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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-07-31 · Heft 32 (31.7.1848) · p. Seite 463

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 32 (31.7.1848)
Date
1848-07-31
Page
Seite 463 (sequence 11)
Language
German
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daß sie außer an dm christlichen auch an den jüdischen Feiertage nicht die Schulen besuchen;*) — daß die Anstellung jüdischer Lehrer an solchen Schulen für dieselben schwierig, ja für diejenigen, die es mit ihrem Judenthume Ernst meinen, beinahe unmöglich ist— man denke nur an die Sabbate und Feiertage, die sie doch ins Gotteshaus rufen; man denke an den Schreib-, Zeichen- und Rechnenunterrkcht, der an genannten Tagen nicht ertheilt werden kann, — das wollen wir hier nur. an deuten und wäre es im Interesse der Sache wünschenswerth, wenn sich auch Andere über diesen Gegenstand aussprechen möchten, wozu der geehrte Herr Redakteur gewiß die Spalten dieses Blattes hergeben wird. — Ueberhaupt wäre es von höchster Wichtigkeit gewesen, wenn man zu den gegenwärtig stattsindenden Lehrerkonferenzen auch die jüdischenLehrer zugezogen hätte.; Es ist dies zwar im Großherzogthum Posen, so wie an einigen anderen Orten, wo öffentliche jüdische Schulen; bestehen (z B. inD. Krona) geschehen; aber der größte Theil der jüdischen Lehrer, die nicht an öffentlichen Schulen angestellt sind, blieb ausgeschlossen. Schreiber dieses hiett es daher für angemessen, diesechalb eine Petition an das hohe Kultusministerium zu senden, die er sich nachstehend mitzutheilen erlaubt, damit dieser Schritt, Falls er zweckmäßig erachtet wird, so bald wie möglich auch von anderen Seiten geschehe, was eher einen günstigen Erfolg herbei führen könnte. Die Petition lautet also: *) Und das wird man doch wol nicht verlangen, daß die jüdischen Kinder auch an den jüdischen Sabbat und Festtagen in die Schule gehen sollen, wenn dies auch schon bisher von denjenigen geschehen, die Gymnasien und höhere Lehranstalten besuchen, woraus in religiöser Beziehung der größte Nachtheil erwächst, so wird man doch nicht zugeben wollen, daß dies von allen geschähe, daß die Kinder schon von der zartesten Jugend an, dem Judenthum entfremdet werden sollen! — Was nützt aller Religionsunterricht, was nützen alle Erklärungen der Sabbate und Feiertage, wenn das Kind schon von Jugend auf daran gewöhnt wird, diese Tage durch Nichts, nicht einmal durch den Besuch des Gotteshauses auszuzeichnen? Oder warum sollte der jüdische Lehrer an den, von seiner Religion als heilig erklärten Tagen dem gewöhnlichen Geschäfte obliegen, thut dies doch der christliche Lehrer nicht, obgleich ihm nicht eine so strenge Sonntag- und Festfeier geboten ist, wie dem Israeliten! Korresp. An?lam, den 6. Juli 1848. Verzeihung, hochgebketendep Herr Minister, daß ich es wage, Ew. Excellenz in schlichten Worten eine Bitte vorzutragen , die gewiß Tausende mit mir theilen und deren Gewährung sowol für den israelitischen Lehrerstand, als auch für das Volksschulwesen überhaupt von wesentlichem Nutzen sein dürfte. Von dem hiesigen Kreisschulinspektor Herrn vr. Schade zur Theilnahme an der, von einem hohen Kultusministerio angeordneten, unter dem Vorsitze des Kreislandraths abzuhaltenden Lehrerkonferenz aufgefordert, ward mir später eröffnet, daß nach einer Deklaration der königl. hochlöbl. Regierung zu Stettin vom 23. Juni e., wonach sämmtliche jüdische Lehrer des hiesigen Regierungsbezirks, insofern sie an Privatanstalten wirken, von diesen Konferenzen ausgeschlossen seien, ich ebenfalls nicht zugelaffen werden könne. Da nun der Zweck dieser Konferenzen kein anderer ist, als die aus der eigenen Erfahrung hervorgegangenen Ansichten und Wünsche der Lehrer kennen zu lernen, nach den allerhöchsten königlichen Proklamationen fortan aber vor dem Gesetze kein Konfessionsunterschied ftattsinden soll, so dürste es sowol im Interesse des zu erlassenden Gesetzes, das doch auf Vollständigkeit Anspruch machen muß, als auch im Interesse des gesammten Volksschulwesens liegen, bei dieser Gelegenheit auch die Ansichten und Wünsche der jüdischen Lehrer zu hören und bei der bevorstehenden Reorganisation des gesammten Schulwesens möglichst zu berücksichtigen. Wenn die erwähnte Deklaration der königl. Regierung zu Stettin auch die Privatlehcer christlicher Konfession von der Theilnahme an den Konferenzen ausschließt, so sind doch jedenfalls sämmtliche christliche Konfessionen dabei vertreten, wohingegen jüdischer SeitS gar keine, oder doch nur eine verhältnißmäßig sehr geringe Betheiligung stattsinden kann, da, wie notorisch bekannt, in der Provinz Pommern gar keiner und in den Provinzen Ost- und Westpreußen z. B., nur etwa drei öffentliche jüdische Lehrer vorhanden sind. Da aber die qu. Konferenzen theils bereits stattgefunden, theils gegenwärtig stattsinden, so wagt es der gehorsamst Unterzeichnete Ew. Exzellenz ganz ergebenst zu bitten, huldreichst veranlassen zu wollen: 1) daß in allen Provinzen auch Konferenzen jüdischer Lehrer veranstaltet werden, und 2) daß aus denselben eine verhaltnißmäßige Anzahl Deputicker gewählt werde, welchen es gestattet

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