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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-12 · Heft 25 (12.6.1848) · p. Seite 354

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 25 (12.6.1848)
Date
1848-06-12
Page
Seite 354 (sequence 2)
Language
German
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354 womit die Nothwendigkeit der Ausschließung jeder Nebenhecrschaft dem Volke faßlich wurde. „Gott," sagt Michaelis (Istec Band, Seite 163), „war der Stifter ihres Staates, der sie aus Egypten erlöset und in sein geheiligtes Land durch Wunderwerke geführt hatte. Ec bekam hiedurch alles mögliche Recht ihr besonderer König zu sein, das ein Mensch hätte haben können. Allein Moses ließ es noch dazu auf die freie Wahl der Israeliten ankommen, ob sie diesen König annehmen, und sich Gesetzen, die er geben würde, unterwerfen wollen (2. B. Moses 19, 4. 5.). Da sie dieses gethan hatten, ward Gott wirklich als ihr König angesehen. Die ganze Welt stund zwar unter seiner Herrschaft, allein Israel ward sein besonderes Eigenrhum, und wie es V. 6 ausgedrückt wird, ein Reich der Priester, wo der Unterthan nicht als Pöbel angesehen wird, sondern die Vorrechte der Priester genießet." Wurde aber selbst bei der feierlichen Einsetzung Jehova's die freie Zustimmung des ganzen Volkes nöthig, so beschrankte Moses das Volk doch nicht auf die theokratische Form, sondern er gestattete ihm, in Ermangelung der nöthigen Tugenden, welche diese eigenthümliche Republik voraussetzt, durch freies Wahlrecht einen König einzusetzen. „Wenn du kommst in das Land," heißt es 5. B. M. 17, 14., „das der Ewige dein Gott dir giebt, und du nimmst es ein, und du wohnest darin, und du sprichst: ich will über mich einen König setzen, wie alle die Völker, die rings um mich; so setze einen König über dich" u. s. w. Die Propheten, als die einsichtsvollsten Männer'aus dem Volke, bezeichneten später denjenigen aus dem Volke, welcher der Krone am Würdigsten sei, ohne ihn aber dem Volke aufzudringen. Nach der ersten rühmlichen Schlacht Sauls, sprach Samuel zum Volke: „Kommt, lasset uns nach Gilgal gehen, daß wir dort die Königswahl erneuern (Sam. 1, 11, 14.) — und auch König David erhielt, trotz seiner vorausgegangenen Salbung durch Samuel, erst später die freie Zustimmung des Volkes (Chron. 1, 12, 32.). „Man findet," sagt Michaelis 1.33. S. 237, „daß nach der damaligen Denkungsart die von einem Propheten geschehene Salbung für sich allein kein hinlängliches Recht zur Krone gab, ob sie gleich zum Voraus anzeigte, was geschehen würde. Der Prophet verhält sich' gegen das Künftige, wie der Geschichtschreiber gegen das Vergangene; Beide erzählen, der Eine zum Voraus, der Andere nachher, allein ihre Erzählung macht die Handlungen nicht rechtmäßig, oder von der Moral gebilliget." So wie die ursprüngliche freie Könkgswaht ist es aber auch die Anerkennung der Dynastie, welche im Mosaismus gefordert wird, denn am Schluffe der vom Könige zu beobachtenden Gesetze heißt es: 5.B.M. 17—20. „auf daß er lange lebe in seinem Königreiche, ec und seine Söhne in Israels Mitte." Dem Könige blieb aber das freie Recht, mit Uebergehung des Erstgebornen, den zur Krone würdigsten Sohne für den Thron zu bestimmen. So bestimmte David seinen jüngern, aber befähigten Sohn Salomo zu seinem Nachfolger. Der König wurde ferner bei seiner Einsetzung auf eine Konstitution beeidet, welche, da sie öfters erwähnt, aber, nirgends dem Gehalte nach angegeben wird, jedesmal nach Umständen vom Volke diktirt wurde. Bei der Krönung Sauls heißt es: (Samuel 1, IO, 24. 25.) „Das ganze Volk jubelte und rief: es lebe der König! und Samuel trug dem Volke vor die Vorschrift des Königsthumes, und schrieb es in ein Buch, und legte es nieder vor dem Ewigen." Wo die eilf Stämme sich dem Könige David unterwerfen, heißt es: (Sam. 2. 5, 3.) „Und es kamen all die Aeltesten Israels zu dem Könige nach Hebron und der König David schloß mit ihnen einen Bund in Hebron vor dem Ewigen, und sie salbten David zum Könige über Israel." — Iaas wird zum Könige gesalbt, und auch bei dieser Gelegenheit heißt es: (2 Könige 11, 17.) und Iehojado schloß einen Bund zwischen dem Ewigen und dem Volke und dem König, daß es sei ein Volk des Ewigen und zwischen dem Volke und dem König." „Die zehn Stämme" sagt Michaelis (I.Bd. S. 248.) „legten dem Enkel Davids Rehabeam einige neue Bedingungen vor, dadurch gewisse, unter Salomöns Regierung eingeführte Austagen und Herrendienste abgeschafft werden sollten, dieses war in der That eine neue Kapitulation eines noch Freiheit habenden Volkes." Und sagt derselbe ferner: „Sonderbar ist hierbei noch, daß (1 Könige 12, 22.) Rehabeam und dem Stamme Juda durch einen Propheten verboten wird, die abgefallenen zehn Stämme mit Krieg zu überziehen, es scheint also, ihr Recht einen andern König zu wählen, und sich vom Stamme Juda zu trennen, da Rehabeam ihre Beschwerden nicht gehört, und ihre Kapitulation nicht angenommen hatte, wird anerkannt." Indem die Monarchie, begründet auf einer aus dem Willen des Volkes hervorgehenden Verfassung, im Mosaismus ihre Billigung findet, wurde noch außerdem vorgebeugt, daß der Monarch nicht auf, häufig dem

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