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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-07-17 · Heft 30 (17.7.1848) · p. Seite 432

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 30 (17.7.1848)
Date
1848-07-17
Page
Seite 432 (sequence 8)
Language
German
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432 von zwei Stimmen dafür. Dies ist ein Ereigniß für Sachsen! Aus dem Bremischen, im Juli. (Privatmitth.) Die Beschränkungen, die den Israeliten im Lande Hannover zum Theil noch drücken, fühlen wir Gottlob in hiesiger Provinz weniger, da Hierselbst im Allgemeinen von jeher mildere Bestimmungen geltend waren, besonders aber, da unsre Landrostei sich vorzüglich liebevoll unsrer Sache annimmt. Seit der Anstellung unsers Herrn Landrabbines Dr. Heilbut, über dessen Wirken für das Schul-, Synagogen- und Armenwesen schon früher in diesem geschätzten Blatte berichtet worden, hat sich auch der Sinn für das religiöse Leben, der in einigen Gegenden sehr gesunken war, im Allgemeinen gehoben. Derselbe hat dem Vernehmen nach ein Religionsbuch entworfen, das in sämmtlichen Schulen eingeführt werden soll, und hat die Regierung ihm mehrfach ihre Anerkennung kund gegeben. Krefeld, 4. Juli. (Privatmitth.) Das Programm des neuen Ministeriums stellt die Reorganisation des Gerichtswesens nach konstitutionellen Grundsätzen in nahe Aussicht. Das hiesige Konsistorium sah hierin den geeigneten Augenblick'zur Ausführung des früher gefaßten Beschluffes, bei dem Justizminister um gänzliche Aufhebung des Eides more judaico einzukommen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß diesem Punkte ebenso Folge gegeben wird, wie Solches mit dem Eide der Geschworenen der Fall war. , (Bemerkung des Redakteurs: Auch wir haben unsere im vorigen Jahre schon an das Ministerium im Namen von 41 Gemeinden gerichtete, in No. 34 d. vor. I. abgedruckte Petition über den Eid more judaico noch einmal dem jetzigen Ministerium übersandt.) Schloß Zülz in Oberschlesien, 5. Juli. (Privalmitth.) Um ärmere arbeitsfähige Juden dem Landbau zuzuwenden habe ich anliegenden Aufruf an die Gemeindevorstände einiger der größten preußischen Städte und aller schlesischen jüdischen Gemeinden mit heutiger Post ablaufen lassen. Finden Sie das Unternehmen zeitgemäß; können Sie durch Wort und That für dasselbe wirken, so versagen Sie dem Unternehmen Ihren Beistand nicht. Der Erfolg soll mich in meinem schweren Werk zu frischer That aufmuntern. . Berliner. Für Juden, die sich dem Landbau widmen wollen. Der Unterzeichnete wünschtauf seinem GuteKirchberg im falkenberger Kreise, auf dem zum Vorwerk Sorgenfrei gehörigen Terrän unter Ueberlaffung von 3 bis 6 Morgen Land an je eine Familie eine Kolonie für etwa 60 Familien zu gründen, welche zu Ehren unsers Mendelssohn, dessen Namen führen soll. Glückt das Unternehmen, so soll noch eine zweite, nach unserm Jakobsson benannt — gegründet werden. * Das Unternehmen ist nun zwar zunächst nur für Juden berechnet, welche sich dem Ackerbau zuwenden wollen, doch ist der Unterzeichnete weit entfernt, die Juden isoliren und keine Christen, welcher Konfession sie auch immer angehören mögen, in die zu gründende Kolonie aufnehmen zu wollen, sondern es liegt ihm vielmehr daran, besonders und recht viele Juden für den Ackerbau zu gewinnen. Demgemäß wird er also ebenso bereitwillig Juden, sowol alter als neuerer Richtung, wie auch Christen aufnehmen und sich freuen, zu einer 'wahrhaften Verbrüderung unter ihnen möglichst beitragen zu können. Auch wird er den künftigen Kolonisten gern die Niederlassung möglichst zu erleichtern suchen und erbietet sich hiermit, den nur einigermaßen Bemittelten Land auch käuflich zu überlassen, wenn er sich getraut, mit jährlichen Ratenzahlungen aufzukommen, oder gegen Erbzins, wofern er sich nicht im Stande fühlen sollte, dasselbe binnen einigen Jahren in kleinen Raten bezahlen zu können. Der Kaufpreis oder die Höhe des Grundzinses soll durch die vereideten Kreis-Sachverständigen bestimmt werden. Weniger Bemittelten soll sogar Bauholz und Material nebst Brennholz, Behufs Anfertigung von Ziegeln, so wie die erforderlichen Sämereien entweder auf mehrjährigen Kredit oder ebenfalls gegen einen zu bestimmenden Erbzins verabfolgt werden. Ist der Anbauer zugleich ein Professionist, so soll beim Bau der Gebäude auf die erforderliche Lage und Einrichtung Rücksicht genommen werden. Doch hat demgemäß jeder Anbauer für seinen Unterhalt bis zur Ernte, für die Bestreitung der baaren Bau- und Einrichtungskosten, für todtes und lebendes Jnventarium und für sein nöthiges Handwerkzeug zu sorgen.

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