Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 35 (21.8.1848)
- Date
- 1848-08-21
- Page
- Seite 496 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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m Dritter die Buchbinderei^ Andere sind Schreiber auf Kanzleien geworden rc. rc. - Die Stellen, die leer werden, werden es nur deshalb, weil die jüdischen Gemeinden ihrer Vorsänger bald müde werden, die Veränderung suchen, und nach dem ersten Jahre ihrer Anstellung sie wegschicken. Denn das mögen sich die Herren Vorsänger und Lehrer in Deutschland ja recht ernst bemerken, daß hier alle Stellen nur auf ein Jahr in der Regel vergeben werden, der Angestellte sich in jedem Jahre einer neuen Wahl unterwerfen muß; und da es ja so leicht ist, Feinde zu bekommen, so sind die Stellen höchst prekär; von einer definitiven Anstellung weiß man Nichts. So ging es jetzt dem Vorsänger Putzel in Easton, der vor zwei Jahren in Easton in Pensylvanien ausgenommen wurde, sich des allgemeinen Beifalls erfreute, heirathete, und jetzt mit -Weib und Kind aus dem Amte geschickt wurde — und ein Schnittwaarengeschäft etabliren muß. Der Mann ist ein sehr ordentlicher, braver und tüchtiger Mann; und konnte dennoch mit der Gemeinde nicht fertig werden. Ich bitte also die Herren Vorsänger und Lehrer, den Inhalt dieser Zeilen recht sehr zu beherzigen, damit sie einerseits in ihren Entschlüssen zur Auswanderung nicht zu schnell seien, und andrerseits, wenn sie von einer in Amerika ausgeschriebenen Stelle lesen, wohl bedenken mögen, daß sie eine definitive Stellung, die sie im alten Vaterlande haben, mit einer prekären, jährlichen Wahl dahier zu vertauschen haben. Es ist mir höchst schmerzlich, wenn ich tüchtige Männer in meiner Stube klagen höre, daß ihnen Nichts übrig bleibt, als den Bündel auf den Rücken zu nehmen. Dr. Lilienthal. Deutschland. Wien, im August. (Privatmitth.) Wenn Jemand vor dem Februar in einen, dem Scheintode gleichen Schlaf verfallen wäre, und jetzt aufwachen würde — fürwahr, wie würde er sich wundern! Ueberall würde er sich wundern, von der Küste des atlantischen Ozeans bis zur Weichsel — weiter nicht — aber in Wien wäre er in Gefahr, vor Verwunderung wirklich 'zu "sterben — und wenn er nun gar, ein I u d e wäre, und in Wien aufwachte, und seit dem Februar geschlafen hätte-Himmel! eine solche Verwunderung wäre noch niemals auf diesem Erdenrund gewesen. In Wien der Kaiser nicht: viel — der Metternich nicht: sehr viel — die Polizei, geheime und öffentliche, nicht: außerordentlich viel— in Wien Nationalgarde, Studenten, Arbeiter: die Welt hat sich rumgedreht — in Wien ein Reichstag: sie hat sich auf den Kopf gestellt — wie? im Reichstag sitzen Juden als Abgeordnete: nein! da hat' die Welt sich nicht rumgedreht, sondern rumgewälzt — noch mehr! im Ministerium sitzt ein Jude — nein! da hört Alles auf-das hätte man doch nur im französischen Sodom und Gomorrha für möglich gehalten; aber in dem guten, lieben, gcmüthlichen Wien, im weisen, großherzigen, staatsklugen österreichischen Ministerium ein Jude, fürwahr! was wird Metternich sagen? ich fürchte, ich fürchte, der wird es nicht gut heißen.... Doch lassen wir den Scherz nun, es ist voller Ernst, Dr. Fi sch hoff, der sich als Vorsitzender des Sicherheitsausschusses viele Verdienste erworben, sitzt jetzt im Ministerium des Innern. Wer hätte vor einem halben Jahre so Etwas nur geträumt? — Daß in einem solchen Staate die Judensteuer nicht mehr bestehen könne, sieht wohl Jeder ein. Der Finanzminister hat in einem Vorttage in der Reichstagssitzung vom 5. August dieselbe als eine „verwerfliche" bezeichnet, welche im ganzen Reiche aufzuheben sei. — Vor Kurzem wurde auch bei dem Reichstag folgender Antrag des Dr. Ludwig Edler v. Löhner eingebracht: „die Nationalversammlung wolle beschließen: zur völligen und wirklichen Gleichstellung aller Staatsangehörigen, resp. Emanzipation der Juden, wird festgesetzt: 1) die Ehe ist vom Standpunkte des Staats ein reines Zivilinstitut; 2) dieselbe wird von dem politischen Ortsvorstand geschloffen; 3) die Religion, in welcher die Kinder erzogen werden, hängt, wenn die Ehegatten von verschiedenen Glaubensbekenntnissen sind, von deren Einverständnisse ab. In Ermangelung desselben folgen die Söhne der Konfession des Vaters, die Töchter der der Mutter; Verabredungen darüber sind vor der Schließung der Ehe ungiltig; 4) die gänzliche Auflösung (Trennung) der Ehe wird in den vom Gesetze festzusetzenden Fällen vom Richter ausgesprochen." Darmstadt, 7. August. Die heute erschienene Nummer des großh. Regierungsblattes enthält ein Gesetz, die religiöse Freiheit betreffend: Art. 1. Jedem Einwohner des Großherzogthums