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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-25 · Heft 40 (25.9.1848) · p. Seite 576

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 40 (25.9.1848)
Date
1848-09-25
Page
Seite 576 (sequence 8)
Language
German
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576 gewußt. Genauere Nachforschungen jedoch haben mich bald über meine Zweifel belehrt.- Jener Steckbrief sammt seinem Zusatz ist einzig und allein von einem außeretatsmäßigen Assessor ausgegangen, von dessen judenfreundlicher Gesinnung ich mich überzeugt hatte, und welcher durch jene Schlußbemerkung den Kreis der verdächtigten Personen restringiren zu können und zu dürfen glaubte. Von dem Vorwurfe der Bosheit kann man demnach Deputatus freisprechen^ nicht aber, um mich gelinde auszudrücken, von dem unlogischen Denkens. Das gleichfalls dort erwähnte Verbot des Tragens einer Amtskleidung Seitens der jüdischen Kultusbeamten anlangend, theilte ich Ihnen schon früher mit,, daß die Denunziation eines evangelischen Geistlichen im benachbarten C. (Camen) die erste Veranlassung dazu gegeben habe. Der dortige Lehrer und Kantor, welcher sich über das ihn treffende Verbot beschwerend an den hiesigen Landrath wandte und sich in seiner Eingabe als Lehrer und Geistlicher be- und Unterzeichnete, hat sich darüber einen derben Verweis des Landraths zugezogen und die ssrenge Weisung-bekommen, solcher Anmaßungen sich in Zukunft zu enthalten. — Die weite Verbreitung durch den ganzen Regierungsbezirk soll die in Rede stehende Verfügung durch eine andere von mehreren Geistlichen unterstützte Eingabe erhallen haben. Auch, erfahre ich, daß an den Abg. Gladbach (Lehrer) eine Aufforderung zur Interpellation unsers Ministeriums wegen dieser Angelegenheit abgegangen ist. — Nachstehend lasse ich Abschrift der Verfügung königl. Regierung und der von hier aus in Betreff derselben an das Ministerium abgegangenen Beschwerde folgen. Abschrift I., Es ist uns zur Kenntniß gekommen, daß sich hier und da jüdische Lehrer beigehen lassen, bei'Ausübung ihres Kultus eine Kleidung zu tragen, welche der Amtskleidung der evangelischen Geistlichen ganz gleich oder doch auffallend ähnlich ist. Da düs Tragen einer Amtskleidung nur den dazu berechtigten Personen gestattet ist und jene Anmaßung der jüdischen Vorsänger und Lehrer Veranlassung zu Aergernissen und zu Verspottung der evangelischen Geistlichkeit giebt; so beauftragen wir Ew. Hochw., um so mehr, als auch der Landrabbiner Sutro in Münster*) selbst sich *) Anmerk, des Korresp. Da diese Verfügung für ernstlich gegen die gedachten Anmaßungen erklärt hat, wenn in Ihrem Kreise. selbige ebenfalls Vorkommen sollten,, solche nicht zu dulden, sondern im vorkommenden Falle zu verbieten und dem betreffenden jüdischen Lehrer oder Vorsänger, unter Androhung einer namhaften, von Ihnen zu bestimmenden Strafe.zu untersagen, sich je wieder dieser Kleidung zu bedienen. Sie haben hiernach die Lokalpolizeibehörden mit Instruktion zu versehen und darüber wachen zu lassen, daß dieser Unfug der jüdischen Lehrer nirgends geduldet werde. Arnsberg, 20. Juli 1848. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern, gez. Bartels. An sämmtliche Herren Landräthe des Regierungsbezirks. Abschrift II. Hohes Staatsministerium! Nach dem abschriftlich beigefügten Rundschreiben der königl. Regierung zu Arnsbergvom 20. Juli d. I. wird den jüdischen Kultusdienern bei Ausübung ihres Kultus das Tragen einer Amtskleidung verboten, weil sie der Amtstracht der evangelischen Geistlichen ähnlich und Letzteren zu Aergerniß und Verspottung Veranlassung sei. Zugleich wird die Polizeibehörde angewiesen, diesen Unfug, bei Androhung einer namhaften Geldstrafe nicht mehr zu dulden. Abgesehen von der ebenso gewagten wie beleidigenden Voraussetzung, daß die evangelischen Geistlichen durch den Gebrauch einer der ihrigen ähnlichen Tracht verspottet werden, möchte denselben doch wol kaum zu beweisen möglich sein, daß ihre Amtstracht eine spezifisch evangelische sei, wogegen es leicht nachzuweisen, daß die Tracht, welche die jüdischen Kultusdiener bei Ausübung ihres Kultus tragen, nicht, wie die Regierung behauptet, eine angemaßte Neuerung ist, sondern sogar, worauf ja gerade die Regierung, zu Arnsberg sonst so großes Gewicht zu legen pflegte, eine historische Berechtigung hat. Denn schon seit Moses haben die jüdischen Geistlichen eine auszeichnende, der jetzigen ähnliche Ptiesterkleidung getragen, die der Abzeichen viele hat, um sie in ihrem orientalischen Charakter von der der evangesämmttiche Gemeinden des Regierungsbezirks ergangen ist, auch für Solche'des Rabbinatsdepartements Brilon, so fragen wir: Was soll für diese eine Berufung auf dm Rabbiner in Münster?

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