Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 25 (12.6.1848)
- Date
- 1848-06-12
- Page
- Seite 356 (sequence 4)
- Language
- German
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356 wie sie Moses begründete, vom Geiste des wahren Liberalismus durchdrungen sind, ist klar: Offene Gerichte (an den Stadtthoren) bei welchen Jeder Anwalt des Gerechten und Guten sein konnte (Hiob 29. 17, 15.), fanden statt; die Tortur war der mosaischen Gerechtigkeitspflege unbekannt; und die Gefängn iß st rase, obwol sie Mosesnicht unbekannt war (1.33. M. 39, 19. 20.) wurde von diesem, der vielen Uebelstände wegen, die sie häufig nach sich zieht, nicht eingesührt; die Leviten als Priester und Lehrer des Volkes hatten keine, dasVolk zu sehr drückenden Einkünfte — und die Armenpflege hatte bereits eine Regelung; ja alles dieses beweiset es zur Genüge, wie unsere heiligen mosaischen Urkunden eine Verfassung lehren, welche die heutigen, zivilisirten Nationen erst mit Blut erkaufen müssen, und nur dort wo Recht und Wahrheit zur Herrschaft kommen, den Sieg behauptet. Zum Schlüsse noch ein Wort des unsterblichen Herder: „Das Gottesregiment, das so oft verspottet worden, ich wollte, daß nach der Stufe unserer Kultur, wir es alle haben könnten: denn es ist gerade, was alle Menschen wünschen, worauf alle Weise gearbeitet haben, und was Moses allein und so früh schon auszuführen das Herz hatte, nämlich, daß das Gesetz herrsche und kein Gesetzgeber; daß eine freieNation es frei annehme und willig befolge; — daß eine unsichtbare, vernünftige, wohltätige Macht uns lenke und nicht Ketten und Bande. Dieß war die Idee Moses, und ich wüßte nicht, ob es eine reinere, höhere gäbe? — Leider aber kam er mit ihr und mit allen Anstalten, die er darauf gründete, drei, vier Jahrtausende zu früh; ja vielleicht wird auch nach sechs Jahrtausenden ein anderer Moses noch zu früh erscheinen " Und nun zu Dir, mein Israel. Siehst Du es nun mit innerer Freude, wie der echte Geist Deiner ursprünglichen Lehre sein siegreiches Panier erhebet unter den verschiedenen Völkern dieser Erde; kehre auch Du. wieder zu jener reinen göttlichen Fahne des Mosaismus zurück, welche Dir entrückt wurde, um Dich an dem Gängelbande menschlicher Täuschungen und Verirrungen führen zu können. Erhebe Dich mein Volk zu Deiner frühem Größe. Dem Geiste der Propheten, dieser Himmelsleuchte folge, und nicht den finsteren Buchstabendeuteleien. Lehre Dich achten, Deinen Nächsten lieben und Gott im Geiste und in der Wahrheit verehren und er wird Dir gnädig sein, und Dich zu Ehren bringen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Krefeld, 30. Mai. (Privatmitth.) Auf die in No. 22. mitgetheilte Petition der Lehrerkonferenz ist folgendes Ministerialschreiben erfolgt: Den Herren Mitgliedern der israelitischen Lehrerkonferenz erwiedere ich auf die Eingabe vom 5. dieses Monats, daß es wegen der amtlichen Stellung der jüdischen Lehrer an öffentlichen und Privat-Schulen, nach dem bereits ausgesprochenen Grundsätze der gleichen Theilnahme aller Unterthanen des Staats an dem Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß derselben, insofern einer weitern Bestimmung nicht bedarf, als der amtliche Charakter der jüdischen Lehrer sich, wie bei allen übrigen Lehrern, nach dem Charakter der Anstalt richtet, an welcher sie fungiren und sie darnach entweder öffentliche Lehrer an Staats- oder an Kommunal¬ oder Lehrer an Privat-Anstalten sein werden. Dieses Verhältniß bestimmt zugleich, aus welchen Kassen sie ihre Besoldung zu beziehen haben. Was die übrigen von den Herren Bittstellern vorgetragenen Wünsche wegen Errichtung von besonderen Konfessionsschulen und wegen Prüfung der jüdischen Lehrer betrifft, so muß die dessallsige Bestimmung der künftigen Gesetzgebung Vorbehalten bleiben. Berlin, den 26. Mai 1848. Der Minister der geistlichen Unterrichts¬ und Medizinal-Angelgenheiten Graf von Schwerin. An die Herren Mitglieder der israelitischen Lehrerkonferenz (zu Händen des Herrn Dberrabbiner Bodenheimer) zu Krefeld. Bemerkung der Red. d. A. Zeit. d. Jud. Es ist natürlich von hoher Wichtigkeit, zu prüfen, was aus diesem Ministerialreskript hervorgeht. Denn wenn auch die Gesetzgebung nicht mehr in den Händen des Ministeriums liegt, wenn auch die Minister verantwortlich sind, so weiß man doch, daß die Administration Vieles paralysiren kann, was das Gesetz besagt, und daß es auch in konstitutionellen Staaten schwer