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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-26 · Heft 27 (26.6.1848) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 27 (26.6.1848)
Date
1848-06-26
Page
Seite 392 (sequence 8)
Language
German
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392 aller Orten in die inneren Angelegenheiten der Konfessionen eingemischt. Unter, dem Titel des Schutz- und Oberaufsichtsrechtes des Staates haben die Regierungen in den einzelnen Ländern sich die willkürlichsten Eingriffe und Verletzungen erlaubt. Sie haben den freien Verkehr innerhalb der Kirche gehindert, die Versammlung kirchlicher. Vorsteher zur Ordnung religiöser Angelegenheiten beschränkt, die Freiheit der Rede und des Unterrichtes einer Zensur unterworfen. Sie haben über die kirchlichen Bildungsanstalten und über die Wahl und Bestellung der Kirchendiener, wie über Staatsämter nach Willkür verfügt und Geistliche bestraft, wenn sie genau nach den Grundsätzen ihrer Religion handelten, dagegen andere, die wegen rein geistlicher Vergehen von den zuständigen Behörden zur Verantwortung gezogen wurden, in Schutz genommen. Sie haben sich zu Gebietern über die religiöse Erziehung der Kinder aufgeworfen und durch intolerante Verordnungen einen unerhörten Gewissenszwang und die gehässigste, durch Nichts zu rechtfertigendeSchmälerung der elterlichen Gewalt geübt. Sie haben sogar nicht selten, gleich den bizantinischen Kaisern, durch Armeebefehle und Kabinetsordern über die Dogmen zu entscheiden, und den Kultus vorzuschreiben sich angemaßt. Das Alles ist geschehen, unter dem Titel des Schutz- und Oberaufsichtsrechtes, des Staates zum Nachtheil der schon im natürlichen Rechte begründeten und so oft verheißenen Glaubens- und Gewissensfreiheit; und so ist, was Schutz, sein sollte, den Konfessionen nur zum Hemmniß und schweren Druck geworden, und zahllos sind die Klagen und Beschwerden über religiöse Beengung in allen Gauen des deutschen Landes. Die hohe deutsche Nationalversammlung hat den Beruf, dafür zu sorgen, daß diesen Beschwerden über religiösen Druck von Seiten der Staatsgewalt abgeholfen und sür alle Zukunft vorgebcugt und die wiederholt und erst jüngst noch feierlichst zugesichterte Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit endlich in vollstem Maaße zur Wahrheit werde, und wir haben das Vertrauen zu.ihrer Weisheit und Gerechtigkeit, daß sie die unbedingteste religiöse Freiheit aller Konfessionen in das Neichsgrundgesetz aufnehmen werde, denn die Bekenner der verschiedenen Konfessionen werden sich nur dann wahrhaft frei fühlen, wenn keine vor.der andern einen Vorzug hat, wenn alle ohne Unterschied der gleichen Freiheit theilhaftig. werden, und wenn die Gesammtheit ihrer Lehrer, ihr Gottesdienst, ihr Unterrichtihre Disziplin, ihre innere Verwaltung und heiligen Handlungen keiner Hemmung und Bevormundung durch Eingriffe der Staatsgewalt mehr unterliegen können. Der letzte Ausdruck darinnen alles dessen, wohin unsre Zeit in religiöser Beziehung strebt, und wohin sie gelangen wird und nach unsrer Ueberzeugung zum Heile Deutschlands gelangen muß, ist die Trennung und Unabhängigkeit der Kirche , vom Staate. ^Solange diese Trennung nicht ausgesprochen ist, wird es nicht zu verhindern sein, daß die Staatsgewalt vermöge der von ihr beanspruchten Schutz- und Hoheitsrechte die religiöse Freiheit beeinträchtigt und selbst die liberalsten Bestimmungen des Nationalgrundgesetzes illusorisch macht. Solange diese Trennung nicht ausgesprochen ist, wird auch der Friede zwischen Kirche und Staat und die Einigkeit unter den verschiedenen Konfessionen nie und nimmer erzielt werden können, und eine Folge davon wird sein, daß Deutschland zerrissen im Innern und schwach nach außen bleibt, denn so lange die Kirche, wie bisher, unter der Vormundschaft und dem beschränkenden Einflüsse des Staates steht, können katholische Regierungen, die Protestanten unter ihren Unterthanen zählen, diesen die in Anspruch genommenen Rechte nicht gewähren, ohne sich den Verdacht der Verletzung des der katholischen Kirche schuldigen Schutzes zuzuziehen, und hinwiederum können sie der katholischen Kirche den Schutz, wozu sie verpflichtet sind, nicht geben, ohne den Argwohn ihrer protestantischen Unterthanen wegen vermeinter oder wirklicher Beeinträchtigung zu verfallen. Protestantische Regierungen, den Schutzbrief über die katholische Kirche in der Hand, werden sich stets dem Verdachte aussetzen, daß sie die Absicht hätten, ihre katholischen Unterthanen zu protestantisiren; katholische Regierungen, — daß sie aus der Kirche eine- Art Filialanstalt ihres Polizeidepartements, eine geistespolizeiliche Staatsanstalt, zu machen trachteten. Und wenn dann die weltlichen Beamten, wie sich aus den bisherigen Erfahrungen auch für die Zukunft vermuthen läßt, fortfahren werden, die Kirche in allen Verwaltungsformen einem ununterbrochenen offiziellen'Mißtrauen zu unterwerfen, so wird der Chikanen, der Kollisionen und Rechtsverletzungen. kein Ende - sein und weder die religiöse-Freiheit, noch diedeutsche Einigkeit wird zu Stande kommen, ja selbst.dem Patriotismus und dem Vertrauen zur Landesregierung der Nerv

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