Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 26 (19.6.1848)
- Date
- 1848-06-19
- Page
- Seite 376 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225578--09468-3237729- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
376 fessionen die Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe!" eingeführt worden. (Dies ist das Einzige, was die Ereignisse der neuesten Zeit in dieser „freien" Stadt für die Israeliten bewirkt hat. Daß dies noch verwilligt wurde, ist freilich erklärlich, denn es handelte sich allein um eine Formel, nicht aber um das Zugeständniß eines bürgerlichen Rechtes. Red. d. A. Z. d. Jud.) Frankfurt am Main, 10. Juni. (Privatmitth.) Ich freue mich, Ihnen die Mittheilung machen zu können, daß die in meiner Schrift v. Juni v. I. über den Eid more juäsieo angestrebte Gleichstellung unserer Glaubensgenossen mit den übrigen Staatsangehörigen, in Betreff des Eides, durch ein gestern er-' laffenes Gesetz*) des hiesigen Senats vollkommen im Sinne der gestellten Anträge ist gewahrt worden. Ja, man hat, was viel sagen will, ein Stück der früheren christlichen Eidesformel (nämlich nach dem Passus „so wahr mir Gott helfe" die Worte „und sein heiliges Evangelium") hinweggelassen, um die Eidesformel als eine für alle Konfessionen gleiche gestalten zu können. Alle Formalitäten find in Wegfall gekommen. Der kränkende Art. 39. unserer Proz.-Drdn., nach welchem bei Sachen unter dem Betrage von 25 Gulden, Christen - auf ihr Handge/ löbniß geglaubt wurde, Juden aber förmlich schwören mußten, hat diese seine Ausnahmsbegründung verloren. Der Art. 40. der Proz.-Drdn., welcher die Ausnahmsgesetze des Judeneides mit den verletzenden Worten begleitete, „daß Nichts vorfalle, was nach jüd. Sitte, Gesetz und Gebrauch die Handlung als minder verbindlich für den Schwörenden darstellen könnte," ist aufgehoben. Das Eingangs erwähnte Gesetz ist in unserer gesetzgebenden Versammlung einstimmig angenommen worden. So gebührt denn unserer Vaterstadt der Ruhm, als die erste in Deutschland den Eid *) Das Gesetz lautet: §. 1. Bei Ableistung von Eiden soll inskünstige allgemein die Formel: „ich schwöre, daß ..... so wahr mir Gott helfe" ohne weitern Zusatz gebraucht werden. §. 2. Bei Eiden, welche von Israeliten abzuleisten sind, finden keine weiteren und keine anderen Förmlichkeiten statt als diejenigen, welche auch für Christen zur Anwendung kommen. §. 3. Der Art. 39. der Gerichtsordnung v. 30. Dezember 1819 ist auf die Bekenner des christlichen Glaubens ferner nicht beschränkt. §. 4. Der Art. 40 der erwähnten Gerichtsordnung ist aufgehoben. more .juäaieo gänzlich mit aller und jeder Ausnahme fortgeschafft zu haben. Wieder also ist ein Stück Zopf weg, das im vorigen Jahre noch;' keine Aussicht gab, so gründlich weggeputzt zu werden. - Hoffentlich werden die anderen Stücke bald Nachfolgen. . Leopold Stein, Rabbiner. München, 10. Juni. (Privatmitth.) Als unser König den Landtag eröffnete, sagte er auch: „später würde die Regierung Vorschläge zur Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten machen." Dieses königliche Wort ist in Erfüllung gegangen, nämlich das Wörtchen „später." Dieses Wörtchen „später" heißt nämlich nach richtiger Deutung „jetzt noch nicht." Und wer kann nun behaupten, daß das königliche Wort nicht treu und gewissenhaft erfüllt worden, da wirklich „jetzt noch nicht" diese Vorschläge gemacht worden sind und die Ständekammern geschloffen würden, ohne daß jener Vorschläge je wieder gedacht ward? Also „später." Wann dieses „später" eintreten werde? Wer wird so unbescheiden sein, dies zu fragen? Die Antwort liegt ja schon vor, nämlich: „später!" Dieses Wort gilt morgen wie heute, und w'enn wieder ein Landtag eröffnet und geschlossen sein wird, kann man ohne Unwahrheit immer noch sagen : „später!" Niemand könnte aber sagen, das „später" möchte „zu spät" werden. Der Baier sagt: haben die Juden anderthalb Jahrtausende gewartet, kommt es auf ein Jahrhundertchen mehr nicht an; für die Juden kommt es niemals „zu spät," denn die Juden bleiben'Halter immer und ewig; einer Ewigkeit kommt es auf ein Jahrhundert nicht an. Grausamer Scherz, der so vielen bittern Ernst enthält! Aus Tyrol, im Juni. (Privatmitth.) Die Unduldsamkeit hat stets auf den Alpen gewohnt. Dieser große Gebirgsstock Europa's scheint der letzte Anhalt für religiösen Fanatismus zu sein. In der Schweiz ist das Blut noch nicht vertrocknet, das im Kampfe der protestantischen und katholischen Kantone geflossen. In Tyrol und - Steyermark duldet man keine Akatholiken, und wie die Salzburger im 17ten, mußten die Zillerthaler im 19ten Jahrhundert des Glaubens wegen ihre Heimath verlassen. Was Wunder, daß man ebenso gegen die Juden verfuhr und verfährt. Neuerlichst spielt wiederso ein Austreibestückchen in Botzen und Brixen gegen ein großartiges