Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-08-28 · Heft 36 (28.8.1848) · p. Seite 507

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 36 (28.8.1848)
Date
1848-08-28
Page
Seite 507 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225588--09609-3237880
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

507 in Berlin wieder zu politischen Herumeskamotirt, man treibt wieder Politik, und die Blicke, die man auf die inneren gesellschaftlichen Zustande, wirft, sind kurz und scheel. Aber damit wird man nur aufhalten, nicht zurückhalten. Da ist es nun, wo das Judenthum in seiner Eigenthümlichkeit, in seinem wesentlichen Gegensatz zu den übrigen Religionen auftritt. Man hat diesen Gegensatz bis jetzt allein in seinem strengen Monotheismus gesucht. Aber dies ist es nicht. Dem könnten sich die anderen Religionen wol anschmiegen, und sie wären doch noch kein Judenthum. Das wahre Judenthum ist die Vereinigung derReligion und Gesellschaft, ist die religiöse Anerkenntniß der Freiheit und Gleichheit,, ist die Verwirklichung dieser innerhalb der sozialen Zustande, ist — nicht Kommunismus, nicht Sozialismus, diese Knechtungen des sozialen Menschen — ist die Ausgleichung der Besi'tzverhältniffe, ist die Durchdringung der Gesellschaft vom religiösen Bewußtsein, der Aufbau der Gesellschaft auf religiöser (nicht kirchlicher — das ist ein ungeheurer Unterschied!) Unterlage. Dies ist außer ihm keine andre Religion, und darum ist das Judenthum allein die Religion der Gegenwart. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Oestinghausen (Westphalen), 15. August. (Privatmitth.) Wenn man in jüngster Zeit von vielen Seiten her Beweise der Humanität, Beweise der Gleichstellung aller Konfessionen hat; wenn man sowol in kleineren als in größeren Orten die Ueberzeugung gewinnt, daß die Schranken zwischen Bruder und Bruder endlich gefallen: dann muß es gewiß um so mehr betrüben, wenn eine Regierung noch immer dem Eichhornschen System huldigt, wenn sie sich noch nicht in die Gleichheit und Freiheit bequemen will. Die Regierung zu Arnsberg ist es nämlich, die seit einiger Zeit mit wahrhaft judenfeindlichen Gesinnungen an's Tageslicht tritt, wie man früher dieselben gewohnt, jetzt sie aber nicht mehr ertragen kann, noch will. So signalisirt sie neulich in einem Amtsblatte .einen Betrüger, der Spielmarken statt Goldstücke ausgegeben^, mit der Schlußbemerkung, daß selbiger wahrscheinlich kein Jude gewesen, weil der Betrug am Sabbate stattgefunden. Eine königl. Regierung muß nämlich von dem Grundsätze ausgehen, daß nur Juden derartiger Betrügereien fähig , daß es aber diesmal wahrscheinlich keine Juden gewesen seien, weil es zufällig Sabbat war. — Einen viel schönem Beweis von Freisinnigkeit liefert ein Reskript, welches besagte Regierung den Kantoren der verschiedenen Gemeinden vorzeigen — doch nicht in Händen ließ — des Inhalts,' daß es denselben verboten, beim Gottesdienste einen Talar zu tragen, weil 1) eine Amtstracht nur den dazu berechtigten Personen gestattet sei; 2) weil der Talar dem eines evangelischen Geistlichen ähnlich sei, und diese Letzteren dadurch Gegenstand der Verspottung geworden wärm; 3) weil der Rabbiner Sutro sich auch dagegen ausgesprochen. Was ist wol natürlicher, als daß solche, aus nichtssagenden Gründen entstandene, Maßregel einer Regierung die schmerzlichsten Eindrücke sowol auf die Gemeinden, als auf die Diener derselben machte, zumal in einer Zeit, wie die jetzige; und was ist wol nothwendiger, als daß man alle zu Gebote stehenden Mittel anwende, solche Edikte rückgängig zu machen. Einsender hat daher nachstehenden Protest bei der Regierung eingelegt, und wird derselbe nicht verfehlen, zur Zeit über den Erfolg Bericht zu erstatten. „An eine königl. hochl. Regierung zu Arnsberg. Dieser Tage wurde mir ein Reskript voneiner königl. hochlöbl. Regierung vorgezeigt, dessen Inhalt ich aus dem Grunde, weil man mir Solches nicht in Händen lassen wollte, nicht ganz genau angeben, jedoch, soweit derselbe noch meinem Gedächtnisse vorschwebt, nicht mit Stillschweigen übergehen kann. Eine königl. hochl. Regierung untersagt mir das Tragen eines Talars 1) weil eine Amtstracht nur den dazu berechtigten Personen gestattet sei; 2) weil der Talar dem eines evangelischen Geistlichen ähnlich sei, 'und diese dadurch Gegenstand der Verspottung geworden wären; 3) weil der Rabbiner Sutro sich dagegen ausgesprochen. Ad 1) glaube ich, als Kirchendiener, auch in einer angemessenen Tracht als Solcher erscheinen zu müssen, und werde ich auf Verlangen einer königl. hochlöbl. Regierung durch Zeugnisse von anerkannten Rabbinen meine Befugnisse hierzu Nachweisen. Ad 2) weiß ich gar nicht, in wie weit mein kirch-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.