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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-11 · Heft 38 (11.9.1848) · p. Seite 547

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 38 (11.9.1848)
Date
1848-09-11
Page
Seite 547 (sequence 11)
Language
German
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547 Lehrern und Vorsängern zu verbieten, sich je wieder dieser Kleidung zu bedienen. Sie haben hiernach die Lokal-Polizeibehörden mit Instruktion zu versehen und darüber wachen zu lassen, daß dieser Unfug der jüdischen Lehrer nirgeyds geduldet werde. Man erkennt, daß dieser Verfügung wieder das. alte Denunziationssystem zu Grunde liegt, wie es unter dem vorigen Könige eingeführt ward. Wir wissen mit Bestimmtheit, daß eine solche in dem benachbarten C. ausgeübte Denunziation die erste Veranlassung zu dieser Verfügung gegeben hat. Aber unter dem jetzigen Könige hatte bereits das Ministerium Eichhorn sich dahin öffentlich ausgesprochen, daß des Königs Majestät in kirchlichen Angelegenheiten ein freies System zu befolgen gesonnen sei und namentlich die innere Entwickelung der Synagoge sich selbst überlassen, besonders den religiösen Neuerungen der Juden nicht, mehr gewehrt wissen wolle. Also selbst in Rücksicht hieraus ist das'Benehmen der Regierung reaktionär zu nennen, um wie viel mehr erst muß dasselbe als ein Solches erscheinen, nachdem von oben herab die gleiche Berechtigung aller Staatseinwohner in politischer und religiöser Beziehung proklamirt worden und die Befreiung der Kirche von aller Einmischung der weltlichen Behörden in naher Aussicht steht. „Anmaßung", „Unfug" nennt man das Kragen der vermeintlich christlichen Amtskleidung Seitens der jüdischen Kultusbeamten. Seit wann sieht denn das Propaganda machende und Proselyten suchende Christenthum so neidisch auf die verblendeten Juden, wenn diese endlich einmal ansangen, sin Stück Christenthum nach dem andern zu akzeptiren? Ist es doch nicht unnatürlich, daß hierbei mit Aeußerlichkeiten begonnen wird und die Juden zuerst das sogenannte christliche Kleid anlegen, um zu versuchen, wie leicht sich unter demselben die allgemeine Bruderliebe heucheln laßt, welche die Priester des Christenthums so gern zur äußern Schau tragen. Aber glauben denn die weisen Räthe der Regierung wirklich, daß die Amtskleidung der evangelischen Geistlichen eine spezifisch und deshalb ausschließlich christliche sei? Wir wissen nicht, wodurch sie als eine Solche charakterisirt wird. Vielmehr glauben wir, daß im ChristMhum, welches so Vielerlei dem Heidenthum entlehnt hat, — wegen welcher Verwandtschaft auch Hegel das Heidenthum höher schätzt, als das Judenthum, — die Amtstracht der Geistlichen ebenfalls heidnischen Ursprungs ist, da bekanntlich die heidnischen als Naturreligionen wegen der androgynischen Beziehungen ihren Priestern eine weibliche Kracht vorschrieben. Auch Tacitus erzählt hiervon als einem deutschen Gebrauche (Oerm. 43), und das Verbot Mosens (V, 22, 6.) bezieht sich gewiß mit auf diesen heidnischen Kultus. Aber abgesehen davon, wessen Ursprungs die Amtstracht der christlichen Geistlichen ist, darf doch nicht vermuthet werden, daß das Judenthum wegen einer Solchen in Verlegenheit sei und sich gezwungen sehe, dieselbe dem Christmthum zu. entlehnen, — das Judenthum, für dessen Priester schon Moses eine auszeichnende Amtstracht vorgeschrieben, dem Christenthum, welches mit dem größten Theil seiner Lehren und Gebräuche dem Judenthum entstammt ist. Wir können den um das Heil der Kirche besorgten Herren im Ernste versichern, daß die uns bekannte Amtskleidung jüdischer Kultusbeamten in ihren einzelnen Theilen genügende Erinnerungen an orientalische Tracht und ehemalige jüdische Priesterkleidung abgiebt („Rock, Gürtel, Mütze, Beinkleider," welche Letztere die Kleidung namentlich als eine männliche charakterisiren sollen, Exod. 28, 40. u. 42.). Und trotzdem wird sie verboten, weil sie vielleicht der Amtstracht evangelischer Geistlichen ähnelt und diese bei der ohnehin vorwaltenden Abneigung gegen christliche Unterscheidungslehren und der Hinneigung zu den reineren Lehren jüdischer Gotteserkenntniß ihr Christenthum wieder scharf abgeschieden haben wollen gegen die Anhänger anderer Bekenntnisse? Indem wir an die bekannte Verfügung des Herrn Ministers Kühlwetter erinnern, worin er den Chefs der Behörden aufgiebt, das reaktionäre Treiben ihrer Untergebenen zu überwachen, bemerken wir gleichzeitig, daß den Vorstehern der Hauptgemeinden unsers Kreises eine Gesammteingabe an das Staatsministerium unterbreitet ist zur Verhinderung eines solchen Treibens, welches, wie wir uns überzeugt haben, selbst vielen gutgesinnten Christen zum Aergerniß gereicht. Daß die übrigen Kreise des Regierungsbezirks uns hierin nicht vereinzelt stehen lassen mögen, sondern durch Befolgung unsers Beispiels das gute Werk unterstützen helfen, ist unsere Hoffnung. Breslau, 30. August. Vor Kurzem sind hierorts die ersten jüdischen Juristen als Auskultatoren in den Staatsdienst getreten. Die Vereidigung derselben fand durch den Rabbiner Dr. Geiger statt, der aber gegen die verlangte alte Eidesformel Protest einlegte.

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