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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-08-21 · Heft 35 (21.8.1848) · p. Seite 497

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 35 (21.8.1848)
Date
1848-08-21
Page
Seite 497 (sequence 5)
Language
German
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m steht die freie und öffentliche Ausübung seines religiösen Kultus zu. Unter dem Borwande der Religion dürfen jedoch weder die Gesetze des Staates oder der Sittlichkeit übertreten, noch Andere in ihren politischen, bürgerlichen oder religiösen Rechten beeinträchtigt werden. Art. 2. Die Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses hat keine Verschiedenheit in den politischen oder bürgerlichen Rechten zur Folge. Jede Unfähigkeit oder Beschränkung hinsichtlich der Ausübung von politischen oder bürgerlichen Rechten und Rechtshandlungen, welche bisher als Folge -er Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses bestanden hat, ist aufgehoben. Art. 3. Die Bestimmungen des Gesetzes genießen den Schutz der Verfassung. —. Somit ist die Gleichstellung der Juden auch im Großherzogthum Hessen ausgesprochen. Zur vollständigen gesetzlich gegebenen Gleichstellung in Deutschland sehlen noch: Baden, Württemberg, Baiern, Sachsen und die sächsischen Länder, Mecklenburg, Hannover, die vier freien Städte, die deutsch-österreichischen Länder. Leipzig, 1. August. Wie mißlich unsere auf alten Gesetzen, ruhenden Rechtszustände noch sind, mag folgender Vorfall beweisen: Ein Handlungskommis jüdischen Glaubens, in einem hiesigen christlichen Hause angestellt, wünscht sein Stadtlogis mit einer Sommerwohnung auf dem Lande, im Dorfe Gohlis, zu vertauschen und verlangt gegen seine auf Leipzig lautende Aufenthaltvkarte eine dergleichen vom Landgerichte. Mit diesem Gesuche weist man den jungen Mann ab, „da es gesetzlich nicht erlaubt sei, daß jüdische Glaubensgenossen ihre Wohnung auf dem Lande nehmen dürften! Hamm, 29. Juli. Die B. Z. H. hatte von hier aus folgenden Artikel: „Ein Reskript der Regierung zu Arnsberg verbietet zwei hiesigen jüdischen Theologen, ferner bei Ausübung ihrer kirchlichen Funk-» tionen die bisherige Amtstracht anzulegen, weil dieselbe den Talaren der evangelischen Geistlichen sehr ähnlich sei und man deshalb nur eine Verhöhnung der evangelischen Kirche darin sehen könne." Die Red. d. A. Z. d. I., die in diesen Tagen erst Brief aus Hamm gehabt hat, ohne daß darin hiervon Erwähnung geschehen, bittet um desfallsige Nachricht. Berlin, im August. Man sagt sich hier, daß der Kammergerichtsprasident dem Justizminister gegenüber die Zulassung von Juden in's Justizfach nicht gestatten wolle. Sollte dies der Fall sein, so könnte der Herr Kammergerichtspräsident seine Weigerung nur darauf stützen, daß die Gleichstellung noch nicht durch ein förmliches Gesetz, sondern nur in den Grundlagen der zukünftigen Verfassung vom Könige und dem zweiten vereinigten Landtage ausgesprochen worden. Solche Wortklauberei und juristische Spitzfindigkeit kann natürlich nur kurze Zeit Stich halten. Berlin, 11. August. (Eingesandt.) Ich ersuche Sie folgender, dem Vorstande der hiesigen Gemeinde übergebenen Adresse in der A. Z. des Jud. einen Abdruck zu gewähren: ' An den Vorstand und das Rabbinat der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Was wir wollen. Denn von Zion geht die Gotteslehre aus Und von Jerusalem das Gotteswort. Wiederum sind die großen Festtage vor der Thür und noch immer keine Reform im Gottesdienst, noch immer kein deutscher Gottesdienst, auf den wir so lange, so sehnlich harren. Ein freier frischer Geist hat sich in Deutschland Bahn gebrochen und ohne daß wir auch nur einen Schritt zu unsrer Befreiung gethan, haben uns die Fürsten und die Völker emanzipirt und keine Schranke ist mehr zwischen uns und ihnen. War es unter dem tausendjährigen Druck, unter dem wir schmachteten,' nothwendig, unszurückzuziehen, unsre Religion, um sie in ihrer Reinheit zu bewahren, mit einer Mauer von Zeremonien zu umgeben, so fordert doch die Neuzeit von uns, diese Mauer einzureißen und unsre Religion in ihrer ganzen Klarheit glänzen zu lassen, befreit von allen veralteten Zeremonien und den Schlacken frömmelnden Rabbinismus. " Israel ist nicht mehr das einzelne verlassene Völkchen, es ist aufgegangen in die übrigen Völker des Erdballs, und nur sein Glaube, der Glaube an einen einzigen ewigen Gott ist es, welcher sie über alle Völker erhebt. Aber ist ihm nicht auch die Aufgabe, geworden, diesen seinen Glauben unter alle Völker des Erdballs zu verbreiten? Allerdings.

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