Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 35 (21.8.1848)
- Date
- 1848-08-21
- Page
- Seite 501 (sequence 9)
- Language
- German
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501 Lehrer nur da anzustreben, wo die religiöse Erziehung Gegenstand der Verhandlung ist und er sich als Glied seiner Konfession zu betrachten hat. In diesem Sinne werden wol die meisten jüdischen Lehrer, die Zutritt zu den Kreiskonferenzen gehabt, gewirkt haben. Inwiefern die an der Spitze dieser Zeilen stehende Frage in den erwähnten Versammlungen schon verhandelt worden, bestimmte Urtheile sich darüber gebildet, eine Besprechung derselben jetzt xost festum kommt, weiß ich nicht. Jedenfalls wird darüber in den Provinzialkonferenzen debatlirt werden und es kann für eine Minderheit nicht ganz ohne Interesse sein, eine so wichtige Frage von unserm Standpunkte aus besprochen zu finden und danach ihren etwaigen Einfluß auf den Deputirten geltend zu machen. Der jetzige Rechtsstaat hat den noch vor wenigen Monaten mächtigen christlichen Staat gestürzt und uns aus der schmachvollen unchristlichen Rechtlosigkeit als vollberechtigte Staatsangehörige hingestellt. An uns ist es, aus allen öffentlichen Verhältnissen das alte Prinzip zu verdrängen, damit das Volk sich in die richtige Idee vom Staate hineinlebt. Bis jetzt hat die große Mehrheit diese nur aufgefaßt. Die mächtige Gewohnheit, die starke Partei der Reaktionärs und die noch immer vorhandene Abneigung gegen den Juden werden den Kampf noch ein Wenig heiß machen. Jndeß haben wir alle Hellen Köpfe und die große Mehrheit im Volke auf unsrer Seite und der Sieg ist unser, wenn wir den günstigen Augenblick nicht verschlafen. Wenn aber das Prinzip der Ggalite tiefe Wurzeln im Rechtsbewußtsein des Volkes schlagen und ein Rückschritt für alle Ewigkeiten unmöglich machen soll; so muß die Volksschule dafür eifrig wirken, was ihr aber nur gelingen wird, wenn sie den Charakter einer Staatsanstalt annimmt. So lange die Schule den konfessionellen Charakter nicht aufgiebt, kann sie auf den Namen und die Rechte einer Staatsanstalt keinen Anspruch, haben. Da der Staat aufgehört hat, konfessionell zu sein, so muß auch alles Staatliche den konfessionellen Typus aufgeben und das Prinzip der Gleichheit repräsentiren. Die Simultanschule kennt den Unterschied der Konfessionen nicht und stellt fo schon in ihrer äußern Erscheinung den Staat en miniature dar. Sie lehrt nicht blos die- Toleranz, die gegenseitige Achtung der verschiedenen Glaubensparteim und die Brudersiebe ohne Rücksicht aufls Bekenntniß; sie übt diese Tugenden, und ihren Zöglingen werden sie durch Gewohnheit zur Natur. Ob aber die Schule durch Uebung nicht nachhaltiger wirkt, als durch Lehre, ist unter den Jüngern der Pädagogik heut keine Frage mehr. Selbst wenn der Staat alle vorhandenen Konfesstonsschulen adoptiren wollte, müßten wir dagegen sein; weil die Konfessionsschule das exzeptionelle Wesen begünstigt und dabei wird der Jude immer den Kürzern ziehen. Welche Auspizien aber die Schule hat, zur Staatsanstalt erhoben zu werden, haben wir an den Erklärungen des frühern Ministerpräsidenten und noch deutlicher an dem Verfaffungsentwurf der Kommission gesehen. Beharren wir auf der Herrichtung von Konfessionsschulen an allen Orten, so ist vollends an keinen Erfolg zu denken.. Am Allerwenigsten aber wird sich der Staat je herbeilassen, jüdische Schulen zu unterhalten, weil die Quantität der Synagogengemeinde zu der der christlichen überall — die Provinz Posen ausgenommen — in einem sehr ungünstigen Verhaltniß steht. Eine Abschwächung des konfessionellen Bewußtseins darf der Jude für seine Konfession nicht befürchten. Nur die ewig wandelbare Form könnte dadurch gezwungen werden, sich mehr der Aesthetik des neunzehnten Jahrhunderts anzubequemen, was alle Vernünftigen nur wünschen müssen. Die Lehre Moses aber, unser Erbtheil aus dem untergegangenen Nationalleben, wird ewig der mächtige Stamm aller monotheistischen Religionssysteme bleiben, und wird die Welt erobern, wenn sie in ihrem zeremoniellen Wesen die Stagnation wird aufgegeben haben und es weniger abstoßend wird eingerichtet sein. Haben wir das genügende Maaß von Selbstvertrauen, dann werden wir gerade durch die Annäherung an die anderen Konfessionen der unsrigen diejenige Anerkennung erkämpfen, die ihr für ihren Antheil an der heutigen Zivilisation gebührt. Nur Kleknmuth, nur Mißtrauen gegen die Macht der Wahrheiten unsrer erhabenen Religion könnten uns rathen, uns ängstlich abzusondern und jede Berührung mit anderen Konfessionen zu scheuen. Ein erheblicher Einwand ließe sich gegen die Simultanschule Vorbringen, das ist die Störung der Disziplin wegen der Ungleichzeitkgkeit der Feiertage. Das ist allerdings, besonders für einen jüdischen Lehrer an solcher Schule, eine nicht wegzuleugnende Schwierigkeit. Diese wiegt aber die bedeutenden Vortheile keineswegs auf, welche uns die allgemeine Einführung der Simultanschulen bringen würde. So. könnten die jüdischen Kinder an Sonn- und christlichen Feiertagen vorzüglich den Religionsunterricht pflegen, wozu, wegen des Ebräischen, mehr Zeit erfordert wird, als zum christlichen; oder von dem jüdischen Lehrer — wenn einer an der Schule angestellt ist— profanen Unterricht erhalten. An Sabbaten 35*