Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-26 · Heft 27 (26.6.1848) · p. Seite 394

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 27 (26.6.1848)
Date
1848-06-26
Page
Seite 394 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225579--09487-3237749
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

394 1) Freiheit des Bekenntnisses, vorbehaltlich der Bestrafung der Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, so wie vorbehaltlich aller staatsbürgerlichen Pflichten. Einer Anerkennung des Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. Für die Bekenner aller Religionen Gleichheit vor dem Gesetze. Es ist ausdrücklich die Bildung neuer Religionsgesellschaften gestattet. (Das Verhaltniß von Kirche und Staat betreffend.) Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Die Zivilehe ist ausdrücklich aufzunehmen. 6). Jeder Deutsche ist in Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbung von Grundeigenthum, Gewerbebetrieb, Ausübung von Kunst und Wissenschaft, Gemeindebürgerrecht an jedem Orte außerhalb seines Staates den Angehörigen eines andern Ortes in dem betreffenden Staate gleichgestellt, bis demnächst durch die Reichsgesetzbung ein gleichmäßiges (allgemein deutsches) Prinzip für diese Rechte aufgestellt werden wird. Jeder Deutsche ist Staatsbürger in Deutschland; als Solcher kann er die politischen Rechte in jedem deutschen Einzelstaate, wo er seine feste Wohnung hat, ausüben. Die Aufnahme in den Staatsverband eines deutschen Landes darf keinem unbescholtenen Deutschen geweigert werden. 13) Gleichheit vor dem Gesetz. (Alle Deutschen sind gleich vor dem Gesetz.) Ein persönlich privilegirter Gerichtsstand soll nicht mehr besteben. Gleichheck in Bezug auf die Fähigkeit zu allen öffentlichen Aemkern. Gleichheit in Bezug auf Wehrpflicht. Gleichheit der Besteuerung sowol für Personen als für Sachen. Kein Stand als Solcher kann politische Vorrechte besitzen. Die im Privatrevt begründeten Vorrechte einzelner Stände hören auf. Prag, 15. Juni. (Privatmitth ) Die Schreckenstage. von denen Ihnen die öffentlichen Blätter Kunde gebracht, sind noch nicht vorüber. Wir leben der Ueberzeugung, daß dieser Kampf, der ein Kampf der slawischen und deutschen Nationalitäten ist, ein weitgreifender werden wird, und daß uns die trübste, schrecklichste Zukunft bevorsteht. Bis jetzt hat die deutsche Nation die slawische beherrscht, aber das deutsche Regiment war durch das fluchwürdige Metternich'sche System ein Regiment der Unterdrückung, der Despotie. Was Wunder, daß der Slawe deutsch und despotisch für einerlei halt, und - nicht daran glauben will , daß in Zukunft deutsch und frei denselben Sinn haben werde. Jetzt will nun der Slawe Herr sein, Und da er hier zu Lande an Zahl der bedeutendere ist, und da der Deutsche sehr eingeschüchtert und wiederum in Folge des gestürzten Systems schlaff geworden, und noch nicht weiß, für wen und um was er kämpfen soll, so ist es bis jetzt allein das Militär, welches den Slawen bekämpft, und der deutsche Bürger hält sich passiv, wenn er nicht gar, was einzeln der Fall ist, ebenfalls gegen das Militär streitet und mit dem Slawen sich verbindet. Auf diese Weise, wenn die Sache durch die Wiener nicht bald, eine andre Wendung bekömmt, kann auch das Militär nicht lange die Oberhand behalten. Wir in der Judenstadt haben uns wacker verrammelt, was bei den engen Straßen leicht war. Der Kampf wird sich nicht hierherziehen, da wir Niemanden bekämpfen, sondern uns nur vertheidigen und vor einem Handstreich schützen wollen. Daher haben sich auch viele Adlige und Kreuzherren in die Judenstadt geflüchtet. Gott gebe bald Ruhe und Versöhnung! Wer glaubte, solche Schrecken noch erleben zu müssen! Ungarn. Pesth, 6. Juni. Der Minister des Innern theilt ein ausführliches Verzeichniß der für die Bedürfnisse des Vaterlandes gespendeten Gaben mit, die bis jetzt nach Briefen und Meldungen bekannt sind. So haben die pesther Israeliten folgende Spenden überreicht: 1) 50.000 fl. K. M. als Anleihe, unter den bekannt gemachte Bedingungen auf ein Jahr. 2) Als Anleihe auf ebenso lange Zeit, das Silber des pesther israelitischen heiligen Vereins, im Gewichte von 1093 Loth. 3) Als Anleihe auf ein Jahr das Silber der pesther israelitischen Bethäuser, im Gewichte von 856 Loth. Polen. Warschau, im Juni. Neuerdings sind auf Befehl des Fürsten Paskewitsch viele Deutsche und Juden aus der Stadt verwiesen worden, weil man in denselben gefährliche Elemente erblickt und voraussetzt, daß sie. bei irgend einem entstehenden Kampfe sich nicht russenfreundlich -benehmen würden. Im Mürz

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.