Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 36 (28.8.1848)
- Date
- 1848-08-28
- Page
- Seite 517 (sequence 13)
- Language
- German
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Iaikew war auch wirklich in jene Jahre, getreten, wo er diesen Willen und auch den der Natur thätig beurkunden wollte. Er hatte seine Augen auf ein schönes „Resele" geworfen; sie war die Tochter eines armen Dorfgehers, wie er selbst war. Diese Wahl machte unserm Iaikew alle Ehre, denn sein Resel war wirklich eine holde Blume des Ghetto's, als „Partie" war sie aber nicht die beste; denn die Aussteuer betrug nur etliche hundert Gulden. Dennoch, als beim Tnoimschreiben*) nun schon die Schale zum Zerbrechen hergelangt wurde, zum Zeichen, daß Iaikew und Resel Chosen (Bräutigam) und Kalle (Braut) geworden seien, fragte man: „Wo wirst Du aber eine „Familie" hernehmen, Iaikew? Du bist ja ein Viertgeborner." „Erst will ich ein Chosen sein, antwortete er, für die Familie wird Gott schon sorgen!" Giebt es nicht eine Menge Leute, die alt. werden und grau und zuweilen auch sterben, ohüe einen richtigen Begriff vom „Staate" mit sich zu nehmen? Zu denen konnte sich unser Iaikew wahrlich nicht rechnen. Er trat nur zu bald in eine genaue Bekanntschaft mit diesem räthselhaften Wesen, dem sich Keiner so ganz entziehen kann, weil man es vor, hinter und neben sich hat — wie jenen berühmten Zopf.- Die ersten drei Jahre seines Brautstandes waren vorüber und Iaikew hatte noch keine „Familie." Es waren zwar während dieser Zeit eine Menge „Familianten" gestorben, aber die zweiten und dritten Söhne der reichen „ Balbatim" waren ihm immer zuvorgekommen; nicht eine Familie, war für ihn geblieben. Sein „Resel" war indeß zu einer schönen Rose erblüht. Das war es auch vielleicht, was unfern Iaikew bewog, Erde und Himmel in Bewegung zu setzen, damit er seinen „Reschojin" oder die Heirathsbewilligung erhalte. Wenn nur nicht der „Staat" gerade in der Mitte zwischen Beiden gelegen wäre! Auf eine „Familie" konnte er sich nun einmal keine Hoffnung machen; sie flog ihm immer hart am Mund vorüber. Da wollte Iaikew es versuchen, ob es nicht auch ohne Familie gehen würde. Er stellte also die Zeugnisse zusammen, die er zur Heirathsbewilligung nöthig hatte, und da selbst das Kleinste und Unbedeutenste unserer Wißbegiecde etwas zuführen kann, so wollen wir das ziemlich dicke Bündel von „Attesten, Gutachten und Bestätigungen," die alle alle auf theure Stempeldogen geschrieben sein mußten, ein Wenig durchblättern. *) Das Schreiben der Ehepakten bei der Verlobung.— Zuerst der „Konskriptkonsbogen", worin bestätigt wurde, daß.Iaikew vom Soldatwcrden frei sei. Er war schon einmal bei der Assenticung gewesen — hatte aber eine schwache Brust. Nun, das war in der Ordnung! Dann kam das „Blutverwandtschaftszeugniß", ein sehr nöthkger Beweis, daß Iaikew in keinem unerlaubten Gliede mit seiner Braut verwandt war. Hierauf das „Bne Zionzeugniß", von dem wir be-. reits wissen. Das „Schulzeugniß", daß er geboren wurde und Ein „Beschneidungszeugniß", was eigentlich unnöthig war; denn wozu ward er geboren? Ein „Wohlverhaltungszeugniß", daß er ein wohlgesitteter Mensch sei. Nun, in diesem Punkte konnte man wahrhaftig ruhig sein. Iaikew that das ganze Jahr nichts Schlechtes; er betrank sich nie und machte Nachts keinen Lärm. Wir fragen noch, wer verhält sich im Ghetto nicht wohl? Endlich kam noch das Religionszeugniß", als nothwendige Ergänzung zu dem Geburts- und dem andern Zeugniß, wie nämlich Iaikew acht Tage nach seiner Geburt auf jüdische Weise getauft wurde und zuletzt Der „Todtenschein", daß sein Vater bereits das Zeitliche gesegnet. — Mit so viel Zeugnissen, Bogen und Scheinen sollte man glauben, hätte Iaikew eben so viele Heirathsbewilligungen erlangt; —- aber er bekam nicht eine! L)enn das Wichtigste fehlte in dem dicken Bündel; nämlich der Auszug aus dem Iudenfamilienbuche, Iaikew war leider kein Familiant. Die Zeugnisse wurden eingereicht, ein halbes Jahr verstrich, wahrend Iaikew schon wähnte, dasGubernium hätte schon längst sein großes Amtssi'egel auf den Reschojin gedrückt. Da brachte ihm an einem Sabbat der „Magistratspolizei" das ganze Bündel zurück, in Begleitung einer andern „Zustellung", deren ganzer Inhalt sich auf die wenigen Worte beschrankte,- wie da dem Jakob Lederer, Handelsjud', wohnhaft sub N, G 15 wohl bekannt sein sollte, daß man ohne den Auszug, aus dem Iudenfamilienbuche, wenn man sonst nicht durch die Bestimmungen der Gesetze (die hier nach ihren §§. angeführt wären) befreit sei, um die Heirathsbewilligung nicht einkommen dürfe, wie also der Jakob Lederer schon wegen Unkenntniß der Gesetze und Unterlassung ihrer Befolgung für diesmal gänzlich abzuweisen sei." Unter der Zustellung stand der Name eines Magistratsrathes unterfertigt, zum Beweise, daß das dicke