Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 37 (4.9.1848)
- Date
- 1848-09-04
- Page
- Seite 525 (sequence 5)
- Language
- German
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323 in welchem die Lehrgegenstände und die in jedem einzelnen derselben entwickelten Kenntnisse einzeln aufzuführen und das Resultat anzugeben ist. Das Protokoll ist von dem Landesrabbiner und dem asststirenden Israel. Oberraths- oder Gemeindevorstandsmitgliede zu unterzeichnen und bei den Akten des Landesrabbiners zu bewahren. §. 25. Das Maaß von jüdisch-theologischer Bildung, namentlich der Kenntniß der hebräischen Bibelkommentare, der jüdischen Geschichte und Literatur, welches der Lehrer besitzt, bestimmt, ob er auch zur Abhaltung von eigenen Predigten in der Synagoge, so wie zur Vornahme von Trauungen und Eidesverwarnungen zuzulassen sei. §. 26. Die Einführung des Lehrers, wobei dieser die strenge Beobachtung aller seinen Dienst betreffenden gesetzlichen Vorschriften und überhaupt die getreuliche Erfüllung seiner Amtspflichten durch einen Handschlag zu bekräftigen hat, geschieht in Schwerin durch den Landesrabbiner, in den übrigen Gemeinden aber durch den Patron der israelitischen Gemeinde. Zufälliger Weise kommt mir soeben beim Schließen des Briefes eine Nummer des Freimüthigen Abendblattes zu Schwerin vom 1. l. M. zur Hand und da lese ich in demselben folgende Aufforderung, die ich Ihnen zum Abdrucken noch nachträglich mittheile. Aufforderung an alle israelitischen Freunde des religiösen Fortschritts im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Der geschäftsleitende Ausschuß des allgemeinen Landesvereins zur Verbesserung der inneren und äußeren Zustände der Juden des Großherzogthums Baden hat mir neulich einen, nunmehr auch in der Zeitung des Judenthums veröffentlichten Aufruf an die deutschen Juden zur Bildung eines Vereins für die Wahrung und Befestigung des geläuterten Judenthums unter der Aufforderung zugesendet, für diesen Endzweck nach Kräften zu wirken. Der Verein soll die Gründung einer Synagoge erzielen, welche „deren sämmtlichen Gliedern den reinen Gottesglaubrn, wie er ein Erbtheil Israels zu allen Zeiten war, mit den sittlichen Ausflüssen, die das Diesseits regeln, und den beseligenden Verheißungen, welche die Erreichung des Höhepunktes menschlicher Entwickelung gewährleisten, in aller Hehre und Reinheit und einem der Jetztzeit entsprechenden Gewände zur lebendigen Anschauung bringt und zum sittlichen Stützpunkt für das ganze Leben als die erste Bedingung unsrer sozialen Wiedergeburt herstellt." Zu diesem Behufe sollen nun zunächst Orts-, Bezirks- und Provinzialvereine gebildet werden und dann freigewählte Repräsentanten sämmtlicher freigesinnter Juden Deutschlands sich versammeln, um den Grundriß zum Neubau zu entwerfen, so wie eine auch für die kleinsten Gemeinden passende Verfassung und das Verhaltniß der neuen Synagoge zur alten festzustellen. Diese Bestrebungen, welche bei jedem Israeliten, der die Aufgabe und Stellung. des Judenthums in der Gegenwart richtig erkannt hat, gewiß an und für sich selbst schon auf volle Theilnahme rechnen dürfen, verdienen um so eifriger unterstützt zu werden, als auch die indifferenten und stabilen Glieder der jüdischen Kirche sicherlich jetzt schon sich rüsten, den nicht mehr zu bestreitenden Grundsatz der religiösen Freiheit mit all seinen Konsequenzen in ihrer Weise auszubeuten. Namentlich aber die jüdischen Reformfreunde in Mecklenburg, wo fast lauter kleine Gemeinden mit verschiedenen religiösen Richtungen sich befinden, welche die Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse mit der Gefahr gänzlicher Auflösung bedroht, haben alle Ursache, den badischen Glaubens- und Gesinnungsgenossen mit Herz und Hand entgegenzukommen und so viel, als nur immer möglich, ein Unternehmen zu fördern, das auch in materieller Beziehung neue Hilfsquellen in Aussicht stellt. An alle Gleichgesinnte und insbesondere an die HH. Gemeindevorsteher und Religionslehrer richte ich daher die dringende Bitte, für das Werk der Vereinigung zu so herrlichem Ziele in Wort und That Theilnahme zu zeigen und möglichst zu erwecken, zu dem Ende Gemeindeversammlungen zu veranlassen, Unterschriften aufzunehmen und über das Ergebniß ihrer Bemühungen mir sofort gefälligst Bericht erstatten zu wollen. Schwerin, den 7. Julius 1848. Dr. Einhorn, Landesrabbiner. Norwegen. Christin nia, im August. (Privatmitth.) In No. 31 wurde bemeldet, daß die Verfaffungskommission mit 5 gegen 2 Stimmen die Aufhebung des §. 2. der' norwegischen Verfassung, das Verbot des Aufent-