Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 40 (25.9.1848)
- Date
- 1848-09-25
- Page
- Seite 573 (sequence 5)
- Language
- German
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513 die qu. Familie zu diesem Schritte veranlaßt, sandte ich nachstehende Petition an das Kultusministerium, deren Erfolg - ich Ihnen zur Zeit ebenfalls mittheilen werde: ' - Anklam, den 11. August 1-848. Hochgebietender Herr Minister! Die Hochherzigkeit und Humanität Ew. Exzellenz ermuthigt mich, Höchst Ihrer Entscheidung einen Fall zu unterbreiten, der wol wichtig genug sein dürste, Ihre Aufmerksamkeit zu verdienen. Es lebt am hiesigen Orte eine aus vier Personen bestehende Familie, Namens rc. rc., so wie deren künftiger Schwiegersohn, Namens rc. rc. (wovon der Vater 48, die Mutter 47, die Tochter 19, der Sohn 16 und der Schwiegersohn 25 Jahre alt ist), die ursprünglich Juden vor circa 14 Jahren zum Christenthum übergegangen sind. Späterhin that ihnen dieser Schritt leid und es ward in ihnen der Wunsch rege, wieder zur väterlichen Religion, zum-Judenthum zurückzukehren; allein das preußische Gesetz war dem entgegen und auszuwandern fehlten ihnen die Mittel. Da nun durch die allerhöchsten königlichen Proklamationen, so wie durch den Verfaffungsentwurf alle Glaubensbeschränkungen aufgehoben sind und fortan der Genuß bürgerlicher Rechte von dem religiösen Glaubensbekenntniß unabhängig ist, so glaubt die genannte Familie, daß ihr nunmehr in der Ausführung ihres schon lang genährten Wunsches Nichts mehr im Wege stehen werde und wagt es daher der gehorsamst Unterzeichnete im Namen und im Aufträge derselben Ew. Exzellenz ganz ergebenst zu bitten: Huldreichst gestatten zü wollen, daß die erwähnten Personen wieder zum Judenthum zurückkehren dürfen! Nur das feste Vertrauen auf die unbeschränkteste Gewissensfreiheit, die fortan zu den erhabenen Prinzipien preußischer Gesetzgebung gehören soll'; nur der Wunsch einer aus fünf Personen bestehenden Familie, die bisher in ihrem- Gewissen beunruhigt, vergebens nach dem Frieden der Seele gerungen, ließ mich wagen, diese Angelegenheit Ew. Exzellenz ehrerbietigst vorzutragen und dies läßt mich aber auch eine huldreiche Gewährung meiner gehorsamsten Bitte zuversichtlich erhoffen. In tiefster Ehrerbietung verharret - Ew. Exzellenz gehorsamster I. W-ll. AttVlam, Ende August. (Privatmitth.) Auf die Ihnen unterm 18. d. Mts. mitgetheilte Petition an das Kultusministerium, betreffend den Rücktritt der Familie rc. rc. zum Judenthum, haben wir gestern schon Antwort erhalten und beeilen wir uns, Ihnen dieselbe nachstehend mitzutheilen: . „Auf Ihre Anfrage vom 11. d. Mts. erhalten Sie hierdurch zum Bescheide, daß dem beabsichtigten'Rücktritt der Familie rc. rc. und des Schwiegersohns derselben rc. rc. zum Judenthum ein staatsgesetzliches Hinderniß nicht mehr im Wege steht. Berlin, den 22. August 1848. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. (gez.) Dr. I. Schulze." An rc. W—ll zu Anklam. Wenn dieses Ministerialreskript auch weiter Nichts enthält als eine der, aus der von Sr. Majestät unserm Könige verheißenen und im Verfassungsentwurf aus-- gesprochenen unumschränkten Glaubensfreiheit hervorgehenden Konsequenzen, so können wir dasselbe doch mit Freude und Jubel begrüßen. Das Prinzip der Gewissensfreiheit, das zwar schon im alten Gesetz verbürgt war, in der Lhat aber bisher nicht existirt hat, ist nun eine Wahrheit geworden und wird fortan als eine strahlende Sonne am Himmel unsers Vaterlands leuchten! Es wird nun Niemand mehr in seinem Gewissen beschränkt, von Staatswegen zum Verharren in einem Glauben gezwungen werden, dem er nicht angehört und in dem er vergebens den Frieden seiner Seele gesucht. Allerdings war es dem Jud en gestattet zumChristenthum überzugehen*); *) Ja es bestanden und bestehen Missionsschulen, es existicen Missionäre, deren Beruf es ist, die Söhne Jakobs zu bekehren und sie mit den Lehren des Christenthums zu beglücken! Und wie geschieht die Bekehrung? Ein christlicher Geistlicher, vr. M. Löwen stein, sagt: „Die Missionäre wollen doch Beweise ihrer Wirksamkeit beibringen und wenden nun manche Summen an, Seelen für das Reich Gottes zu werben. Sie werfen Geld und Bücher fort, wie das besonders auf den Messen zu sehen ist. Doch wozu sind überhaupt diese Missionare nöthig? Weg mit diesen Missionären!! Daß Geistliche, namentlich in Berlin Vorkommen, bei denen das Taufen (besonders begüterter Juden!) Gewerbe ist, steht fest und-hat das Chcistenthum selbst den Juden stinkend gemacht, wie denn Berlins Israeliten für diese Art zu taufen den Ausdruck: „fix bleichen" wohl kennen." (S. Haber Judenbekehrung rc. in dem