Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 26 (19.6.1848)
- Date
- 1848-06-19
- Page
- Seite 379 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225578--09471-3237732- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
879 des Gesetzes und der Konstitution muß jeder Unterthan zu Allem gelangen können und es kann Niemand von irgend einem Rechte deshalb ausgeschlossen sein, weil er zufällig ein Gewissen hat, an das er sich in Dingen des Glaubens wendet. Das Parlament wird fortfahren, christlich zu sein, wenn es auch den Juden Gerechtigkeit angedeihen läßt." . London, 8. Juni. Das Ministerium hat nun klar gemacht, auf welche Weise es in der Judenfrage verfahren wolle. In der Sitzung des Unterhauses vom 2. Juni trat Lord John Rüssel auf, und zeigte an, daß er den nächsten Montag eine Bill einzubringen gesonnen sei, die Form des Eides zu verändern, welcher von den Mitgliedern, bevor sie ihren Sitz im Parlament einnehmen, gefordert wird. (Hört, hört!) — Wirklich geschah dies auch in der. Sitzung vom 5. Zuerst stand der Erzfeind Sir R. Jnglis auf, und sagte: Es sei die Notiz in der Tagesordnung, daß eine Bill über Veränderung des Parlamentseides eingebracht werden würde. Dies sei schon von Wichtigkeit, wenn ein Privatglied des Parlaments sie einbrächte, um wie viel mehr wenn ein Mitglied der Regierung, und ganz besonders wenn das Haupt der Regierung sie einbringt. (Hö.rt, hört!) Da nun bereits die Tage der Woche von vorliegenden Gegenständen besetzt wären, so ersucht er den edeln Lord, der dieses Element der Spaltung (!) zu den Diskussionen des Hauses gefügt hat, zu bestimmen, an welchem Tage nach Pfingsten er diese neue Judenbill emzubrmgen gedenke, nachdem er mit der vorigen eine Niederlage erlitten? Lord John Rüssel erwiderte: Er habe eingesehen, daß er die Bill gehörig vor das Gesammtkommitee des Hauses bringen müsse, was er am 27. h. thun wolle. Der ehrenwerthe Baronet sollte sich erinnern, daß er (Rüssel) im vorigen Jahre schon eine solche allgemeine Bill habe einbringen wollen, und daß er nur vorgezogen, die auf die Juden allein bezügliche Bill einzubringen. Nur müsse der ehrenwerthe Baronet nicht annehmen, daß er (Ruffel) eine Niederlage mit der Judenbill erlitten, da er doch eine beträchtliche Majorität des Unterhauses dafür gehabt. Er denke, den Eid einfacher zu machen, so daß .alle Anterthanen Ihrer Majestät ihn leisten könnten. Sir R. Jnglis frug hierauf, ob der Lord unter „allen" auch Mohamedaner, Heiden und Juden so gut wie Christen verstehe? Lord Rüssel antwortete, daß seine Maßregel sich auf alle naturalisirte Unterthanen Ihrer Majestät erstrecke, er aber nicht wisse, daß Mohamedaner oder Heiden im Lande wären. Galizien. Brody, 26. Mai. Die A. D. Z... widerlegt die in No. 24 gegebenen Bemerkungen über die Fortdauer der Judensteuern in Galizien auf folgende Weise: „Wenn auch mit der Konstitution die Glaubensfreiheit und gleiche Besteuerung aller Staatsbürger garantirt ist, so kann noch jetzt keineswegs gefolgert werden, daß die Entrichtung und Einhebung der Judensteuern ungesetzmaßig sei, vielweniger kann die konsequente und strenge Verfügung des Kreisvorstehers als eine dem Geiste der Konstitution zuwidere Maßregel angesehen, werden. — Daß die Judensteuern aufhören müssen, bedarf keines besondern Beweises; doch wäre es voreilig, schon jetzt die gänzliche Aufhebung zu verlangen. Sie.bilden einen namhaften Ertrag des Staatseinkommens, sind im Staatsvoranschlage ausgenommen, der Abfall derselben ohne Ersatz auf andern? Wege müßte im Staatshaushalte eine nicht geringe Verlegenheit herbeiführen. — Die Aufgabe desersten Reichstages wird es sein, die Steuern nach dem Maße der Nothwendigkeit zu regeln, und sie lediglich nach den Grundsätzen der Konstitution zu bewilligen. — Dies haben unsere keinesfalls den richtigen Takt verlierenden Israeliten wohl begriffen, und entrichten diese allerdings hart bedrückenden Steuern, trotz den Zeitkalamitäten und trotz den Aufreizuugen willig und unverdrossen. Unsere Stadt entbehrt gegenwärtig allen Verkehr, und eine harte Prüfung steht ihr bevor." Man wird diese Vertheidigung der Judensteuern höchst inkonsequent und an völliger Halbheit leidend finden. Diese Judensteuern betreffen die unentbehrlichsten Lebensmittel, wie das Fleisch, drücken also den ärmsten Juden am Meisten. Wenn der Bauer durch dieRobothen niedergebeugt wurde, so ist dasselbe mit den Juden durch diese besonderen Steuern der Fall. Den Bauer hat man sofort erleichtert, der Jude — kann warten, und nach geraumer Zeit, wenn das Land wieder beruhigt ist, wird man es gar nicht für nothwendig halten, dem Juden seine Religionssteuer abzunehmen. Allerdings ist es ein greller Widerspruch, daß die Glaubensfreiheit gesetzlich ausgesprochen ist, und man gesetzlich die Glaubenssteuern forterhebt.