Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 31 (24.7.1848)
- Date
- 1848-07-24
- Page
- Seite 441 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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441 Oppeln, 12. Juli. Kirche und Staat, von Rabbiner Dr. Salomon Cohn. Die Revolution hat mit eisernem Finger die Fäden zerriffen, die von einer feinen Sophistik und einem hinterlistigen Verstände zur Verstrickung der menschheitlichen Rechte so künstlich sind gewoben worden. Mit ihrem Sturmhauche verwehte sie all' die ^Blätter, in die man einen falschen Genius der Geschichte die Ueberkommnisse der Zeit einzeichnen ließ, und indem sie dem sogenannten historischen Rechte den Boden nahm, auf welchem das Jahrhunderte lang verübte Unrecht sanktkonirtworden war, postulirte sie das ewige, unantastbare Recht des Humanismus, welchem kein älteres, keines, das gegründetem Anspruch auf Heiligkeit hätte, die Spitze bieten kann. Mit der Revolution hat sich der Staat aus der Ichheit des Monarchen (l’etat c’est moi) verloren und in dem Gesammtkörper des Volkes wiedergefunden, und während sie die Masse als den sichtbaren Träger des staatlichen Organismus anerkannte,, sollte sich das Individuum als lebendiges und inhäckrendes Glied desselben fühlen und an dessen nationaler Entwickelung unmittelbar betätigen.,.Mit der Freiheitproklamirte sie die Gleichheit als die Base, worauf der politische Bau des neuen Staates aufgeführt werde und eo ip3o mußte die Scheidewand aus ihren Fugen stürzen, die aus einer Stande zersetzenden Zeit bis in die unserige hineingetragen wurde. Denn der Mensch bringt mit seiner Geburt ein Privilegium in die Welt, das durch den ihm ausgeprägten Schriftzug des Göttlichen die blassen Farben eines vergilbten Stücks Papieres vuslöscht und einen ebenbürtigen Adel sich vkndizirt. Die Revolution hat das. Leben in der Wirklichkeit ins Auge gefaßt; durch sie sind dem Menschen die Befugnisse zugesichert worden, seine Talente zum Wohle seiner diesseitigen Existenz nach allen Richtungen hin zur Entwickelung zu bringen; wie sich aber der Mensch zur Jenseitigkeit verhalte, auf welche Weise er sich das Rathsel dieser geheimnißvoll versiegelten Zukunft löse — darum kümmerte sie sich nicht, das überließ sie dem Gewissen jedes Einzelnen. Wenn daher der frühere Staat jede politische Berechtigung des Individuums von einem scharf artikulirten Glaubensbekenntniß abhängig machte und eine streng normicte Kirche als das alleinige Institut zur Beseligung der Menschen sich schuf, wodurch konsequenter Weise diejenige Konfession, die ihr Heil anderswo suchte und fand, beeinträchtigt werden mußte — wie in der That unter katholischen Regierungen die protestantischen Bekenner, unter protestantischen Regierungen die Bekenner katholischen Glaubens, unter Beiden aber die Anhänger der mosaischen Religion eine schmähliche Hintansetzung zu erleiden hatten; so sollte der neue Staat, der sich jetzt auf den Trümmern des untergegangenen erhebt, im Gegensatz zu diesem, jedes Einstuffes auf die Kirche sich begeben, diese vielmehr als unabhängig von sich anerkennen und überhaupt, den Menschen nicht nach seinem Glauben, sondern nach seinen Thaten beurtheilen und richten. Trennung der Kirche von dem Staate sollte mit ein Errungnkß der glorwürdkgen Revolution sein. Freilich — wenn der Despotismus sich nicht mit der Beherrschung des Leibes allein begnügt, sondern auch die Seele, die Freiheit des Gewissens und Gedankens in eine schimpfliche, knechtende Abhängigkeit zwingt; freilich — wenn der absolutistische Staat nur absolutistische Meinungen gelten läßt und mit gestählter Hand die Pforten des Geistes bewacht, damit jeder flügge gewordenen Idee sogleich die eiserne Fessel angelegt werde, um ihre schwunghafte Bewegung zu hemmen; freilich — wenn die Kirche dem Despoten hülfreich an die Hand geht, aus der Erde eine Zwangsanftalt zu machen, in welcher dem Menschen die Seligkeit des Himmels aufgedrängt wird, um ihm so eher und leichter fein irdisches Theil verkümmern zu können; dann ist die Lostrennung der Kirche vom Staate das köstlichste Erbe der Revolution; dann ist es nothwendig diese beiden Mächte, die sich zum Verderben der Menschheit vereinigt haben, auseinander zu reißen, um jeder in ihrer Jsolirtheit desto eher bekzukommen. Betrachten, wir jedoch den neuen Staat, wie er aus der Revolution hervorgegangen ist, und betrachten wir die Kirche nach ihrer eigentlichen und alleinigen Bestimmung, sodürfte sich vielleicht Herausstellen, daß das Verhältniß zwischen Beiden kein unnatürliches und darum nicht aufzuhebendes sei, sondern daß vielmehr Beide durch einen organischen Zusammenhang zu einander gehören und daß jede Störung dieses Verhältnisses vernichtend aus Beide einwirken müsse. Der Staat, wie er sich in der Gegenwart gestaltet, will die salus populi suprema lex endlich zur Wahrheit machen, und glaubt dies einfach dadurch zu können, indem er sich das „Recht" zum Grundstein seines Baues legt und in dem Prinzip der Volksherrschaft, dessen Spitze in das konstitutionelle Königthum ausläuft,