Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 33 (7.8.1848)
- Date
- 1848-08-07
- Page
- Seite 477 (sequence 9)
- Language
- German
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477 werde, die der rabbinische Separatismus aufgeführt hat; das wissen die Hierarchen und weil die Losringung von den Formen ihrer indolenten Existenz auf einmal einen Umschwung bereiten und sie zur thätigen Mitwirkung an dem Leben und der Gesellschaft aufstacheln muß; so schmähen sie die Emanzipation und verschreien sie als ein Werk des Satans. In, wol ist die Neuzeit so ein Satan, der mit höllischer Zärtlichkeit seine Kinder, die Heuchelei, den Eigennutz, die Geistesnacht, umarmt, und sie mit sich in den Pfuhl fortträgt; aber über die Wahrheit, die Selbstverleugnung, die Vernunft hat er keine Macht und diese werden euch zum Trotze dableiben, die Menschen zu verbrüdern und zu beseligen. Was redet ihr da so viel von Nationalität, die wir zu wahren haben? wir, denen die Trümmer Jerusalems fast aus dem Gedächtniß geweht sind, jeder Athemzug des deutschen Landes aber wie Geistesschauern die Seele durchzieht? Unsere Jünglinge, die ihr heiligstes Leben für die Freiheit verhauchten, wären einem Wahne gestorben? O seid mir doch nicht so sehr Rabbiner, daß ihr aufhöret Juden zu sein! .Gleitvitz, 23. Juli. (Privatmitth.) Endlich nach jahrelangem Brüten ist das Küchlein ausgekrochen. Wir haben den verwaisten Rabbinatssitz rehabilitirt. Dr. Hirschfeld kam, sah und — siegte nicht, sondern wurde gesiegt; d. h. die Vorbereitungen waren so getroffen, daß er jedenfalls siegen mußte. In seiner siebenviertelstündigen Proberede hat er nach dem Urtheil des intelligentern Theiles der Gemeinde Nichts gesagt, welches aber seiner Aufnahme als Rabbiner keine Behinderung war, wert er ja außerdem ein berühmter Mann sein soll. „Und was kein Verstand der Verständigen sieht" rc. Der Nepotismus hat wieder einmal eine Schmuggelei glücklich ausgeführt und gebe Gott, daß wir ihm die Defraudation verzeihen können. Breslau, 28. Juli. Eine unrichtige Darstellung der gegenwärtigen hiesigen Gemeindeverhältniffe in der No. 31 Ihrer Zeitung veranlaßt mich zu folgender Berichtigung, die ich Sie baldigst aufzunehmen bitte. Die Auffassung der hiesigen verschiedenen religiösen Richtungen übergehe ich und überlasse ich deren Berichtigung einem weniger Betheiligten, wenn es Jemand wirklich für nöthig erachten sollte, für die Ferne die falschen Angaben zu' berichtigen; wir hier haben eine solche Darstellung nicht nöthig. Ich halte mich blos an die Thatsachen. — Der Vorstand der Gemeinde, dessen Verwaltungsperiode mit dem ersten Viertel dieses Jahres abgelaufen war, hielt es für seine Pflicht, unter den damaligen Verhältnissen, da man der baldigen Einführung des Gesetzes vom Juli 1847 entgegensehen durfte, sein Amt noch die kurze Zeit bis dahin weiter zu versehen, wovon er auch die Gemeinde benachrichtigte. In der That wurde der Zeitpunkt der neuen Wahlen auf Grundlage des neuen Gesetzes auf den 1. Mai d. I. anberaumt und die Vorbereitungen dazu getroffen. Die eingetretene Umgestaltung jedoch veranlaßte den Vorstand, die Suspension dieser Maßregel zu beantragen, weil er durch eine solche th eil weise Ausführung dieses Gesetzes nicht das Präjudiz ausgesprochen sehen wolle, daß das ganze Gesetz mit seinen politischen Beschränkungen und der bevormundenden Kommission, deren Wahl eigentlich ganz in die Hände des Kultusministeriums gegeben war, in Kraft bliebe. Seine Eingabe an das Obcrpräsidium und an die Ministerien des Innern und der geistlichen Angelegenheiten hatten den Erfolg, daß die Wahl sistirt wurde. Von diesen seinen Schritten setzte der Vorstand die Gemeinde in Kenntniß und verband damit die Anzeige, daß er nur bis zum 1. Juli die Gemeindeverwaltung in bisheriger Weise fortführen werde. Bevor er sein Amt niederlegte, beschloß er eine Generalversammlung zu veranstalten, welcher die Entscheidung überlassen werden sollte, ob die Gemeinde wie bisher fortbestehen oder aufgelöst werden, oder aber lediglich in finanziellen Angelegenheiten vereinigt bleiben, jedoch in Betreff des Kultus getrennt werden solle. In der Voraussetzung, daß eine Trennung in verschiedene Kultusgemeinden ausgesprochen werden dürfte, bildete sich alsbald ein Konnte, das die Bildung einer Kultusgemeinde beabsichtigte. Die Generalversammlung entschied nicht sogleich, sondern beauftragte eine von ihr gewählte Kommission mit der Ausarbeitung von Vorschlägen, welche einer neuen Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen seien. Die Kommission scheint ihre Arbeiten noch nicht beendigt zu haben, wenigstens ist eine öffentliche Anzeige darüber noch nicht erschienen und eine nette Generalversammlung noch nicht ausgeschrieben. Unterdessen hat sie jedoch, im Einverständnisse mit dem Vorstande, provisorisch zur Ent- 33*