Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-25 · Heft 40 (25.9.1848) · p. Seite 572

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 40 (25.9.1848)
Date
1848-09-25
Page
Seite 572 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225592--09678-3237953
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

573 die diejenigen vorausfehten,. welche sie aufrecht erhielten. Ueberhaupt, da die Freiheit in religiösen Dingen zur Geltung kommen mußte, so müssen die verwirrenden Folgen, die der Uebergang nothwendig haben muß, getragen werden.. Das Judenthum hat so viele Jahrhunderte den verlockendsten Reizmitteln unbeschützt gegenüber gestanden; man hat stets den Austritt aus ihm mit Blumen bestreut, den Eintritt in. dasselbe verwehrt mit eisernen Riegeln, und das Beharren Ln ihm mit tausend Bürden beschwert. Jetzt fällt alles dieses weg, und man überläßt es nur dem innern Kampfe der Religionsgleichgiltigkeit, ja der Glaubensverleugnung mit seiner innern Lebenskraft. Da man die anderen Kirchen eben dahin stellt, darf es sich nicht beklagen. - Da es damit die Freiheit erkauft, muß es sich freuen. Da hiermit überhaupt der einzig natürliche Weg beschritten ist, muß es ihn willkommen heißen. Der Schein hörtauf, das Sein muß allein sich geltend machen. Es werden, da jetzt nicht mehr das „Entweder — Oder" gilt,, entweder Jude, oder Christ — Viele sich außerhalb des Judenthums wie des Christenthums halten: aber desto reger werden seine inneren Kräfte, desto lebendiger und freier seine Entwickelung sein. Wir sind aus dem Treib- und Gefängnißhause entlassen — bewähren wir uns als freie Männer! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, im September.. Schon in No. 38 theilten wir ein Ministerialreskript an Herrn Wedell in Änklam (s. unten das Nähere) mit, nach welchem getauften Juden der Rücktritt in's Judenthum gestattet ist. Die neueste Nummer des Ministerialblattes enthält noch ein anderes Reskript über denselben Gegenstand, nämlich: 244) Zirkularverfügung an sämmtliche königl. Konsistorien,' den Rücktritt in's Judenthum betreffend, vom 28. Juli 1848. Das königl. Konsistorium erhält in der Anlage (g.) Abschrift des heute dem rc. N. wegen Rücktritt in's Judenthum ertheilten Bescheides zur Nachricht. Berlin, den 28. Juli 1848. Für den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im allerhöchsten Austrage, v. Ladend erg. Auf Ihre, zur ressortmäßigen Verfügung von des Königs Majestät mir übermachte Jmmediatvorstellung vom 6. v. Mts. und die nachträgliche Eingabe vom 12. d. M. eröffne ich Ihnen, bei Rücksendung der Anlage, daß dem von Ihnen beabsichtigten Rücktritt in's Judenthum ein gesetzliches Hinderniß jetzt nicht mehr im Wege steht. Berlin, den 28. Juli 1848. Für den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im allerhöchsten Auftrags v. Ladend erg. An den Herrn rc. N. N. zu w. Berlin, 16. September. " Die B. Z. H. enthält Folgendes: Eine Versammlung der „Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde", wozu in den Zeitungen aufgefordert war, hat gestern stattgefunden, um Maßregeln zu berathen, welche ergriffen werden sollen, um die künftige Stellung der Gemeinde zum Staate festzustellen. — Die gestrige Debatte drehte sich lediglich um die Konstituirung der Versammlung und die Wahl eines Komites. —. Nach der N. Pr. Z. ist abermals ein Ehepaar, das sich vor 40 Jahren hatte taufen lassen, zum Judenthum zurückgetreten. Anklam, 18. August. (Privatmitth.) Heute, geehrter Herr Doktor, in aller Kürze ein Faktum und zwar aus hiesiger Stadt; ein Faktum, das — so selten es auch bisher, namentlich in unserm durch und durch eichhornisirten christlichen Staate, vorkam (weil es nicht Vorkommen durfte) — doch nicht zu den seltenen Zeitereignissen gehört, und das, so viel ich ohne einen prophetischen Geist zu besitzen, voraussehen kann, in .der Folge gewiß nicht dazu gehören dürfte. Die Thatsache ist Folgende. Am hiesigen Orte lebt eine ursprünglich jüdische Familie, die vor mehreren Jahren zum Christenthum übergegangen; dieselbe äußerte neulich gegen Schreiber dieses den Wunsch wieder zum Judenthum zurückzukehren und ersuchte ihn, die Erlaubniß hierzu höhern Orts zu erwirken. Mit Rücksicht auf: wpur-k 'un r>n«, war ich gleich bereit, mich dem zu unterziehen, und nachdem ich mir mit Rücksicht auf Jore Dea, Pag. 268, §. 2 und 12,. die Uebetzeugung verschafft hatte, daß nur lautere Motive und ein schon seit Jahren genährter Wunsch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.