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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-07-03 · Heft 28 (3.7.1848) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 28 (3.7.1848)
Date
1848-07-03
Page
Seite 401 (sequence 5)
Language
German
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denheit entschlossen, die Rechte des Staates gegenüber der Kirche zu wahren, solchem fanatischen Treiben mit allen ihr durch das'Gesetz zu Gebot stehenden Mitteln entgegenzutreten, und in den Synagogen Nichts zuzulaffenwas ebenso sehr-mit den echten Grundsätzen der israelitischen Religion als mit den bestehenden Gesetzen und Vorschriften im Widerspruch steht. Es haben daher Rabbinen, Vorsänger und Kirchenvorsteher mit aller Strenge darüber zu wachen, daß bei. der Abhaltung des Gottesdienstes die, Vorschrift der Synagogenordnung pünktlich eingehalten werde, und keine Gebete zu gestatten, deren öffentlicher Vortrag untersagt ist. Sämmtliche Kirchendiener und Kirchenvorsteher werden hiermit für die. Beobachtung dieser Vorschrift verantwortlich gemacht und diejenigen, welche, sei es aus Gleichgiltigkeit oder Nachlässigkeit, sei es aus allzugroßer Nachgiebigkeit diese außer Acht lassen und mit Hintansetzung ihrer Pflicht sich dem Gottesdienst entziehen, werden von der israelitischen Oberkirchenbehörde zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden, die unter Umstanden in der Entlassung vom Amte bestehen kann. Einzelne Genossen der Gemeinden, welche durch lautes Sprechen solcher Gebete die Ruhe und Ordnung in der Synagoge stören, sind zum ersten Male von dem Kirchenvorsteheramte zu bestrafen, im Wiederholungsfälle dem königl. Oberamt zur Bestrafung anzuzeigen, Letzteres, die Anzeige an das Bezirksamt, hat von Seite des Kirchenvorsteheramts allsogleich und ohne allen- Verzug zu geschehen. Wenn von Vielen, von der Masse, die Ruhe und Ordnung des Gottesdienstes durch lautes Hersagen solcher Gebete gestört wird, so ist sofort bei dem königl. Oberamte Anzeige zu machen, in welchem letztem Falle von'der geschehenen Anzeige bei dem königl. Oberamt zugleich mit Anfügung des an das königl. Bezirkspolizeiamt gerichteten Berichts, hierher Nachricht zu geben ist. Vorstehender Erlaß ist am Sabbat nach dem Einlauf, und zwar am Vorabend vor dem 12^2 in sämmtlichen Synagogen des Rabbinats bekannt zu machen, und man sieht binnen vier Wochen einem Bericht des Rabbinen darüber entgegen, wie die Vorschriften der Synagogenordnung im Rabbinatsbezirke beobachtet werden. Stuttgart, den 22. Mai 1848. Steinhardt." < Karlsruhe, 31. Mai. (Privatmitth.) Ich gestatte mir, Ihnen ein . Exemplar'des von dem großherzoglich badischen Oberrathe der Israeliten angeordneten Gebets für den segensreichen Erfolg der deutschen Reichsversammlung in allen Synagogen des Landes zu übersenden, mit dem Ersuchen, solches ganz oder theilweise in die A. Z. d. Iud. aufzunehmm. Nach einem angemessenen allgemeinen Eingang lautet es: „Deine Allgüte hat stets , gewaltet über unserm biedern deutschen Volke. Du hast es begabt mit dem reichen Segen Deines Geistes von oben, daß es zum Lichte der Wissenschaft und zur Leuchte der Gesittung wurde für alle Völker;- Du hast es begabt mit dem reichen Segen des Bodens von unten und mit den Früchten seines Fleißes und seiner Thatigkeit. Der Muth, die Tapferkeit und der Edelsinn seiner Söhne hat sich Ruhm erworben bei allen Völkern. So bestrahle auch, 0 Herr! mit der Sonne .Deiner Huld den großen Tag, welcher über unserm theuern Gesammtvaterlande aufgegangen, daß sie. Genesung bringe nach allen Richtungen; den.Tag da seine auserkohrenen Söhne aus allell Stämmen von allen Enden versammelt sind,. um den. Grundstein. zu der deutschen Reichsverfassung zu legen. Friede, Friede! mögest Du sprechen dem Fernen und dem Nahen! und dann wird Heil kommen. Es möge Dein Geist auf dieser ehrwürdigen Versammlung ruhen, der Geist der Einsicht und Weisheit, .der Geist, des Raths .un.d der.Stärke, der Gerechtigkeit, Liebe und Versöhnung, der Geist der Erkenntniß und Furcht des Herrn. Möge Deine Huld über .ihr walten und. ihr großes Werk befestigen, denn, all unser Thun gelinget nur durch. Dich. Wie die Erde nun ihre. Pflanzen treibt und wie der Garten aufsproffen laßt seinen Samen, so möge auch aufsprossen durch jene erhabene.Schöpfung Heil und Ruhm für unser großes Vaterland, daß es in seiner Herrlichkeit. dastehe gegenüber, allen Völkern. Ein Bund der Eintracht und des Zusammenwirkens umschlinge alle seine. Bruderstämme, ein Band der Liebe alle seine Kinder, jedes Standes und Bekenntnisses, gleichwie ein gleiches Gesetz sie vereinigt. Durch die Gesammtkraft des großen deutschen Volks mögen neue Quellen des Wohlstandes sich öffnen und frisches Leben und Gedeihen jedem einzelnen Stamme Zuströmen. Der Kleine werde dadurch zu Tausenden und' der minder Mächtige zm einem mächtigen Volke. Der Herr verleihemnserm großemdeutschen Vater-

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