Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-12 · Heft 25 (12.6.1848) · p. Seite 363

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 25 (12.6.1848)
Date
1848-06-12
Page
Seite 363 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225577--09454-3237714
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

363 Merkwürdig war es zu hören, wie gerade wieder der philosophische Staatsrathspräsident Druey von Waadt gegen die vollkommene Kultusfteiheit auftrat. Vom Züricherfee, 30. Mai. (K. Z.) „Alle Schweizer, die einer der christlichen Konfessionen angehören, haben das Recht der freien Niederlassung in der ganzen Schweiz"; vergebens kämpfte Schwyz und Appenzell i. Rh. im Geiste der alten Engherzigkeit und Beschränktheit gegen die freie Niederlassung überhaupt; allein ebenso vergebens suchte Aargau, von Genf, Waadt, Bern und Neuenburg unterstützt, auch den im Aargau verbürgerten Juden jenes Recht zu verschaffen; „das Volk sei gegen die Juden, dieselben feien eine Geißel für die Bevölkerung", und ähnliche Gemeinplätze siegten über Gerechtigkeit und Humanität. „Die freie Ausübung der anerkannten christlichen Konfessionen ist in der ganzen Eidgenossenschaft gewährleistet"; das „liberale" Solothurn findet eine solche Bestimmung für zu extrem; das eben so „liberale" Appenzell a. Rh. stimmt dem bei, jedoch nicht aus Intoleranz, sondern aus „historischer Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse"; Genf, Bern, Schaffhausen, Aargau reden vergebens völliger Glaubensfreiheit das Wort; Waadt deduzirt siegreich, sosehr es auch der innern Glaubensfreiheit huldige, so könne die äußere Ausübung derselben doch nicht unbeschränkt sein, sie sei dieses auch weder in England, noch in Nordamerika. Daß die Schweiz auf dem besten Wege ist, in manchen Beziehungen das letzte Glied unter den zivilisirten Staaten einzunehmen, das kümmert die schweizerische Presse wenig. Korrespondenz. Die Geschichte des jüdischen Schulwesens. Bon Emanuel Hecht. (Fortsetzung.) e) Anstellung. Die geringe Ansicht und Forderung von der Schule lassen erwarten, daß es bei der Wahl eines Lehrers nicht so rigoros herging. Nichts war leichter und geringfügiger als die Aufnahme desselben. Die Wahl ging von der Gemeinde aus und da war es ganz natürlich, daß man auf Aeußerlichkekten und Nebensachen das Hauptgewicht legte. War die Persönlichkeit einnehmend, besaß der Konkurrent, eine strotzende Gesundheit, eine ansehnliche Leibesgestalt, so hatte er schon große Hoffnungen; konnte er einige Sätzchen aus einem hebräischen Werke passend oder unpassend anbringen, besaß er die Kunst, die gaffende Menge mit einigen Bonmots zu unterhalten, so hatte er schon dreiviertel gewonnenes Spiel, hatte er endlich noch die Gabe, gleich seinem Namensvetter— zu brüllen, als gelte es Jericho zum zweiten Male zu stürzen, so war sicher sein Loos in's Liebliche gefallen. Nur eine harte Nuß hatte ec zu beißen, am Sabbate nämlich einen Bibelabschnitt mit Raschi zu lernen, gewöhnlich nur die erste, die der Suplikant sich vorher gehörig eintrichterte, oder aus einem hebräischen Werke Etwas vorzutragen und den fabbatlichen Toratheil zu lesen. Verstanden nun die Gemeindeglkeder, dies war nicht selten, kein Hebräisch, so wurde denselben leicht ein % für ein U vorgemacht; zählte aber ein Lamdan zu ihr, so suchte sich das seiner Unwissenheit bewußte Subjekt durch Kriecherei, Aeußerungen von Lernbegierde die Gunst seines Examinators zu erwerben und die Annahme blieb nicht lange zweifelhaft. Die Hauptsache blieb immer eine polnische Melodie, und richtiges Vorlesen der JS'ilö. Auf solche Weise wurde die vakante Stelle besetzt. Hatte aber ein alter Rabbi oder Ehasan, dem man nicht abgeneigt war, einen Sohn, so war es außer allem Zweifel, daß diesem die Stelle übertragen werden mußte. Ob er auch dazu befähigt sei, war keine Frage; man glaubte, der Schuldienst sei ein weiter Schuh, in den Jeder treten könne, um bequem zu laufen. Das Mitleid hatte nicht minder häufig seine Stimme. Da lebte noch die Frau des alten Lehrers, sie hatte unerzogene Kinder, und kein Geld und kein Brod. Was nun' anfangen? Sie ernähren? Wofür, sie leistete ja Nichts, und hatte die Gemeinde noch anderweitige Ausgaben. Sie ihrem Schicksale zu überlassen? Dagegen sprach das jüdische Herz. „Was thun? sprach Zeus." Man übertrug die Stelle einem Sohne, oder wenn Keiner da, schaffte man der Tochter einen singen könnenden Jüngling oder Wittwer und übertrug ihm die Stelle unter der Bedingung, diese Tochter zu ehelichen. — Zuweilen war der Bewerber ein Ortskind und man durfte ihn nicht zurücksetzen, selbst bei völliger Untauglichkeit zum Amte, zumal wenn noch Verwandte im Orte waren, die einiges Ansehen besaßen. Da nun im Allgemeinen gute Lehrer zu den Seltenheiten gehörten, so konnten auch Gemeinden von besserm

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.