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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-12 · Heft 25 (12.6.1848) · p. Seite 358

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 25 (12.6.1848)
Date
1848-06-12
Page
Seite 358 (sequence 6)
Language
German
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358 für die Exzesse des polnischen Pöbels die Polen im Allgemeinen verantwortlich gemacht, daß wir demnach gerechte Ansprüche haben, auch die Juden im Allgemeinen nicht für die Exzesse Einzelner verleumdet zu sehen. Nach unserer Ansicht bekundet es eine politische Unreife, eine Gesammtheit für die Vergehen einzelner Individuen zu verurtheilen, die sich die polnischen Stimmführer um so weniger zu Schulden kommen lassen sollten, als sie damit über sich selbst den Stab brechen und die Sympathieen aller Gebildeten sich verscherzen. Es dürste ihnen genügen, den Pöbel ihrer Gegner im Allgemeinen anzugreifen, es ist derselbe in allen Religionen und unter allen Nationalitäten. Dagegen können sie aber die Versicherung hinnehmen, daß der bessere und der größte Theil der Juden sich an solchen Aufreizungen ebenso wenig betheiligt, als der bessere Theil der Polen an den verübten Gräuelthaten und daß er darüber auf's Höchste indignirt, sie nur mißbilligt. 30. Mai 1848. Viele jüd.Bewohner derProvinzPosen. Dresden, 2. Juni. (Privatmitth.) Werden Sie bald einmal nach Frankfurt gehen, und für Ihren Vormann eintreten? Es wäre sehr wünschenswerth. Ich hoffe noch nicht allzuviel von der Wirksamkeit des deutschen Parlaments für die volle Gleichstellung der Juden in allen deutschen Landern, da zuviel partikularistischer Egoismus sich dem entgegenstellen dürste und die Majorität der Nationalversammlung nicht die Energie zu haben scheint, diesem Treiben entgegenzuarbeiten. — Dazu kommt noch die Verwerfung der Judenbill im englischen Oberhause! Das ist schändlich! Da sind wir jetzt im Königreich Sachsen weiter, denn im Laufe dieser Woche legte der Minister des Innern Oberländer der sächsischen zweiten Kammer ein neues Wahlgesetz für Landtagswahlen vor, worin der §. des frühem Wahlgesetzes, nach welchem nur Bekenner der christlichen Religion Wähler und wählbar sein konnten, aufgehoben wird. — Juden sind demnach (wenn diese Bestimmung von den Kammern angenommen wird) in Sachsen auch fähig zu Landtagsdeputirten gewählt zu werden. — Hinsichtlich der materiellen Rechte flehet es aber bei uns noch nicht so günstig aus, da der Gewerbstand dagegen intriguirt, besonders der leipziger. O, wie undankbar sind doch die Leipziger; was wäre Leipzig — ohne die Juden! Da jetzt mehrere bedeutende Veränderungen in der Gemeindeverfassung, auch einige liturgische Reformen vorgenommen werden sollen, so hat der dermalige Vorstand auf eine neue Wahl angetragen, um den wahren Willen der Gemeinde in der jetzigen Zeit zu .erforschen. Die neue Vorstandswahl wird am 15. Juni, und später auch eine neue Wahl des Gemeindeausschusses erfolgen, worauf die Berathungen wegen der vorzunehmenden Verbesserungen beginnen werden. — Unter den jüngeren Gemeindegliedern hat sich ein Verein gebildet, der zwar den Namen „Neformverein" angenommen, bis jetzt aber Kultusreformen noch nicht eigentlich beantragt hat. Die Parlamentseröffnung in Frankfurt a. M. wurde allhier vom Oberrabbiner Dr. Frankel bereits am 20. Mai in einer gehaltvollen Predigt über den Text 3. Mos. 25, 23. besprochen, sodann aber auf Anordnung des Kultusministeriums am 27, Mai eine nochmalige religiöse Feier deshalb veranstaltet, wobei Ps. 67 und 85 rezitirt, ein deutsches Gebet vom Oberrabbiner gehalten und ein deutscher Choral abgesungen wurde. - Dresden, im Juni. (Privatmitth.) Der Gemeindevorstand hat eine Ueberflcht der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse aus den Jahren 1844 bis 1847 erscheinen lassen. Zahlen können hier nicht interessiren, allein als ein erfreuliches Resultat läßt sich hervorheben, daß die auf der Gemeinde ruhende Schuld für den Synagogenbau, die 1840 noch 23,813 Thaler betrug, mit dem Jahre 1847 bis auf 4122 Thaler getilgt ist, so daß also 19,691 Thlr. abgezahlt sind. Der aktive Kassenbestand belief sich zu Ende von 1847 auf 1900 Thlr. Frankfurt am Main, 29. Mai. (Erwiderung.) Auf den Angriff eines Anonymus in No. 22 d. Bl. in Betreff meiner Schrifterklärung über das Speiseverbot vo'n Fleisch in der Milch habe ich in kurzen Worten Folgendes zu erwidern: 1) Ob mein betreffender Aufsatz den Beifall des Herrn Anonymus erlangt habe oder nicht, das kann mir in der That ganz gleichgiltig sein. Widerlegt hat er meine Gründe gegen die Unstatthaftigkeit jenes Speiseverbots nicht. Das aber ist die Hauptsache. An Räsonnement ist überall Nichts gelegen; 2) Wie ich über den Talmud denke, und daß

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