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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-07-03 · Heft 28 (3.7.1848) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 28 (3.7.1848)
Date
1848-07-03
Page
Seite 402 (sequence 6)
Language
German
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402 lande durch die Eintracht seiner Glieder Macht! Der Herr segne es mit Frieden! Amen. BüHow, 17. Juni. (Privatmitth.) Als erfreuliche Erscheinung ist die am 17. Mai d. I. erschienene, vom Oberrath ausgearbeitete und vom Großherzog bestätigte „Schulordnung für die israelitischen Religionsschulen in Mecklenburg-Schwerin" zu begrüßen. Sie enthält in 26 §§. folgende Rubriken: 1) Lehrgegenstände; 2) Schulpflichtigkeit; 3) Aufnahme und Entlassung; 4) Klasseneintheilung; 5) Verkeilung der Lehrgegenstände; 6) Stundenplan; 7) Lehrmittel; 8) Klassenziel; 9) Prüfungen; 10) Schulferien; 11) Beaufsichtigung der Religionsschule und endlich 12) Schulkonferenzen. Die Lehrgegenstände und die Vertheilung derselben nach den einzelnen Klassen, wie auch die Anzahl der Unterrichtsstunden ergeben sich uns aus dem wöchentlichen Stundenplan, weshalb wir denselben hier vollständig miltheilen. III. Klasse (aus Knaben und Mädchen inkl. 9—10 Jahren). Hebräisch Lesen.......... 2 St. Biblische Erzählung ...... . . 1 - 3 St. II. Klasse (aus Knaben und Mädchen von inkl. 11—12 Jahren). Religion ............ 2 St. Biblisch-jüdische Geschichte nebst biblischer Geographie * ..2 - Hebräisch Lesen und Uebersetzen .... 1 - Gesang (gemeinschaftlich mit der erstewKlasse) 1 - Bibelkunde und Grammatik. . . . . . 2 - 8 St. I. Klasse - (aus Knaben und Mädchen von inkl. 13—14 Jahren). Religion. 2 St. Biblische und jüdische Geschichte .... 1 - Hebräisch Uebersetzen ..1 - Bibelkenntniß und Grammatik ..... 2 - Gesang (mit der zweiten Klasse gemeinschaftlich) 1 - 7 St. Was wir in diesem Stundenplan auszusetzen haben, ist, daß in der I. und II. Klasse nur wenig Stunden auf das Hebräische verwendet werden. Denn unmöglich wird der Knabe, während eines Zeitraumes von 4 Jahren (denn der hebräische Unterricht in der III. Klasse kann hierbei nicht in Betracht kommen, weil er sich nur auf das Hebräisch Lesen beschränkt und also nur ein rein mechanischer ist) bei einem dreistündigen wöchentlichen Unterrichte das ihm vorgesteckte Klassenziel in diesem Gegenstände, nämlich „Verstänbniß des Inhalts der täglichen Sabbat- und Festgebete (?, wahrscheinlich: der täglichen, Sabbat- und Fest- Gebete!), so wie hinreichende Bekanntschaft mit der eingeführten Liturgie, als auch Verständniß der Bibel in der Ursprache und Kenntniß der hebräischen Grammatik nach Maßgabe der zu Grunde gelegten Lehrbücher" bei - seiner Entlassung erreicht haben. Daß überhaupt auf das hebräische Element des Religionsunterrichtes kein bedeutendes Gewicht gelegt wird, geht gleich aus der Klausel in §. 1 hervor, wo es heißt: „Mädchen können auf den Wunsch ihrer Eltern resp. Vormünder vom Unterrichte im Hebräischen dispensirt werden."*) Die zum Gebrauche für die Jugend bestimmten Schulbücher sind: A. für die III. Klaffe: 1) eine hebräische Lesefibel; 2) das württembergische Spruchbuch und 3) Flöhinger's biblische Erzählungen. B. für die II. und I. Klasse: 1) ein hebräisches Gebetbuch nebst Uebersetzung; 2) Flehinger's größere biblische Geschichte oder Büdinger's Bibel; 3) Elkan's Leitfaden der israelitischen Geschichte; 4) Gans' Landkunde von Palästina; 5) Glaubens- und Pflichtenlehre von Herxheimer; 6) das württembergische israelitische Gesangbuch; 7) ein hebräischer Pentateuch und 8) . Mannheimer's hebräische Grammatik; beide Letztere jedoch nur für Knaben. Von diesen Schulbüchern ist ein Exemplar für die Schule, wie auch noch außerdem die Zunz'sche oder Herxheimer's Bibelübersetzung, eine hebräische Wand-. *) Der zweite Theil dieses Satzes: „müssen jedoch jedenfalls das Schema Israel und die Keduscha in hebräischer Sprache verstehen lernen" scheint uns ein Widerspruch des erstem zu sein. Auf welche Weise sollen sie genannte Gebetstücke verstehen lernen? Etwa ohne darin unterrichtet zu werden? Und warum gerade die Keduscha verstehen lernen? Ist nicht das Alenu oder Adon Olam der religiösen Denkweise der Gegenwart angemessener als das Matai timloch b'zijon?

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