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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-12 · Heft 25 (12.6.1848) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 25 (12.6.1848)
Date
1848-06-12
Page
Seite 362 (sequence 10)
Language
German
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362 welchen Weg Baron Rothschild bei seinem gegenwärtigen Verhältniß zum Unterhaus und zu den Wählern der City einschlagen wird; auch wollen wir uns'.nicht aussprechen über die Details einer Frage, die von mehr als einem Gesichtspunkte aus betrachtet werden kann, deren baldige Lösung aber — wie wir überzeugt sind — durch die Abstimmung des Oberhauses nur verschoben und in Bälde zu erwarten ist. „Aufrichtig beklagen wir aber, sagt das Chronicle, einen Vorgang, welcher das Oberhaus über eine Frage von tiefem Interesse für das Land mit der öffentlichen Meinung in Zwiespalt bringt und die Eröffnung eines aufregenden politischen Streites zur Folge haben muß. Für heute wollen wir nur aussprechen, daß wir ein freudiges Vertrauen iw die künftige und nicht ferne Lösung der Frage hegen, welche das Votum der Lords so unglücklicherweise unerledigt gelassen hat." London, 31. Mai. Baron Rothschild wird trotz der Iudenbill seine Zulassung zum Unterhause verlangen. Hierauf wird ihm der Eid abgefordert werden. Er wird sich bereit erklären, ihn zu leisten, bis auf die Worte: „Auf den wahren Glauben eines Christen." Man wird ihn abweisen, und eine neue Wahl für die City wird angeordnet werden, die sicherlich auf Niemand anders fallen wird, als auf Baron Rothschild. (Beschluß des Wahlkomitös der City.) Das Comitö der liberalen Wähler der City hat sich dahin entschieden, daß Hr. v. Rothschild sich dem Unterhause präsentiren und seine Zulassung als Mitglied der Legislatur fordern solle. Die Schweiz. Mit Unrecht haben wir in der vorigen Nr. aus etlichen Phrasen entnommen, daß die Schweiz die Gleichstellung aller Konfessionen, also auch der Juden, wolle, vielmehr will man jene auf die christlichen Konfessionen beschränken, und auch dies ist noch nicht ganz sicher. Die Schweiz steht jetzt in Europa ungefähr auf derselben Stufe, wie England. Daher gleiche Erscheinungen in beiden Ländern. Wie England als konstitutionell-monarchischer Staat voranstand, so die Schweiz als Republik. Aber der Geist der modernen Gesellschaft ist durchgedrungen, und siehe da, England und die Schweiz sind schnell in das Hintertreffen der freien Staaten getreten. Der Unterschied ist. nur der: in England ist das Volk intelligent, und die Intoleranz wird nur von den bevorrechteten Machthabern festgehalten; früher oder später wird dies fallen. In der Schweiz ist aber das Volk selbst noch philisteriös, spießbürgerlich und von lauter Separatismus und Egoismus erfüllt, und eine Umwandelung steht hier nicht in Aussicht. Kurze Berichte über die Verhandlungen der Tagsatzung über die Bundesrevision sind folgende: Bern, 22. Mai. (Z. H.) Gegen den Art. 39. des Entwurfes, der allen Schweizern, welche einer christlichen Konfession angehören, das Recht der freien Niederlassung im ganzen Umfange der Eidsgenoffenschaft garantirt, sprachen sich wieder besonders die Gesandten der Urkantone aus.— Auch das freie Niederlaffungsrecht der Israeliten, welche Schweizerbürger sind, kam zur Sprache, und namentlich nahm sich der Gesandte des Aargaus,mit vieler Wärme dieser noch in so vielen Ländern einigermaßen verfehmten Nation an. Mit Ausnahme des Kantons Aargau, der 2 Gemeinden eingebürgerter Juden besitzt, haben die Israeliten der Schweiz nirgends das Recht des Grundbesitzes, und in den katholischen Kantonen durften sie sich meistentheils gar nicht niederlaffen. Auch heute waren nicht hinreichende Sympathien für die armen Kinder Israels vorhanden. Vergebens lobte dev Gesandte von Aargau das gute Betragen und die Gesinnungstüchtigkeit seiner jüdischen Bürger, vergebens sprach sich Neuenburg in gleichem Sinne aus, geradezu erklärend, daß dieser Kanton seine Juden förmlich emanzipiren werde, nur die Herren Druey und Ochsenbein traten noch auf die Seite des verfolgten Samen Abrahams, die übrigen Gesandtschaften wollten Nichts davon hören, daß die Juden im Grunde gleiche Menschen seien wie wir Christenmenschen, und es werden also nur die Letzteren von dem freien Niederlaffungsrecht Gebrauch machen dürfen. Bern, 24. Mai. (Z. H.) Echt freisinnig war ein Antrag des Standes Bern, der die vollkommene Kultus- und Religionsfreiheit für Jeden, also namentlich auch für den Israeliten, beantragte. Dieser Antrag blieb aber in der Minderheit, da blos Bern und Genf, dessen Gesandter James Fazy ebenfalls wacker für die vollkommene Glaubensfreiheit in die Schranken trat, so wie Aargau und Freiburg dazu stimmten.

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