Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 25 (12.6.1848)
- Date
- 1848-06-12
- Page
- Seite 357 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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357 ist, hohe Herren zu erreichen. Darum, wiegt auch das Wort eines Ministers nicht mehr so schwer, wie früher, wiegt es doch immer noch schwer genug. Im Allgemeinen kommt dazu, daß dieses Ministerialreskript ziemlich dunkel gehalten ist, so daß die Ansicht ' des Ministers nicht durchsichtig genug ist. Dies erweckt schon ein gewisses Vorurtheil, da, wer zu geben geneigt ist, sehr klar sprechen kann, wer verweigern will, sich unter Umständen in Phrasen hüllt. Jndeß lassen wir uns von solchem Vorurtheil nicht leiten. Daß müssen wir sagen, daß die in der Petrtion — man nehme sie gefälligst zur Hand — aufgestellten Wünsche selbst an Unklarheit leiden. „Die israelitischen Lehrer der Monarchie sollen als Staatsdiener, anerkannt und aus der Staatskasse besoldet werden." Dies hängt aber von einer Frage ab, die kein Minister entscheiden kann, nämlich von der Frage: sollen zukünftig Konfessionsschulen als Staatsschulen betrachtet und vom Staate besoldet werden? Ich glaube, diese Frage wird von der Nationalversammlung verneint werden, nur allgemeine Schulen ohne konfessionelles Gepräge werden Staatsanstalt sein, und ebensowenig katholische und protestantische wie israelitische Schulen vom Staate erhalten werden. Dann können auch die israelitischen Lehrer als Solche allgemeinhin nicht Staatsdiener und nicht vom Staate besoldet werden. Ganz anders wäre es, wenn die Petition den Wunsch ausgesprochen: die Kosten des israelitischen Kultus sollen vom Staate getragen werden in dem Maße wie die der christlichen'Kirchen. Dann werden, insofern die israelitischen Lehrer beim Kultus als Vorbeier und Religionslehrer fungiren, sie vom Staate besoldet werden müssen, nicht aber als Lehrer an israelitischen Konfessionsschulen, welche Letztere lediglich als Last der Gemeinde selbst dastehen. Das Minksterialreskript hat daher die Frage über die Kultuskosten gar nicht berührt, was allerdings von größerer Bedeutung gewesen wäre. Es stellt sich nämlich ganz auf den Standpunkt der Lehrerfrage, und sagt nur: es werden die israelitischen Lehrer nur darnach zu beurtheilen sein, ob sie an einer öffentlichen, Gemeinde- oder Privatanstalt lehren. Was folgt hieraus? 1) Daß die israelitischen Lehrer in Zukunft auch an den öffentlichen Schulen werden lehren können — wovon sie das Gesetz vom 23. Juli 1847 ausschloß — 2) daß der Charakter der israelitischen Schulen noch eine offene Frage ist, welche nicht dem Minister,, sondern der Gesetzgebung zur Entscheidung obliegt. Insofern wäre das Ministerialreskript befriedigend, wenn es dem Minister gefallen hätte, den ersten Satz nett und klar auszusprechen, und ihn nicht erst folgern ließe. Die Bittsteller haben aber darin einen Fehler begangen, daß sie die israelitischen Lehrer pure als Lehrer, und nicht zugleich in ihrer Eigenschaft als Kultusdiener aufgestellt und bezeichnet haben, was dann eine andere Antwort des Ministers hatte Hervorrufen müssen.. Berlin, 1. Juni. Die Gemeinde zu Paderborn hat bei der preußischen Nationalversammlung eine Petition um Besoldung der jüdischen Geistlichen und Lehrer aus der Staatskasse eingereicht. Posen, 1. Juni. Die B. Z. H. enthält folgende Erklärung: Seit längerer Zeit wird die jüdische Bevölkerung hiesiger Provinz Seitens ihrer polnischen Brüder auf's Heftigste angefeindet. Solange dies nur eine Folge politischer Unduldsamkeit war, ohne Angabe von Thatsachen, konnten wir dazu schweigen, als wir, die wir von Deutschland hier eingewandert, aus Deutschland stammen, und in ganz Polen die deutsche Sprache reden, ein unbezweifelres Recht hatten, unseren deutschen Brüdern in ihren Bestrebungen uns anzuschließen, und andererseits recht wohl wußten, wie ungerecht und .unbegründet der Tadel und der Angriff ist, da viele Deutsche sowol jüdischer als christlicher Religion sich recht innig der Sache der Polen anschlossen, ihre Truppen anführten, in ihren Reihen kämpften und für Vertretung ihrer Interessen in aller und jeder Weise thatig waren. Nun werden aber einige angebliche Exzesse des Pöbels, als Aufreizungen des Militärs, die aus einem leicht verzeihlichen „Fanatismus der Ruhe" von deutschen Juden eben sowol als von deutschen Christen ausgehen, gerade der Iudenheit im Allgemeinen zum Vorwurf gemacht, und hiegegen fühlen wir uns gedrungen zu erklären, ohne die Wahrheit der angegebenen Thatsachen untersuchen zu wollen, daß wir, und mit uns wvl der größte Theil der Juden, nie