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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-05 · Heft 24 (5.6.1848) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 24 (5.6.1848)
Date
1848-06-05
Page
Seite 347 (sequence 11)
Language
German
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347 dasjenige, was immer als bleibendes Eigenthum der Schule betrachtet werden muß. Die Schulordnung enthielt sieben Hauptabtheilungen: 1) Welche Gegenstände sollen in einer israelitischen Elementar- und Religionsschule gelehrt werden? 2) Nach welchen Büchern und auf welche Weise sollen diese Gegenstände gelehrt werden? 3) Wie viele Stunden sollen in der Woche ertheilt und. jedem Lehrgegenstande besonders eingeraumt werden: also vollständige Aufstellung eines Stundenplanes, ausgearbeitet für einen Lehrer. 4) Welche Stufe soll der Zögling in allen Elementarfachern erreicht haben, wenn er die Schule verläßt? 5) Welche Pflichten hat der Lehrer der Schule gegegenüber, und in welchen Beziehungen steht er ' gegen seinen Vorgesetzten? 6) Pflichten der Gemeinde gegen den Lehrer. 7) Wie die Disziplin gehandhadt werden muß. Aus der ersten Abtheilung kam besonders der schon so oft besprochene Punkt zur Diskussion, ob die Schule einen Kommentar lehren solle oder nicht. Nach langer Debatte entschied sich die Majorität mit 8 gegen 7 Stimmen für die Beibehaltung desselben. Auch bei der zweiten Abtheilung nahmen die für das hebräische Fach bestimmten Bücher die Hauptaufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch. In dem Religions- und Sprachunterrichte entschied man sich für die bereits ekngeführten und zweckmäßigen Bücher von Büdingec und Johtsohn. Bei dem Uebersetzen und der biblischen Geschichte fand man ein Vorbereitungsbuch sehr nothwendig; für Ecsteres fand der mehrseitig empfohlene besonders vielen Anklang. In Bezug auf die zu ertheilenden Unterrichtsstunden würde das Maximum auf 32 wöchentlich festgesetzt, und zwar 2 Stunden Religion, 2 biblische Geschichte, 4 Pentateuch, 1 hebräische Grammatik, 2 Gebetübersetzung, 2 Kommentar, 1 jüdische Kurrentschrift, 1 jüdische Geschichte, 2 Weltgeschichte und Geographie, 4 Kopf- und Tafelrechnen, 3 Lesen, 3 Kalligraphie, 1 Gesang, 4 deutsche Sprache und Stylübungen. Bei Berathung über die vierte Abtheilung hatte man sich schnell über die Stufe geeinigt, die das Kind bei seinem Austritte aus der Schule in den deutschen Fächern einzunehmen habe, wahrend für die hebräischen Facher festgestellt wurde, daß es den ganzen Inhalt des Religionsbuches von Büdinger wissen und gründlich verstehen müsse, was durch eine öffentliche Relkgionsprüfung (Konfirmation) dargethan werden soll. Den Pentateuch, die leichteren Propheten und die wichtigsten Gebete soll der Schüler geläufig übersetzen können, sowie den Haupttheil der hebräischen Grammatik inne haben/ Die übrigen Abtheilungen der Schulordnung kamen nicht zur Debatte. Der Präsident legte der Versammlung mehrere Bücher vor: a) ein Spruchbuch von Heinebach zu Frankfurt a. M. Die Konferenz erkennt die Zweckmäßigkeit eines solchen Hilfsbuches beim Religionsunterrichte an und votirt dem Verfasser desselben ihren Dank für seine gute und fleißige Arbeit. ]>) ein Sprachbuch von Leeser aus Dülmen. Es wurde allgemein bemerkt, daß ein Sprachbuch nicht so schnell wie ein Spruchbuch beurtheilt werden könne, vielmehr dasselbe eine längere Prüfungszeit erfordere, daher es, wenn vollständig erschienen, einer Kommission zur Begutachtung überwiesen werden müsse. Jndeß begrüßte die Versammlung nach kurzer Einsicht die wenigen vorliegenden Probebogen, nach der allgemein anerkannten beckerschen Methode gearbeitet, als eine freudige Erscheinung und sprach den Wunsch aus, daß der wackere und gediegene Verfasser sein Weck vollenden möge; -c) ein Sprachbuch von Schütz. Derselbe will noch nicht das Werk einer Kommission überwiesen haben, weil es nicht zu Ende gebracht ist. Die Konferenz muß sich einer Beurtheilung desselben enthalten, da es ihr nur flüchtig vorgelegt und keine Zeit gestattet wurde, dasselbe näher zu prüfen. Der Präsident sprach sich belobend über dieses Manuskript aus. Es wurde eine Kommission zur Abfassung eines den jüdischen Schulen so sehr mangelnden Lesebuches für alle Klaffen und zur Beurtheilung des wahrscheinlich bald erfolgenden Sprachwerkes von Leeser gewählt. Die Wahl fiel auf Frank, Cohen und Herrmanns. Jetzt ging die Konferenz zur Besprechung der künftigen Stellung des jüdischen Lehrers über. Hier ergriff abermals wieder der mit großem und ergreifendem Rednertalente begabte Konferenzführer zuerst das Wort. Von dem vielen Wahren und Richtigen, das er über diesen Gegenstand hervorhob, wollen wir nur bemerken, daß er sagte, die jüdischen Lehrer hätten leider in ihrer bisherigen schwankenden und unsicher» Stellung unmöglich mit der Freudigkeit und der Hingebung

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