer Polenaufstand unausbleiblich und wehe alsdann den armen Juden. Daß von einem Aufschwünge religiöser Gemeindeinsiitute in unsrer, sich selbst regierenden

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