Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 30 (17.7.1848)
- Date
- 1848-07-17
- Page
- Seite 430 (sequence 6)
- Language
- German
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480 weil es uns in dem bisherigen Gemeindeverbande nicht gegönnt ist, unsrer religiösen Gesinnung, die das geschichtlich entwickelte Judenthum in uns bildete, im Kultus Gestalt und Leben zu verschaffen und dieselbe somit als eine lebendige, kräftigende und heiligende unseren Kindern zu vererben; weil wir überhaupt befürchten, daß nach dem bisherigen Verlaufe sowol das herkömmliche als das im Geiste der Gegenwart erstandene und mit ihm versöhnte Judenthum mit dem jetzigen Geschlechre absterbe und nur da eine gesicherte Zukunft für es sehen, wo es dem Parteikampfe entrückt in ungeschmälerter Freiheit seinen lebendigen Inhalt entwickeln und darstellen kann. 8) Die Hauptgrundsätze, die fortan uns leiten sollen) sind: a) Die jüdische Religion ist als die Wahrheit dem Wechsel der Zeit nicht unterworfen, somit eine unabänderliche, ewige. b) Die jüdische Religion schuf sich einen Ausdruck im äußern Leben durch Institutionen, Zeremonien, Satzungen. Diese gehören als äußere Erscheinung der Zeit an, bilden das Gewand, das im Verlaufe der Geschichte geändert werden kann und geändert wurde, ohne dem geistigen Inhalte Eintrag zu thun. c) Institutionen, Zeremonien und Satzungen haben nur dann eine heiligende Kraft, wenn sie der Ausdruck eines erkannten religiösen Gedankens oder einer bestimmten religiösen Gesinnung sind und wir uns derselben bei der Ausübung bewußt werden, wenn sie aus dem gotterfüllten Herzen und Geiste kommen und auf Herz und Geist wieder rückwirken. Die Ausübung ist hingegen eine besonders auf dem religiösen Gebiete unwürdige Lüge, wenn unser Inneres durch dieselbe inkeine religiöse Stimmung versetzt, ihm keine religiöse Wahrheit zugeführt wird. 6) Handlungen, die der Ausdruck eines Gedankens oder einer Gesinnung sind, welcher oder welche aber in Widerspruch steht mit unsrer heutigen, durch den ganzen Verlauf der Geschichte bedingten Denk- oder Gesinnungsweise müssen von unserm religiösen Gebiete entfernt werden. e) Wir gehören vollständig unserm Vaterlande an, es ist. für uns an die Stelle von Palästina getreten. Wir haben keine Sehnsucht mehr nach Palästina zurückzukehren und nehmen daher in unsre Liturgie kein Gebet um die Rückkehr in dasselbe auf. Die Sprache Palästina's ist uns eine ehrwürdige, aber todte, die Sprache des Vaterlandes ist unsre Muttersprache, in ihr allein werden wir beten. l) Der Lempelkultus und der blutige Opferdienst war einst eine entsprechende Form des Gottesdienstes, ist uns aber gänzlich entfremdet. Die Erinnerung an denselben als Solche findet daher ebenfalls keinen Raum mehr in unserm Gotteschienste. g) Alle nur auf Palästina bezüglichen Gebote und Vorschriften haben für uns keine Geltung mehr. b) Daß alle Menschen Kinder Gottes sind, unter sich also im Verhältnisse von Brüdern stehen, ist eine der Grundlehren des Judenthums. Wenn wir daher auch in den überlieferten Vorschriften, die auf eine Absonderung unserer Glaubensgenossen von den Bekennern eines andern Glaubens abzielten, eine von den damaligen Verhältnissen dringend geforderte Nothwehr nicht verkennen: so sehen wir zugleich in der heutigen Beibehaltung derselben eine arge Versündigung an einer der Hauptwahrheiten unsrer Religion und fordern daher mit allem Nachdruck ihre Ausscheidung aus unserm religiösen Gebiete. i) In den Werken der Liebe, durch welche sich die brüderliche Gesinnung gegen unsere Mitmenschen kund giebt, erkennen wir die wahrhafte Arbeit am Reiche Gottes, die wahrhafte Bethatigung der Frömmigkeit. Die Uebung derselben ist daher höchste Religionspflicht, gegen welche jede andere religiöse Kundgebung zurückzustehen hat. k) Ein Institut oder eine Zeremonie kann durch einen Ausspruch der Gemeinschaft in ihrer Form geändert werden, wenn dadurch der Wahrheit, deren Ausdruck sie sein soll, kein Abbruch geschieht. l) Auch das weibliche Geschlecht hat mit dem männlichen in religiöser Beziehung, nach jeder Richtung hin, gleiche Berechtigung und gleiche Verpflichtung. m) Wir verlangen von dem Vater oder Vormund nach der Geburt eines Kindes, sei es Knabe oder Mädchen, eine öffentliche Kundgebung, deren Form noch näher zu bestimmen ist, daß er das Kind in der Religion des Judenthums erziehen wolle, u) Wir verlangen von dem herangewachsenen, aus