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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-11 · Heft 38 (11.9.1848) · p. Seite 541

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 38 (11.9.1848)
Date
1848-09-11
Page
Seite 541 (sequence 5)
Language
German
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541 Schwachen, nur neue Kränkung und Zurücksetzung haben?" Er wies dann darauf hin, wie in Preußen der Versuch, den Juden eine Nationalität durch Ertheilung von Korporationsrechten aufdringen zu wollen, nicht nur von Seiten der Gebildeten aus ihrer Mitte, sondern von allen Gemeinden, tief aus dem Volke heraus, mit dem entschiedensten Proteste abgewiesen wurde. Zu den Beschäftigungen der jüdischen Landleute übergehend, bemerkte er: „Hier werden Ausnahmsgesetze nie und nirgends nützen. Man hatte in dem Heimathlande des Vorredners den Juden den Güterhandel entzogen, und das Unheil, zeigte sich in den Händen christlicher Wucherer noch weit schlimmer. (Die Abgeordneten aus Württemberg geben ihre Zustimmung zu erkennen.) Auch müssen Sie, wenn Sie Ausnahmsgesetze geben wollen, den Juden ebenso gegen das Unrecht der Christen in Schutz nehmen, wie die Christen gegen das Unrecht von Seiten der Juden." Wie treffend diese Bemerkung ist, weiß Jeder, der gleich dem Schreiber lange auf dem Lande gelebt, daß nämlich die Ausnahmsgesetze nur dem Wucherer und bestechlichen christlichen Beamten zu Gute kommen, wahrend der reelle jüdische Handelsmann durch sietief gekränkt und christlichen Chikaneuren preißgegeben wird. „Und meinen Sie," fuhr der Redner sort, „Preußen und andere deutsche Länder, welche die Ausnahmsgesetze gegen die Juden aufgehoben, würden in der Zeit zurückschreiten und dieselben wieder geltend machen? Nein! meine Herren, ich bin überzeugt, das werden Sie, das können Sie nicht verlangen. Ihr ganzes Werk würde einen Riß bekommen, würde in seinem Bestände gefährdet sein. Ja," rief der Redner mit edler Begeisterung aus, „ja^sch stehe als Partei vor ihnen; ich bin stolz darauf, die Partei der Unterdrückung vor Ihnen zu vertreten." Mit lautem, anhaltendem Bravorufen und Händeklatschen wurden diese Worte an der Versammlung, von dem ganzen Auditorium begrüßt. Nach Riesser nahm noch Linde aus Darmstadt das Wort. Er sprach sich mit aller Entschiedenheit und ganz im Sinne Riesser's aus. Er machte die richtige Bemerkung, daß das Judenthum, in seiner feindseligen Gesinnung nur eine Nothwehr gegen das Christenthum übte, und das an eine Versöhnung der Konfessionen nie zu denken sei, bevor sie nicht bürgerlich ganz gleichgestellt seien. Uebrigens müsse er die Versammlung in Schutz nehmen, daß Gesinnungen, wie. sie hier seien/geäußert worden, in ihr herrschten; im Gegentheilef behauptet er, der Antragsteller stünde mit den seinigen ganz allein. Das zeigte sich denn auch bei der Abstimmung. Nachdem nämlich der §. 13 angenommen war, welcher die vollkommenste Gleichstellung auch der Juden mit den übrigen Konfessionen festsetzt, ohne dieselben zu nennen, und nun über den Antrag des Herrn Mohl, welcher für die Juden eine Ausnahmsstellung begründen sollte, die Unterstützungsfrage gestellt ward, so erhob sich für den Antrag — auch nicht Ein Mitglied der ganzen Versammlung. Es wardas in der That für uns eine große Satisfaktion, weit besser, als wenn die Judenfrage gar nicht wäre zur Sprache gebracht worden. Bekommt Herr Moritz Mohl Dankadressen, so sollte eine von Seiten der Juden nicht fehlen. — Auch unsere hiesige städtische Verfüffungsangelegenheit gestaltet sich im Geiste der Zeit. Die hohe Senatspartei, welche die Juden von dem Verfaffungsrathe ausschloß, hat eine grandiose Niederlage erlitten, und es steht eine konstituirende Versammlung für Frankfurt, in welche ohne Unterschied der Konfession wird gewählt werden, in unbezweifelter Aussicht. Doch hierüber mehr in einem besondere Artikel, i Frankfurt am Main, 29. August. Die obige Privatmitth. zu ergänzen, geben wir vorläufig — bis die stenographischen Berichte erschienen sein werden — noch Einiges aus den öffentlichen Blättern. Der §. 13 der Grundrechte lautete: „Durch das religiöse Bekenntniß wird' der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun." Barth beantragt ein Amendement, welches die der bürgerlichen und politischen Gleichstellung aller Religionsbekenntnisse bisher entgegengestandenen ^Hindernisse ausdrücklich für aufgehoben erklären solle. Er führt. Ausnahmsgesetze dieser Art (z. B. über Verträge zwischen Christen und Juden) an, und will die Möglichkeit beseitigen, daß einzelne, von Judenhaß noch nicht befreite Untergerichte durch Interpretationen den Zweck des §. 13 vereiteln möchten. Man habe den Juden die Gleichstellung so lange und auf so harte Weise vorenthalten, daß man sie jetzt um so mehr gegen'alle Anfechtungen sicher stellen müsse. ' Moritz Mohl erklärt sich, durch Zeichen der Miß-

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