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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-26 · Heft 27 (26.6.1848) · p. Seite 393

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 27 (26.6.1848)
Date
1848-06-26
Page
Seite 393 (sequence 9)
Language
German
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398 zerschnitten werden.— Deshalb steht unsre Ueberzeugung fest, daß zum Wohle des ganzen Vaterlandes einer jeden Kirche ihre volle Selbstständigkeit zu gewähren, und ihre Unabhängigkeit vom Staate zu erklären sei. Der Staat muß hiefür nur Bürger anerkennen, um ihnen, ohne sie vorher über ihren Katechismus zu examiniren, seine Würden verleihen und seine Bürden auferlegen. Ebenso wie es heute zu Lage nichts Religiöses, in der Politik geben kann, so soll es auch nichts Politisches mehr in der Religion geben. Eine jede Kirche aber möge sich nach ihrer Individualität in freiester Konkurrenz mit allen übrigen entfalten, ohne andern Schutz des Staates, als den ein jeder Verein in Anspruch nehmen darf, weil schon der Einzelne dazu berechtigt ist, und ohne andere Behinderung, als der auch der Einzelne in strafrechtlicher Beziehung, unterworfen bleiben muß. Die hohe deutsche Nationalversammlung, welcher hie Aufgabe gesetzt ist, ein freies, einiges und starkes Deutschland herzustellen, wird darum zur Erreichung dieses hohen Zieles, wie wir wünschen und fest vertrauen, neben der absolut freien Ausübung aller religiösen Kulte auch die Unabhängigkeit all-erKirchen vomStaate in das zu erlassende Reichsgrundgesetz aufnehmen und mit allen Konsequenzen auf das Bestimmteste aussprechen und gewährleisten. . Als solche Konsequenzen bezeichnen wir 1) daß die bürgerlichen und politischen Rechte jedes Einzelnen unabhängig seien von seinem religiösen Bekenntnisse; 2) daß alle.. Konfessionen der gleichen Freiheit und des gleichen Schutzes genießen; 3) daß jede Konfession in ihren kirchlichen und religiösen Angelegenheiten, insbesondere in ihrer Lehre, in ihrem Kultus, iy ihrer Disziplin, in ihrer Verfassung und in Bildung und Anstellung , ihrer Geistlichen frei und unabhängig sei; 4) daß der Staat sich nie und unter keinem Vorwände in die kirchlichen und religiösen Angelegenheiten irgend einer Konfession einmische; 5) daß die Verordnungen und Erlasse der kirchlichen “ Behörden aller Konfessionen keiner vorgängigen , Scaatszensur unterliegen; 6) daß das freie Bersammlungs- und Vereinsrecht auch auf dem religiösen Gebiete für alle Konfessionen gelte; 7) daß etwanige Rechtsverletzungen, deren sich einzelne Kirchendiener und Glieder einer Konfession schuldige machen, durch ordentliche Gerichte und nach den allgemeinen Gesetzen abgeurtheilt-werden. 8) daß jede Konfession das Recht habe, Vermögen zu erwerben und es frei und selbstständig .zu.verwalten; ... 9) daß alle bestehenden und wohlerworbenen Eigenthumsrechte der einzelnen Konfessionen unantastbar seien; . i ,; 10) daß aller Zwang zum Besuche bestimmter Unterrichtsanstalten, und alle Beschränkung der Eltern in Betreff der religiösen Erziehung ihrer Kinder aufhöre. Hohe Nationalversammlung! Nur dann, wenn der Grundsatz der unbedingtesten Religionsfreiheit und kirchlichen Unabhängigkeit in gleicher Weise für alle Konfessionen klar, bestimmt und mit allen seinen Folgerungen in dem Nationalgrundsatze'proklamirt wird und die entgegenstehenden Verordnungen der einzelnen Staaten für aufgehoben und null und nichtig erklärt werden, nur dann glauben wir an die völlige Wiedergeburt unsers deutschen Vaterlandes und an die Möglichkeit seiner Freiheit, Einigkeit und Stärke. ' Hochachtungsvoll verharret Fulda, den 13. Zuni 1848. . Die Volksversammlung zu Fulda, für dieselbe der Volksrath." '■ Hannover, 16. Juni. Die erste Kammer stimmte heute bei dritter Berathung des §. 32 (Glaubensfreiheit) für einen Verbefferungsantrag des Abts zu Loccum, dessen wesentliche Abweichung von dem Beschlüsse zweiter Kammer darin besteht, daß er die politische und bürgerliche Gleichberechtigung der Nichtchristen von dem Nachweis abhängig macht, daß ihre Glaubenssätze mit den Anforderungen.des christlichen Staates nicht im Widerspruch stehen. Daneben soll im Begleitschreiben die Regierung ermächtigt werVeU, den Juden, Falls sie diesen Nachweis liefern oder schon geliefert haben sollten, die politischen und bürgerlichen Rechte beizu legen. (G. M. Z.) Frankfurt am Main, 17. Juni.. . Der Entwurf deutscher Volksrechte, welcher einem Reichstagsausschusse zur. Bearbeitung vorliegt, ist nun. von diesem Ausschüsse bexathen und beschlossen. Wir. heben folgende Punkte, hervorr -; ir 27*

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