Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 32 (31.7.1848)
- Date
- 1848-07-31
- Page
- Seite 462 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Antrag,*) betreffend eine Petition sämmtlicher. jüdischer Lehrer Preußens an das hohe Kultusministerium, um Verbesserung ihrer Stellung und um Reorganisation des ganzenjüdischen Schulwesens nicht unbedingt eingehen können, thut mir leid und scheint es mir und gewiß Vielen mit mir, wünschenswerth, daß die künftige Stellung der jüdischen Lehrer dem Staate und den Gemeinden gegenüber geeigneten Orts zur Sprache gebracht und bei der Berathung des über das Schulwesen zu erlassenden Gesetzes in Betracht gezogen werden möchte. Möge auch, wie Sie bemerken, beim jüdischen Lehrer zu unterscheiden sein: seine Eigenschaft als Kultusbeamter und Religkonslehrer und seine Eigenschaft als Elementar- und Schullehrer, so sind doch jedenfalls die Interessen eines großen, ja man kann sagen des größten Theils der jüdischen Lehrer, die, da sie weder Prediger, noch Vorbeter sind, nicht zu d^w Kultusbeamten gehören, zu berücksichtigen. — Es ist eine recht baldige durchgreifende Reorganisation des gesammten Volksschulwesens in Aussicht gestellt und frägt es sich, ob die Schulen, was von vielen Sekten gewünscht wird, Staatsanstalten werden und ihren konfessionellen Charakter aufgeben, oder ob auch fortan katholische, evangelische nnd jüdische Schulen bestehen werden. Wie es auch komme, so ist es jedenfalls nöthig, daß dabei auch-das jüdische Interesse nicht außer Acht gelassen, sondern gehörigen Orts hervorgehoben werde. Und zwar: Bleiben die Schulen Konfessionsschulen, so ist dahin zu wirken, daß all die Begünstigungen, die den christlichen Schulen vom Staate zugestanden werden, auch die jüdischen treffe und daß, Falls die Schulen auch ferner aus Kommunalfonds erhalten werden, die jüdischen Gemeinden ebenfalls berechtigt seien, aus diesem eine verhältnißmaßige Beihilfe zur Erhaltung ihrer Schulen zu fordern. — Werden die Schulen aber Staatsanstalten und die Lehrer Staa-tsbeamte-, dann kann, wie Sie sagen, dem Staate,gegenüber allerdings von jüdischen Lehrern nicht die Rede sein; aber , auch dann nur, wenn der Staat „von allem Konfessionellen abstrahkrt" und. die jüdischen Lehrer in jeder Beziehung den christlichengleichstellt. Doch, abgesehen hiervon ist es die Frage, ob die Organisation solcher, jeden konfessionellen Charakter aufgebender Schulen von jüdischem Standpunkte aus und *) In demselben sind (S. 373. Sj>- 1. Z. 2 von oben) die. Wörter: „die in Rede stehende Angelegenheit" zu. streichen und dafür „dieselbe" zu fetzen. . Korrrsp. im Interesse der jüdischen Lehrer erwünscht sei. In einem jüngst erschienenen Schriftchen*) sagt zwar ein christlicher Schulmann: „Die deutsche National-Volksschule wird den Glauben keiner Konfession antasten oder in den Kindern schwachen, sie wird nur die natürlichen, inneren Anlagen zur Religion, die bei allen Menschen dieselben sind, erwecken, anregen und ausbilden." Das ist aber doch wol nur dann eine Wahrheit, wenn von Seiten des Staats dafür gesorgt wird, daß an den Staatsschulanstalten nicht nur jüdische Lehrer Anstellung finden dürfen, sondern daß an einer jeden solchen Schule, die von jüdischen Kindern besucht wird, eine verhältnißmäßkge Anzahl jüdischer Lehrer angestellt werden müssen. — Wie aber, wenn die Wahl der Lehrer auch fortan den Ortsgemeinden überlassen bleibt, und namentlich in Gegenden, wo die weit überwiegende Mehrzahl Christen sind, an diesen Schulen nur christliche Lehrer Anstellung finden-**) und die Erfteren, auch nachdem der Religivns- und Bibelunterricht aus dem Schulplan gestrichen, dennoch christlichbleiben, insofern bei der Wahl der Lehrbücher, bei dem Unterricht iu Geschichte, rc. die spezifischen Lehren des Christenthums mehr und mehr hervorgehoben und berücksichtigt werden? — Wird der jüdische Glaube, dann auch ganz unangetastet und in den Kindern ungeschwacht bleiben? — Es wird dies wol Niemand ganz, bejahen; denn die Erfahrung spricht für das Gegentheil. Und-wie gesagt, nur wenn an allen von der jüdischen Jugend besuchten Staatsschulanstalten (oder besser: National- Volksschulen) auch jüdische Lehrer fungiren und dieselben in Gemeinschaft mit. ihren christlichen Kollegen darüber wachen, daß der konfessionelle Charakter ganz aufgegeben werde , ist in Betreff der religiösen Ausbildung der Jugend Nichts, zu befürchten. —Daß aber die Organisation solcher Allgemeinschulen jüdischer Seits noch so manches Andere zu bedenken, gäbe; daß derjüdischen Jugend dadurch.immer einiger Nachtheill erwachst, *) S. „Die Umgestaltung der deutschen Volksschule von Jokisch, Glogau 1848."’ Es ist dies ein lesenswerthes Schriftchen. Korresp. **) Wie dies in ähnlicher Weise selbst unter den christlichen Konfessionen, mitunter vockam, daß .ander .evangelischen, Stadtschule zu Jastrow, trotzdem es die dort wohnenden e. 40'katholischenFamilien wünschten-, kein katholischer Lehrer angestMt wurde, weil die überwiegende Mehrzahl der Bewohner evangelisch' ist. •.Korresp.