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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-07-17 · Heft 30 (17.7.1848) · p. Seite 431

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 30 (17.7.1848)
Date
1848-07-17
Page
Seite 431 (sequence 7)
Language
German
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431 der Schule tretenden Knaben oder Mädchen die Ablegung eines Glaubensbekenntnisses, durch welches die Befähigung wie der Wille zum Eintritte in die Gemeinde bezeugt wird. o) Wir verlangen die religiöse Trauung, als eine Einrichtung, die der bürgerlichen die religiöse Weihe verleiht. Aber wir verlangen auch, daß das Brautpaar gegenseitig das Gelöbniß der Treue und Liebe ablege und daß die Ringe gegenseitig gewechselt werden. p) In unseren Geistlichen sehen wir die Männer, die nicht den tobten Buchstaben uns lehren, sondern das lebendige Bewußtsein der Gemeinde und das durch dieses Bewußtsein belebte Wort aus- ' sprechen sollen. Sie haben daher im Geiste des von der Gemeinde aufgestellten Bekenntnisses in der Synagoge wie in der Religionsschule zu lehren. q) Als die angemessene Gemeindevcrfassung der Zukunft erkennen wir diejenige, welche allen Gliedern der Gemeinde Gelegenheit gewährt, sowol unmittelbar als auch durch Vertreter sich auszusprechen und an der Gestaltung des religiösen Lebens sich zu betheiligen. Wir verlangen daher periodisch wiederkehrende, öffentliche Gemeindeversammlungen und eben solche Synoden." Marburg, 5. Juli. (Zuschrift des Provinzial- Rabbinen Herrn Gosen.) Da ich bereits als der deutsche Bundestag.zu Frankfurt kaum organisirt worden war, einen Aufsatz in der Zeitschrift „Sulamit" veranlaßt habe, um für alle israelitischen Ritual- und Synagogenangelegenheiten eine Einheitsürganz Deutschland hervorzurufen, auch im Jahre 1842 in meiner Eigenschaft als Provinzialrabbiner und vorsitzendes Mitglied des kurfürstlich israelitischen Vorsteheramts der Provinz Oberhessen, bei hohem Ministerium des Innern, den Vorschlag auf Zusammenberufung einer israelitischen Synode gemacht habe, woraus mir unterm 27. Oktober 1842 No. 10,888 P. d. I. der Beschluß zu Theil geworden ist, daß meinem Anträge „zur Zeit keine Folge zu geben stehe", mit Freude die Einrichtung der deutschen Nabbinerversammlungen, als das erste und beste Mittel diese Einheit zu bewerkstellen, begrüßt und wie Ihnen bekannt ist, mich denselben zu Frankfurt und Breslau angeschlossen hatte, in der neuern Zeit mich wiederholt und namentlich im Monat Mai d. I. in einer freundschaftlichen Erwiderung an das Mitglied der zweiten Rabbinerversammlung, Herrn Rabbiner Süskind zu Wiesbaden, für die Einrichtung eines deutschen Zentralkonsistoriums zu Frankfurt am Main verbunden mit Synodalversammlungen und Provinzialkonsistorien ausgesprochen habe; war es mir sehr erfreulich, daß auch Sie diesen Gegenstand in No. 24 Ihrer so sehr verbreiteten Zeitschrift bearbeitet haben. Noch angenehmer überraschte mich aber Ihr leitender Artikel vom 20. Juni in No. 27, wo der Aufruf an die deutschen Glaubensbrüder aus Karlsruhe vom 3. Juni es beurkundet, wie der Segensspruch pabK nach allen Seiten hin seine Wurzel verbreitet. Indem ich mich nun Ihrer Bemerkung mit Freude anschließe, wollen Sie meiner inzwischen reifer gewordenen Ansicht in dieser Sache, welche zu einer weitern Erörterung des Gegenstandes führen wird, einen Raum schenken, damit derselbe, nach allen Seiten hin besprochen, gewiß endlich als tnau) üwb MNw ripibn» zur Reife kommt. Ich halte es nämlich für das Zweckmäßigste: daß zuvörderst drei Synodalversammlungen gehalten werden) und zwar für den ersten deutschen Bundesstaat sammt den übrigen Staaten der Krone Oesterreichs zu Wien; für den 2. (mit Ausschluß der Provinzen 5. 6. und 7.) 4. 5. 10. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 36. 37. und 38. zu Berlin und für den 3. 6. 7. 8. 9. 11. 21. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 39. und die preußischen Provinzen 5. 6. und 7. zu Frankfurt a. M. Vor dem Schlüsse einer jeden dieser Versammlungen einen Ausschuß zu wählen, um die etwaigen Differenzen in einer Versammlung dieser Ausschüsse zu München oder Dresden, so weit es thunlich ist, zu beseitigen und die bestmöglichste Einheit zu veranlassen. Eine Motivirung dieses Vorschlags finde ich um so weniger nothwendig, da der Gegenstand schon so vielseitig besprochen und verhandelt worden ist. Gosen. Dresden, 4. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer fuhr man in der Berathung des neuen Wahlgesetzes fort, und wurde hierbei die Wählbarkeit „nicht blos den christlichen, sondern auch den jüdischen Ko'nfessionsverwandten" eingeräumt. Die Kammer stimmte einhellig mit Ausnahme

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