Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 31 (24.7.1848)
- Date
- 1848-07-24
- Page
- Seite 442 (sequence 6)
- Language
- German
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442 die Garantie seines Bestandes erblickt. Der Rechtsstaat, der an die Stelle des Polizeistaates tritt, und durch demokratische Institutionen dem Absolutismus jeden Nerv zerschneidet, kann unmöglich eine despotische Gewalt zur Knechtung des Volkes usurpiren; darum nicht: weil er ja dadurch seine innerste Natur, d. k. das Recht verleugnen und die Waffe gegen seine eigne Mutter, d. i. die Revolution zücken müßte — die Revolution es aber war, die ihn zuerst den Bajonetten entriffen, auf die Grundsätze der Vernunft und Moral'gegründet und das Volk als das souveräne Organ des Staates anerkannt hat. — Für die Kirche an sich gab und giebt es immer nur die eine und dieselbe Aufgabe: dem Menschen seinen sittlichen Bezug zu Gott und zur Welt klar zu machen, ihm die ewigen Gesetze der Tugend und Sittlichkeit tief ins Herz zu prägen und ihm bei aller Abhängigkeit von außen die Freiheit des Willens zu bewahren. Die konkrete Kirche verfolgte freilich nun ganz andere Zwecke; sie maßte sich die Ausschließlichkeit an, suchte den Menschengeist zu knechten und anstatt das Band der Liebe und Versöhnung um die Menschen zu schlingen, warf sie die Fackel der Zwietracht unter sie und wußte aus deren gegenseitiger Aufceibung für sich allein Nutzen und Gewinn zu ziehen. Mit dieser konkreten Kirche suchte der Despotismus alter wie neuer Zeit in Wahlverwandtschaft zu treten; Beide arbeiteten sich wechselweise in die Hände, und wenn die Kirche sich gefallen lassen mußte, daß sich der Despot als Stellvertreter der Gottheit setzte und aus dem Halbdunkel der Majestät seine Blitze in die stillen Wohnungen des Volkes schleuderte, so konnte es diesem nur ganz gelegen kommen, wenn sich die Kirche die Vormundschaft über den Menschengeist aneignete und ihn dahin gängelte, wo sie gewiß. war, daß er ihren eigennützigen Plänen nicht begegnen werde. Die Neuzeit hat aber wie den Staat so auch die Kirche in ein anderes Stadium gebracht, ja Letztere wurde noch früher als Ersterer aus ihrem Jahrhundert lang behaupteten Standpunkt vertrieben. Es läßt sich nun einmal die Thatsache nicht mehr laugnen, daß die humanitarischen Prinzipien die Schwungräder sind, die in kräftigen Schlägen die Wellenbewegung des Lebens vorwärts treiben, daß der sterile Dogmatismus in ein tiefes Grab sich gebettet hat, aus welchem die jungen, frischen Blüten der freien Forschung freudig emporstreben. Die konkrete Kirche muß jetzt ihre eigentliche Aufgabe erkennen, die wir als der Kirche an sich bezeichnet haben, und weit sie jeder Hoffnung entbehrt an dem Rechtsstaat eine Unterstützung für ihre selbstischen Absichten zu finden, und weil die Preßfreiheit, die wie die sokratische McuevTQia das freie Denken im Menschen entbindet, jede aufgezwungene Meinung entschieden zurückweist; so wird die Kirche gleichsam bemüssigt ihr Welt beherrschendes Gelüsten aufzugeben und in die Bahn einzukehren, wohin sie gehört, d. i. wo sie blos als Pflegerin der Sittlichkeit und Lehrerin der reinen Menschlichkeit, welche eben ihren Grundgedanken in Gott haben, zu wirken bestimmt ist. Mit einer solchen Bestimmung aber wird die Kirche ein sehr wichtiges Glied im staatlichen Organismus. So wie der Staat sich unmöglich des Bezugs zur Schute entaußern kann, weil es ihm nicht gleichgiltig bleiben darf, wie der Mensch zum künftigen Bürger heranreift und er ihm daher Gelegenheit verschaffen muß, seinen Geist dem rohen Naturzustände zu entreißen und durch die Wissenschaft zu veredeln; ebenso wenig kann der Staat das Institut der Kirche, als der Pflanzstätte des sittlichen Wachsthums dem Zufall überlasten, sondern muß ein beaufsichtigendes Auge darauf richten. Eben weil der Kirche die benekdenswerthe Aufgabe zu Theil ward, den Menschen in das Heilkgthum echt menschlicher Denkweise und Thataußerung zu bringen, und dadurch zum besten Bürger zu machen; eben Njeil die Kirche berufen ist dem sittlichen Moment Geltung in der Wirklichkeit zu verschaffen, so kann der Rechtsstaat xut i'ioyjiv sie nimmer vermissen, weil erst sie ihm dazu hilft, das durch moralische Kraft zu erzwingen, was sonst nur der eisernen Gewalt möglich ist. — Hinwiederum aber kann auch die Kirche sich nicht des Staates entledigen. Denn ist die Kirche eine öffentliche Einrichtung fürs Volk — und wer wollte läuguen, daß sie es ist — so muß sie dem Staate, der der Inbegriff solcher Institute, nothwendig angehören und es kann von ihrer Wahl nun gar nicht mehr abhängen, dem Staate sich unterordnen zu wollen oder nicht. So wie das Klima alle seine Erzeugnisse beherrscht, so ist der Staat eine Macht, der man sich nicht zu entziehen vermag; er ist eine Nothwendigkeit, deren Gesetzen man vergebens widerstrebt und die Kirche wird auch daher an gewisse Bedingungen gebunden sein müssen, die der Staat an sie stellt. Ein Verhaltniß zwischen Beiden findet statt, nur das Wie muß noch näher bezeichnet werden und das ist die Aufgabe der konstituirende Nationalversammlung.