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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-18 · Heft 39 (18.9.1848) · p. Seite 554

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 39 (18.9.1848)
Date
1848-09-18
Page
Seite 554 (sequence 2)
Language
German
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554 der Wahrheit überzeugt, der wird der Sieg werden, der ihr gebührt. Von einem Zwang,' von einer Uebermacht der einen Kirche gegen die andere kann nicht die Rede sein/.- — . - Die tyroler Abgeordneten spielten eine eigenthümliche Rolle, indem sie dem Prinzips der Religionsfreiheit beistimmten, aber für Tyrol eine Ausnahme gemacht haben wollten! Das Haupttreffen ging in der 67sten Sitzung, den 28. August, vor sich. Es galt den §.13, welcher also lautete: „Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und ftaatsbürgerlichenRechte weder bedingt, noch beschrankt. —Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun." Herr Moritz Mohl (von Stuttgart) beantragte folgenden Zusatz zu §.13: „Die eigenthümlichen Verhältnisse des iscaeliti schen Volksstammes sind Gegenstand besonderer Gesetzgebung, und können vom Reiche geordnet werden. Den israelitischen Angehörigen Deutschlands werden die aktiven und passivenWahlrechte gewährleistet." Zuerst sprach Kautz er von Lauch heim: „Meine Herren! Indem ich für den §. 13 das Wort ergreife, geschieht es mit der Zustimmung eines Gefühls, dem ein schon, lange und sehnlich gehegter Wunsch zur Wirklichkeit werden soll. In lebendiger Erinnerung an die Zustände, welche die irische Katholikenemanzipation beseitigt hat, in voller Ueberzeugung von dem Gemeinschädlichen und Ungerechten, was kn der bisherigen bürgerlichen Ausnahmsstellung der Juden lag, im Rückblick auf die höchst zweideutigen Vortheile, welche der Staatsschutz den privilegirten Kirchen gegenüber den in neuerer Zeit entstandenen Religionsgesellschaften gewahrte, vor Allem in dem klaren, und ich glaube, durch keine Parteirücksicht getrübten Bewußtsein deffen, was Rechtens und der Freiheit ist, begrüße ich den Paragraphen mit wahrer aufrichtiger Freude. Wol wird, was namentlich die Juden' betrifft, gegen das Oeffnen ihres Ghetto's da und dort das Vorurtheil des Volkes widerwillig sich zeigen, aber dieses Vorurtheil, ich bin es fest überzeugt, wird sich nicht blos fügen, es wird sich bekehren. Man hat immer gerufen: „Lasset die Juden anders werden, dann wollen wir sie emanzipiren!" man rief entgegen : „Lasset sie uns emanzipkren, dann werden sie anders!" Ich hoffe, dieser letztere. Ruf wird-sich bewahrheiten." '? Adamsvon Koblenz: „MeineHerren! Ich spreche für den Verbesserungsvorschlag von Jürgens. Der Ausschuß hat seinen §. 13 so gefaßt: „Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß rc. nicht beschränkt." Ich bin der Ueberzeugung, daß der Ausschuß nichts Anderes damit meinte, als das, was auch in dem Jürgens'schen Amendement ausgedrückt ist; für nothwendig erachte ich aber die Fassung, wie sie von Jürgens vorgeschlagen ist: „Durch ein religiöses Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte nicht beschränkt." Denn es scheint mir nach der Stellung, welche wir eingenommen haben, und welche wir im Interesse der Einheit haben einnehmen müssen, daß der Genuß .der bür-' gerlichen und staatsbürgerlichen Rechte an kein Bekenntniß gebunden ist, daß also auch der, welcher irgend einem religiösen Bekenntnisse angehört, ebenso wieder, der keine Religion bekennt, deswegen in den staatsbürgerlichen Rechten nicht beschrankt werden darf. Damit aber, wenn wir sagen: „Durch ein religiöses Bekenntniß wird dieser Genuß nicht beschrankt," ist auch, wie es mir scheint, das erledigt, was in einem Amendement von Backhaus und Genossen aufgestellt ist. Ich finde darin nur eine andre Fassung, die aber im Wesentlichen Nichts ändert, und ich glaube, daß Herr Backhaus und Genossen sich mit dem Vorschläge von Jürgens wol einverstanden erklären können. In diesem Amendement von Backhaus und Genossen findet sich noch ein Zusatz: „daß alle Ausnahmegesetze, die bisher bestanden, aufgehoben werden sollen." Ich erkläre mich im Interesse der Israeliten, in Ansehung derer viele Ausnahmegesetze bestanden, vollkommen damit einverstanden, bin aber der Meinung, daß diese Bestimmung nicht in den §. 13 gehört, sondern daß sie in einer andern Stellung und zwar generell vorgebracht werden muß. Denn meines Erachtens muß in der Einleitung oder am Schlüsse der Grundrechte ein besonderer Paragraph ausgenommen werden, der dahin gerichtet ist, daß alle den Grundrechten entgegenstehenden Bestimmungen und Ausnahmegesetze als aufgehoben zu betrachten sind. / Gewiß wollen Herr Backhaus und Genossen nichts Anderes, als daß dieses grundsätzlich aüss gesprochen werde. -Zweckmäßiger geschieht dies aber in einem allgemeinen Paragraphen, als hier bei §.13.. Denn wir werden noch manche Bestimmungen bekommen, denen Ausnahmegesetze entgegensiehen, und daher bin ich der Meinung, diesen Zusatz hier wegzulassen, dagegen einen

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