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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-12 · Heft 25 (12.6.1848) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 25 (12.6.1848)
Date
1848-06-12
Page
Seite 355 (sequence 3)
Language
German
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355 Volke unbekanntem Wege zu seinem Bedrücker und Despoten sich gestalte« Es ist ihm daher zur Pflicht gemacht, für sich nicht viel Silber und Gold zu sammeln. (5. B. M. 17,17.) um nichr das Mittel in Händen zu haben, welches am Leichtesten die Verblendung und Knechtung des Volkes zu bewerkstelligen vermag, und durch die eigene große Zivillisie, den nöthigen Staatsschatz nicht zu beeinträchtigen. Der fromme König David hat auch wirklich nicht nur, den als Staatseigenthum zu betrachtenden Rekchthum des Tempels bis auf „hundert tausend Kikar Gold, tausend mal tausend Kikar Silber, Kupfer und Eisen ist nicht zu zahlen" — (1. Ehr. 22, 14.) gebracht, sondern selbst, wie er selbst sagte: „Ich habe eigenes Gut gegeben an Gold und Silber» dem Haufe meines Gottes." (1. Ehr. 29, 3.) „Uebrigens," sagt Michaelis, „lehrt uns die Geschichte der Könige Juda, daß solche geheiligten Schätze zur Zeit eines allgemeinen Unglückes von den Königen angegriffen sind, welche Handlungen an Einigen, die sie ohne Noth Vornahmen, getadelt werden, an Anderen aber nicht." Daß die Priester ihre Einwilligung gaben, die ihnen vertrauten reichen Heiligthümer zum Nutzen des durch Krieg oder Noth bedrängten Volkes verwenden zu lassen, verstehet sich von selbst. Die Einkünfte des Königs durch Abgaben von Zehnt, Steuer und Tribute werden getadelt, und nur ein seinem Range entsprechender Besitz einer Domäne gebilligt. So heißt es: (Ezechiel 45, 8—9.) „Als Grundstück gehöre es ihm, als Besitz in Israel, und nicht sollen fövder meine Fürsten mein Volk bedrücken, sondern das Land geben dem Hause Israel und dessen Männer. So spricht Gott der Herr: Genug ^Fürsten Israels, Gewaltthat und Druck schaffet ab, und Recht und Gebühr übet, nehmet ab eure Auflagen von meinem Volke, ist der Spruch Gottes des Herrn."— Ferner heißt es: (Ezechiel 46,18.) „Aber der Fürst darf nicht nehmen von dem Eigenthum des Volkes, sie zu kürzen um ihr Besitzthum; von seinem Besitzthum kann er vererben an seine Söhne, damit Niemand von meinem Volke verdrängt werde von seinem Besitzthum." Die mögliche Verminderung der stehenden Heere war ebenfalls den jüdischen Königen mit der Bemerkung untersagt, damit sie nicht eroberungssüchtig werden, -und in unnöthkgen Kriegen sich verwickeln, oder an Kriege fremder Mächte Theil nehmen. (5.B. M. 17,16.) . Daß die Wahl ei nes Ausländers als König (5.B. M. 17.) gänzlich untersagt, und nicht seine Annahme des jüdischen Glaubens zum Bedingniß gesetzt wird, beweisit wie schon imMosaismus der Begriff vom Patriotismus im vollen Lichte stund. Das Schädliche eines luxuriösen und üppigen Hofstaates ist ebendaselbst in dem Verbote, daß der König nicht zu viele Pferde und Frauen sich halte, ziemlich klar ausgedrückt. Ueber die Unverletzlichkeit der Person des Königs, sagt Michaelis: (6. Bd. S. 83.) „Als die Israeliten Könige bekamen, scheint es ein Grundsatz des Rechts gewesen zu sein: die Person des Königs, auch des tyrannischen und ungerechten ist unverletzlich." So lesen wir 2. Sam. 19, 22. „Wie dafür sollte Schimöi nicht getödtet werden, daß er dem Gesalbten des Ewigen geflucht?" — und (1. Sam. 14, 15, 16.) David läßt einen Philister tobten, „weil er seine Hand an den Gesalbten Gottes gelegt habe." Die mosaische Volksvertretung kennt keinen Rang oder Ständeunterschied. So heißt es 4. B. M. 15, 16. „Eine Satzung ist für euch und den Fremdling. Eine Weisung und ein Recht sei für euch." Ferner 5.B. M. 10, 17. „Ich bin der Ewige euer Gott, der nicht nach Ansehen der Person richtet." Ferner 5. B. M. 29, 10. 11. „Ihr stehet jetzt Alle vor dem Herrn eurem Gotte, eure Häupter, eure Stämme, eure Aeltesten und Schreiber — von deinem Holzhauer bis zu deinem Wassecschöpfer." „Da Moses," sagt Michaelis I.Bd. S. 199, bezüglich auf diese Stelle, „unmöglich laut genug reden konnte vor dritthalb Millionen Menschen (denn so viel waren es, Weiber und Kinder mitgerechnet) gehört zu werden, so ist offenbar, daß die zuerst genannten Personen das Volk repräsentict und ihm Moses Rede wieder gesagt haben. Ob diese Deputirten des Volkes die Meinungen ihrer Komittenten jedesmal haben einholen müssen, oder ob sie (wie die Parlamentsmitglieder des Unterhauses von England) aus einer allgemeinen Vollmacht gehandelt und ihre eigene Meinung gesagt haben, ohne von ihren Komittenten instruirt zu werden, finde ich zwar nirgends ausdrücklich bestimmt, allein mich dünkt doch, ich könne bei Lesung der Bibel kaum zweifeln, daß das Letzte geschehen sei. Wer diese zur Versammlung Berufenen gewesen sind, kann man einigermaßen aus den Stellen: Iosua 23, 2. 24, 1. sehen." Ja, die Landtage, welche Iosua hielt, standen also auch schon auf jener Stufe, wohin sie in mancher Beziehung der heutige Liberalismus zu bringen wünscht. Daß übrigens auch die sonstigen Staatsinstitutionen,

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