Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 32 (31.7.1848)
- Date
- 1848-07-31
- Page
- Seite 454 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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454 Nationalität, die nur für ihre Glieder, und allein für ihre Glieder die Freiheit fordert, und alle Anderen ausschließen will, wird immer Gründe finden, die Juden zu bedrücken, weil sie diese nicht als vollgiltige Glieder ihrer selbst anerkennen will.. Diese selbstsüchtige Nationalität findet durch den Instinkt, der allen selbstsüchtigen Richtungen eigen ist, in den Juden Gegner, wenn auch nicht direkte Gegner, doch indirekt als Solche, die die allgemeine Freiheit aller Menschen per 86 repräsentiren, .und da die Nationalen sich als Solche nur geltend machen können, indem sie sich gegen die allgemeine Freiheit verstocken, weil sie an die Stelle der allgemeinen Freiheit die Herrschaft des Stammes setzen wollen: so fühlen sie die Juden als Gegner, als natürliche Gegner. Wolan! so müffen wir Juden, namentlich die Juden, welche in jenen Grenzländern, wo die Stamme gemischt wohnen, ihre Statte haben, auch dieses traurige Geschäft übernehmen, und Opfer bringen und tragen, bis die Stunde der wahren Freiheit geschlagen, bis die Völker zu dem Bewußtsein gekommen,'daß der Mensch noch über dem Nationalen steht. Trösten wir uns damit, daß unsre Laufbahn in der Weltgeschichte klar verzeichnet ist, daß wir zuerst in Jahrtausenden die religiöse Intoleranz, die Ausschließungssucht der Kirchen zu überwinden hatten, daß wir nunmehr die nationale Intoleranz, die Ausschließungssucht der Völkerstämme zu überwinden haben. Trösten wir uns damit, daß diese Laufbahn schon von unseren Propheten für uns erkannt und vorausgesehen worden, und hoffen wir um so mehr, daß auch deren andere Aussprüche in Erfüllung gehen werden, nach denen einst eine Zeit kommen solle, in welcher zuerst die religiöse Intoleranz verschwunden, und ein Gott von allen Menschen angebetet werde, in der alsdann die Völker nicht mehr unter einander „den Krieg lernen werden", also auch die nationale Intoleranz ihr Ende gefunden haben wird. Zeitungsnachrichten. ' Deutschland. Darmstadt, 7. Juni. Wie schwankend in den, nach altem Stile beschaffenen°Kammern der einzelnen deutschen Staaten die Begriffe sind, dafür gaben unsere Kammern in diesen Tagen wieder einen Beweis. Wir können uns darüber nicht verwundern, es sind ja eben dieselben Kammern, welche so oft die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten verwarfen, d. h. den religiösen Druck, die Verneinung der Gewissensfreiheit dekretirten. Man weiß, wie im Februar und März d. I. das Volk auch in Hessen der Regierung die Bedingung stellte, daß allgemeine Gewissensfreiheit gesetzlich herrschend werde. Die Regierung brachte einen dessallsigen Gesetzentwurf vor die Kammern — wie haben diese ihn behandelt? Es ist eben seit dem März eine längere Zeit verflossen, und gewisse Leute machen ihrer Beschränktheit und ihrer Beschränkungslust wieder Luft. Bei der Berathung des Gesetzentwurfes, die religiöse Freiheit betreffend, dessen Geist aus seinem ersten Artikel spricht, also lautend: „Jedem Einwohner des Großherzogthums steht die freie und öffentliche Ausübung seines religiösen Kultus zu. Unter dem Vorwände der Religion dürfen jedoch weder die Gesetze des Staates oder der Sittlichkeit übertreten, noch Andere in ihren politischen, bürgerlichen oder religiösen Rechten beeinträchtigt werden" — hatte Abg. Heldmann ein Amendement gestellt, .welches diesen Geist geradezu verletzte, indem es eine bürgerliche Beschränkung der Israeliten ihres Religionsbekenntnisses wegen beschloß. Die zweite Kammer trat diesem Amendement, welches besagt: „Durch das gegenwärtige Gesetz erleiden die betreffenden Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Erwerb des Ortsbürgerrechts von Seiten der Israeliten in Starkenburg und Oberhessen vorerst keine Aenderung" mit 21 gegen 19 Stimmen bei, was der Kammer, insbesondere dem Antragsteller selbst, den man doch sonst zur republikanischen Partei zählt, von der liberalen Meinung vielfach verargt wurde. Die erste Kammer machte diesen Verstoß wieder gut und verwarf das Amendement Heldmanns, welchem Beschlüsse denn auch die zweite Kammer bettrat, als das Gesetz aus der ersten Kammer zurück und am 27. Juni nun wieder bei ihr zur Berathung kam; sie ließ jetzt jenen illiberalen Zusatz mit. 33 gegen. 3 Stimmen fallen. Dagegen beharrte sie einstimmig bei der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes, wie wir ihn oben mittheilten, und verwarf die von der ersten Kammer vorgeschlagene Aenderung, wonach der zweite Satz des Artikels also lauten sollte: „Unter dem Vorwände der Religion dürfen jedoch weder^die Gesetze des Staates, noch die Gebote der Sittlichkeit verletzt werden und' dem Staate verbleibt das Recht, eine religiöse Gemeinschaft für ungesetzlich